S-Bahn: Interessenbekundungsverfahren zum Fahrzeugdienstleistungsmodell

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Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,

Abteilung Verkehr, und das beauftragte Center Nahverkehr Berlin (CNB) haben

im Amtsblatt der Europäischen Union ein „Interessenbekundungsverfahren zum

Fahrzeugdienstleistungsmodell betreffend die Beschaffung, Instandhaltung

und Bereitstellung von S-Bahn-Fahrzeugen für das Land Berlin“ bekannt

gegeben (2011/S 174-286025).

Der Auftraggeber erwägt, die Bereitstellung von S-Bahn-Fahrzeugen an

zukünftige Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) durch einen beauftragten

Fahrzeugdienstleister erbringen zu lassen. Grundlegende Aufgaben des

Fahrzeugdienstleisters würden in der Beschaffung, Finanzierung,

Inbetriebnahme, Instandhaltung und Bereitstellung der Fahrzeuge im Rahmen

eines langfristigen Vertrags bestehen.

Mit dem Abschluss eines Fahrzeugdienstleistungsvertrages würde

sichergestellt, dass ab 2017 neue S-Bahn-Fahrzeuge für das Teilnetz Ring

bereitstehen, um Altfahrzeuge zu ersetzen und erforderliche

Leistungsausweitungen realisieren zu können. Der Auftraggeber würde die

Bereitstellung fahrfertiger Fahrzeuge als beauftragte Dienstleistung

sichern, ohne selbst Eigentümer der Fahrzeuge zu werden. Erst zum Ende der

Laufzeit des Fahrzeugdienstleistungsvertrages würden die Fahrzeuge

gegebenenfalls an den Auftraggeber oder einen von ihm zu bestimmenden

Dritten übergehen.

Die Bereitstellung der Fahrzeuge durch den Fahrzeugdienstleister würde

betreiberneutral erfolgen. Die Fahrzeuge würden dem jeweiligen Betreiber

des S-Bahn-Netzes zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden; dieser

Betreiber wird in einem separaten Verfahren ausgewählt.

Der Fahrzeugdienstleister würde die Verantwortung übernehmen für die

• Fahrzeugbeschaffung (-konstruktion, -bau, -zulassung und Unterstützung

bei der Inbetriebnahme),

• Fahrzeugfinanzierung (ggf. unter Nutzung von auftraggeberseitig

bereitgestellten Finanzierungsinstrumenten),

• Vorhaltung (inklusive Eigentümerschaft),

• Instandhaltung (vollumfassend, präventive Teilleistungen evtl. dem EVU

zugeordnet; Teilnahme an einer Controlling-Gruppe,

Informationsbereitstellung im Rahmen des Asset-Management-Systems),

• Bereitstellung der Fahrzeuge (für den täglichen Betrieb durch das EVU),

• Unterstützung zur Vorbereitung einer wirtschaftlichen Weiterverwendung im

Anschluss an den Verkehrsvertrag.

Der Auftraggeber lädt im Rahmen dieses Interessenbekundungsverfahrens

interessierte Unternehmen bzw. Konsortien zu Experten-Workshops ein. Ziel

ist, das geplante Fahrzeugdienstleistungsmodell potenziellen Anbietern

vorzustellen und andererseits Einschätzungen zum Anforderungsprofil durch

die Anbieter zu erhalten. Es sollen drei, jeweils eintägige Workshops Ende

September in Berlin stattfinden.

• Workshop 1 (27.09.2011) betrifft die Hersteller und Instandhalter,

• Workshop 2 (28.09.2011) betrifft die Finanzierer,

• Workshop 3 (29.09.2011) betrifft die Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Den Interessenten wird im Rahmen der Workshops auch die Möglichkeit

eröffnet, in Einzelgesprächen Gesichtspunkte des

Fahrzeugdienstleistungsmodells mit dem Auftraggeber zu thematisieren. Der

Auftraggeber behält sich zudem vor, ihm bekannte und geeignete Unternehmen

zu den Workshops einzuladen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem vorliegenden

Interessenbekundungsverfahren nicht um die Vergabe eines öffentlichen

Auftrages oder einer vergaberechtsfreien Dienstleistungskonzession handelt.

Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines förmlichen

Vergabeverfahrens bzw. eines wettbewerblichen Verfahrens zur Erteilung

eines öffentlichen Auftrags bzw. einer Dienstleistungskonzession. Es

handelt sich um eine freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Durchführung

eines Interessenbekundungsverfahrens (Markterkundungsverfahren) (WKZ,

Quelle EU-Ausschreibung, 12.09.11).

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