S-Bahn + U-Bahn: Ungenutzte U- und S-Bahntunnel und – Stationen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche für den -Bahn- oder -Bahnverkehr errichteten, aber nicht genutzten #Tunnel und #Stationen, gibt es in Berlin an welchen #Bahnhöfen? Frage 2: Wann wurden sie errichtet, seit wann wurden sie nicht mehr für den Bahnverkehr genutzt und in welchem baulichen Zustand befinden sich diese? Frage 3: Welche dieser Tunnel werden zeitweise oder ganzjährig seit wann von wem genutzt (z.B. Feuerwehr- Übungstunnel etc.)? Antwort zu 1, 2 und 3: Vorbemerkung: In der Zuständigkeit des Senates liegen ausschließlich die Verkehrsanlagen der U-Bahn. Insofern kann zu den Anlagen der im Bundeseigentum stehenden S-Bahnanlagen keine Aussage getroffen werden. Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Die nachgefragten Angaben sind der beigefügten Auflistung der BVG auf der nächsten Seite zu entnehmen.

Frage 4: Was hält der Senat von Diskussionen in unserer Partnerstadt Paris, diese Art von Tunnel auszubauen und für Veranstaltungen, Events oder sogar als Schwimmhallen zu nutzen? Antwort zu 4: Grundsätzlich bedarf es vor einer Umnutzung der planungsrechtlichen Beurteilung durch die Planfestsellungsbehörde sowie bezüglich der technischen Machbarkeit der Genehmigung der zuständigen Fachbehörde. In der Regel strebt der Baulastträger seit jeher eine sinnvolle Nutzung ungenutzter Bauwerksteile an (vgl. auch Antworten zu 1-3), sofern nicht die Zweckbestimmung oder die baulichen Gegebenheiten dieser Grenzen setzen. Eine Prüfung kann nur im Einzelfall am konkreten Vorhaben erfolgen; eine pauschale Beantwortung ist nicht möglich. Frage 5: Unter welchen Umständen wären partielle „Tunnelöffnungen“ für die Bevölkerung, auch eine Option für Berlin? Antwort zu 5: In der Regel sind ungenutzte U-Bahnanlagen in einem für die öffentliche Nutzung nicht verkehrssicheren baulichen Zustand. Von daher kann nur im Zusammenhang mit konkreten Vorhaben über Tunnelöffnungen entschieden werden; eine pauschale Beantwortung ist nicht möglich. Berlin, den 27. März 2014 In Vertretung C h r is t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Apr. 2014)