S-Bahn: Anforderungsliste für neue S-Bahn-Fahrzeuge nach 2017

http://www.lok-report.de/ Moderne und sichere Viertel- und Halbzüge, die bei eisiger Kälte ebenso zuverlässig verkehren wie bei großer Hitze, die ausreichend Sitzplätze für die Fahrgäste und Kapazität für Kinderwagen, Rollstühle und Fahrräder bieten, die barrierefrei zugänglich sind und deren helle und freundliche Innengestaltung sich an den Bedürfnissen der Fahrgäste orientiert. So lauten einige der Anforderungen, die die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) für die neue Generation von S-Bahn-Fahrzeugen aufgestellt hat. Denn unabhängig davon, welches Unternehmen nach 2017 den S-Bahn Verkehr fahren wird – dass neue Fahrzeuge zum Einsatz kommen werden, ist zwingend notwendig. Aufgrund zahlreicher Eigenheiten des Berliner Netzes, sind diese jedoch nicht einfach „von der Stange“ zu haben, sondern sie müssen neu entwickelt werden. In einer noch unverbindlichen Zusammenstellung, hat die Senatsverwaltung (SenStadtUm) jetzt beschrieben, was die Fahrzeuge aus Sicht des Landes Berlin leisten und können müssen. Die entsprechende Aufstellung ist zu diesem Zeitpunkt noch vorläufig, und umfasst Auszüge des Anforderungskatalogs, der später Teil der Vergabe sein wird. In den nächsten Wochen und Monaten werden die Vorstellungen weiter konkretisiert. Dazu Senator Müller: „Für die S-Bahn-Fahrzeuge der nächsten Generation wollen wir frühzeitig sicher stellen, dass diese den Anforderungen des Landes entsprechen. Daher haben wir jetzt unsere Vorstellungen und Erwartungen an die zukünftigen Fahrzeugen der Berliner S-Bahn formuliert. Die veröffentlichten Anforderungen erlaubt es uns, in einen ersten Dialog mit der Industrie sowie mit den Fahrgast-, Umwelt- und Verkehrsverbänden einzusteigen.“ Für die Abstimmung mit den Eisenbahnunternehmen und Fahrzeugherstellern hat das Land Berlin ein Markterkundungsverfahren eingeleitet. Mit diesem soll geklärt werden, ob das Land seine Anforderungen nachvollziehbar beschrieben hat, inwieweit diese bei der Fahrzeuggestaltung erfüllbar sind, und welche Kosteneffekte daraus entstehen. Auf diese Weise können wichtige funktionale, technische und konstruktive Aspekte bereits vor Einstieg in das formalisierte Verfahren geklärt werden. Dieser frühzeitige Klärungsbedarf besteht vor allem deswegen, weil es sich bei den S-Bahn-Fahrzeugen um Spezialfahrzeuge handelt. Diese weichen in zahlreichen Merkmalen von S-Bahnfahrzeugen ab, die in anderen Städten oder im Regionalverkehr eingesetzt werden. Daher ist bei einigen Aspekten unklar, welche technischen Merkmale mit angemessenem Aufwand erreicht werden können. Durch die vorgelagerte Markterkundung soll hier Klarheit geschaffen werden können. Das Land gibt die Markterkundung in dieser Woche europaweit im Amtsblatt der EU bekannt. So wird sichergestellt, dass kein Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil für das spätere Verfahren erlangen kann. Fahrzeughersteller und Eisenbahnunternehmen können die vollständige Liste bis zum 16. März 2012 bei SenStadtUm anfordern. Danach haben sie einen Monat Zeit, um ihre Anregungen und Kommentare an das Land zurück zu melden. Parallel zur Markterkundung bei der Industrie findet die Abstimmung mit Berliner Verbänden zu Umweltaspekten, Fahrgastfreundlichkeit und Barrierefreiheit statt. Den Verbänden werden die Liste der Anforderungen bzw. relevante Auszüge daraus durch SenStadtUm direkt übersandt. Sie haben dann ausreichend Gelegenheit, die Vorgaben ihrerseits kritisch zu prüfen und entsprechend zu kommentieren. Nach Ablaufen der Frist werden alle eingegangenen Anregungen geprüft und die Liste daraufhin ggf. noch einmal angepasst. Mit noch weiteren Vorgaben wird die Liste in Form eines Lastenheftes verbindlicher Bestandteil der späteren Verdingungsunterlagen. Die Anforderungsliste des Landes deckt grundsätzlich alle fahrzeugseitigen Themen ab: von Betrieb über Instandhaltung bis hin zu Sicherheit, Umweltanforderungen, Informationssysteme und Barrierefreiheit. Besondere Schwerpunkte bilden die Zuverlässigkeit der Fahrzeuge über die gesamte Lebensdauer und bei allen Wetterlagen, Lärmemissionen, Klimatisierung und die Ausstattung und Gestaltung der Innenräume. Der weit überwiegende Teil der technischen Vorgaben wird vom Land „funktional“ (welche Anforderungen muss das Fahrzeug erfüllen) und nicht „konstruktiv“ (wie soll das Fahrzeug gebaut werden) beschrieben. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, vor allem bei den Vorgaben, die unmittelbar für die Fahrgäste relevant sind. Auch zum äußeren Erscheinungsbild der neuen Fahrzeuge werden Vorgaben getroffen. Modern sollen die neuen Bahnen natürlich sein – und dabei weiterhin in den vertrauten Traditionsfarben ockergelb und rot glänzen (Pressemeldung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, 20.02.12).

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