S-Bahn + BVG: BVG soll bei S-Bahn-Ausschreibung mitwirken

http://www.lok-report.de/archiv/news_29/archiv_woche_montag.html Die Senatsentscheidung für eine Ausschreibung eines Teilnetzes der S-Bahn Berlin war überfällig und wird vom VBKI ausdrücklich begrüßt. Die Probleme des Berliner ÖPNV können nur durch einen offenen und fairen Wettbewerb mit den Schwerpunkten Qualität und Kundenzufriedenheit gelöst werden. Dieser muss die legitimen Interessen der Arbeitnehmer ebenso sicherstellen wie die Klimaschutzziele. Ein solcher Wettbewerb ist allerdings nur gewährleistet, wenn die Vergabe nicht von vornherein nur auf einen einzelnen Anbieter ausgerichtet ist. Diese Gefahr droht zurzeit. Nach Auffassung des VBKI sind daher folgende Eckpunkte zu beachten: 1. Die S-Bahn Berlin GmbH erhält vom Land Berlin bis 2017 einen auf vertraglich 9,14 Euro steigenden Zuschuss pro Zugkilometer – dies entspricht einem Jahresbetrag von etwa 270 Millionen Euro. Zusätzlich erhält die S-Bahn Berlin GmbH anteilig Fahrgelderlöse vom VBB in ähnlicher Höhe. Nicht nur vor dem Hintergrund anhaltender unbefriedigender Leistungen, sondern auch im Vergleich mit anderen S-Bahn Verkehren ist dieses Zuschussniveau aller Wahrscheinlichkeit nach zu hoch. Ein reeller Marktpreis kann nur durch eine Ausschreibung ermittelt werden. 2. Die Sorge vor einer „Zerschlagung“ der S-Bahn ist unbegründet, da die Verkehrsleistungen in den drei Teilnetzen unabhängig voneinander erbracht werden können. Die Verteilung auf mehrere Auftragnehmer ermöglicht es, deren Qualität und Leistungsfähigkeit laufend miteinander zu vergleichen. Diese Vergleichbarkeit zwischen den Leistungserbringern bleibt damit auch während der Vertragslaufzeit erhalten. Bei der Ausschreibung der drei Teilnetze ist zudem darauf zu achten, dass die Züge auf allen drei Netzen eingesetzt werden können. 3. Das Land Berlin muss sich der erheblichen Risiken bewusst sein, die unterschiedliche Laufzeiten von Verkehrsverträgen und Fahrzeug- Abschreibungszeiträumen mit sich bringen. Erhalten Betreiberunternehmen nach Beendigung des Verkehrsvertrags das Recht, die gebrauchten Züge an den nachfolgenden Betreiber weiterzureichen oder an das Land Berlin zu übergeben, geht die Verantwortung für den technischen Zustand der Fahrzeuge auf das Land über. Deshalb sollte das Land für die Neubeschaffung von Zügen eine landeseigene Fahrzeuggesellschaft gründen (vergleichbar mit dem Land Niedersachsen). So wird die Qualität der Fahrzeuge sichergestellt. 4. Die Zughersteller müssen effektiver in die Instandhaltung eingebunden werden und damit die technische Qualität der Fahrzeuge gewährleisten. 5. Sollte – wie derzeit vorgesehen – von den Verkehrsunternehmen die Finanzierung der benötigten Fahrzeuge ohne eine staatliche Kapitaldienstgarantie verlangt werden, ist davon auszugehen, dass sich nur die DB Regio AG an der Ausschreibung beteiligen wird. Nur ein wie sie in staatlichem Eigentum befindliches Unternehmen besitzt ähnlich vorteilhafte Refinanzierungsmöglichkeiten. Angesichts des erforderlichen Kreditvolumens ergibt sich dadurch für deren Tochter S-Bahn Berlin GmbH ein wesentlicher Angebotsvorteil. Von einem offenen und fairen Wettbewerb kann dann nicht mehr die Rede sein. 6. Entgegen dem bisher angedachten Prozedere empfiehlt der VBKI eine Zweiteilung des Prozesses: Zunächst muss die Fahrzeugflotte, in einem zweiten Schritt dann der Betreiber ausgeschrieben werden. Durch diese Entkopplung kann noch bis zu zwei Jahre Zeit für die Auswahl eines geeigneten Betreibers gewonnen werden. Das bietet die Chance, möglichst viele Interessenten für eine Teilnahme an der Ausschreibung zu mobilisieren und das für das Land günstigste Gebot auszuwählen. Aufgrund der langen Produktionszeiten ist die Ausschreibung der Fahrzeugflotte noch in der zweiten Jahreshälfte 2012 einzuleiten. Dabei kann das Land auf das Know-how der Berliner U-Bahn (BVG) zurückgreifen. 7. Um einen Preisvergleich zu ermöglichen und nicht dem Preisdiktat des alleinigen Anbieters unterworfen zu sein, muss das Land Berlin als Gewährträger die BVG zur Teilnahme an der Ausschreibung und zur Abgabe eines Angebots auffordern, um einen Mindestwettbewerb sicherzustellen. Fazit: Ziel ist ein qualitativ hochwertiger, zuverlässiger und kostengünstiger S-Bahn- Verkehr. Dazu bedarf es eines offenen und fairen Wettbewerbs, für den die oben genannten Kriterien unabdingbar sind (Pressemeldung Verein Berliner Kaufleute und Industrieller, 16.07.12).

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