Bus + S-Bahn: Anbindung des S-Bahnhofes Betriebsbahnhof Rummelsburg, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die Entfernung der nächsten #Bushaltestelle (Buslinie #396, Haltestellte Mellenseestraße) zur -Bahn-#Station #Betriebsbahnhof #Rummelsburg 750 Meter beträgt? Hält der Senat dies für eine attraktive Anbindung des Betriebsbahnhofs Rummelsburg an den öffentlichen Nahverkehr in Friedrichsfelde? Frage 2: Ist dem Senat bekannt, dass der Weg vom Betriebsbahnhof zur nächsten Bushaltestelle durch weitgehend unbewohntes Gebiet führt, an einem unbeleuchteten Park vorbeiführt und damit bei vielen Menschen nachts und in der dunklen Jahreszeit Ängste auslöst? Wie bewertet der Senat diesen Umstand? Antwort zu 1. und 2.: Der Betriebsbahnhof Rummelsburg wird über die gleichnamige S-Bahn-Station attraktiv an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden. Der S-Bahnhof wird im Tagesverkehr alle 10 Minuten von der S-Bahn-Linie S3 bedient. Der Bahnhof ist historisch im Zusammenhang mit den südlich liegenden Bahnanlagen entstanden und war zunächst nur für die An- und Abreise der dortigen Arbeiterinnen und Arbeiter angedacht. Die Öffnung für den allgemeinen Fahrgastverkehr erfolgte erst zu einem späteren Zeitpunkt. Dies erklärt die räumliche Lage des S-Bahnhofs. Die zum S-Bahnhof nächstgelegene Haltestelle des Busverkehrs ist die in rund 600 m Luftlinienentfernung befindliche Haltestelle „Michiganstraße“ der Linie 194. Der entsprechende Fußweg verläuft großteils entlang beleuchteter Straßen mit umliegender Wohnbebauung. Für eine zusätzliche Beleuchtung in der auf dem Weg befindlichen Parkanlage „Hundepark“ liegt die Zuständigkeit beim Bezirk Lichtenberg. Eine direktere Anbindung des S-Bahnhofs Betriebsbahnhof Rummelsburg ist nach Mitteilung der BVG mit Omnibussen nicht möglich, „weil die auf ihn zulaufenden Straßen sämtlich weder von der Belastungsklasse, noch von der Straßenbreite für den Busverkehr geeignet sind“. Die im Umkreis befindlichen Buslinien 194, 296 und 396 binden die örtliche Wohnbebauung jedoch bereits direkt und mit kurzen Fahrzeiten an die S-Bahnhöfe Lichtenberg, Karlshorst und Nöldnerplatz sowie die U-Bahnhöfe Friedrichsfelde, Lichtenberg und Tierpark an. Somit besteht bereits eine sehr gute Anbindung an das übergeordnete Schnellbahnnetz. Seitens des Aufgabenträgers wird daher keine zusätzliche Buslinienführung zum S-Bahnhof Betriebsbahnhof Rummelsburg beabsichtigt. Frage 3: Wie bewertet der Senat den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg (DS/0632/VII), wonach „die derzeitige Situation am Betriebsbahnhof Rummelsburg baulich zu verändern (ist), damit der Betriebsbahnhof an eine Buslinie (Bus 396 oder Bus 296) angebunden werden kann“? Welche Maßnahmen wären notwendig, um eine solche direkte Anbindung zu gewährleisten und welche Kosten wären damit verbunden? Antwort zu 3.: Die Straßen im direkten nördlichen Umfeld des S-Bahnhofs Betriebsbahnhof Rummelsburg gehören nicht zum übergeordneten Straßennetz von Berlin. Die Zuständigkeit für diese Straßen liegt beim Bezirk Lichtenberg. Zu den für eine direkte Busanbindung erforderlichen baulichen Maßnahmen und den zugehörigen Kosten kann der Senat daher keine Aussage treffen. Hinsichtlich der verkehrlichen Beurteilung zur Führung von Buslinien direkt zum S-Bahnhof Betriebsbahnhof Rummelsburg siehe Antwort zu Frage 1 und 2. Frage 4: Ist dem Senat bekannt, dass es angesichts der Bevölkerungsentwicklung in Friedrichsfelde (wachsender Anteil von Kindern und gleichzeitig hoher Anteil von älteren Mitbürgern) zu bestimmten Zeiten in den Buslinien 296 und 396 Platzprobleme gibt, da der Platz für Kinderwagen, Rollatoren etc. nicht ausreicht? Hält der Senat es angesichts dieser Situation nicht für angebracht, die Taktzeiten zu verkürzen und dem gestiegenen Bedarf anzupassen? Antwort zu 4.: Wie im restlichen Liniennetz beobachten der Aufgabenträger und die BVG auch die Nachfrageentwicklung auf den Linien 296 und 396. Nach den vorliegenden aktuellen Zählungen und Daten der BVG sind beide Linien nicht in nennenswertem Umfang von Überfüllungen betroffen und werden in der Regel der Fahrgastnachfrage gerecht. Es wird jedoch stets geprüft, ob zeit- und abschnittsweise ein kleinteiliger Anpassungsbedarf des Verkehrsangebotes besteht. In Reaktion auf eine gestiegene Nachfrage hat der Aufgabenträger daher bereits zum Juni 2012 ein verdichtetes Verkehrsangebot auf der Linie 296 im Abschnitt zwischen S+U-Bahnhof Lichtenberg und U-Bahnhof Tierpark bestellt. Die Linie 296 wird seither von Montag bis Freitag vormittags bis 10 Uhr und nachmittags bereits ab 13 Uhr im 10-Minuten-Takt bedient. Im Zuge der Mehrleistungen ab dem 27.4.2014, die mit den vom Abgeordnetenhaus bewilligten zusätzlichen Mitteln bei der BVG bestellt wurden, wird der 10- Minuten-Takt der Linie 296 auch auf den Abschnitt zwischen U-Bahnhof Tierpark und S-Bahnhof Karlshorst ausgeweitet, um die dort entstehenden neuen Wohngebiete angemessen an den ÖPNV anzubinden. Darüber hinaus wird die Betriebszeit auf diesem Linienabschnitt an allen Wochentagen bis 23:00 Uhr ausgedehnt. In Friedrichsfelde erfolgen zudem weitere BusMehrleistungen ab dem 27.4.2014 auf der Linie 194. Die Linie 194 wird dann von Montag bis Freitag im Abschnitt zwischen U-Bahnhof Hermannplatz/Karl-Marx-Straße und S-Bahnhof Friedrichsfelde Ost bis 9 Uhr und nachmittags von 13 bis 20 Uhr im 10-Minuten-Takt bedient. Berlin, den 13. April 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Apr. 2014)