Regionalverkehr + S-Bahn: DBV wünscht sich mehr Initiative in Sachen Lückenschlüsse

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Waren das noch Zeiten, damals, 1995, 1996 und 1997! Da beschäftigte sich
der Branden-burgische Landtag und die Landesregierung tatsächlich noch mit
den teilungs-bedingt bestehenden Lücken im Berlin-Brandenburger
Schienennetz. Solches Engagement und solche klaren Worte wünscht sich
gerade angesichts der 50. Wiederkehrs des Jahrestages zum Mauerbau 1961 der
DBV.
Geradezu revolutionär war damals die Stimmung, wenn es darum ging, von der
Deutschen Bahn und der Bundesregierung die Wiederherstellung des Bahnnetzes
zu verlangen: „… Zur SPNV-Infrastruktur ist eine weitere Erschließung
durch die S-Bahn erforderlich, die Aufgabenstellung wurde mt dem
Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr [Verkehrsministerium,
heute MIL; Anm. d. Red.] trotz wiederholter Anmahnung aber noch nicht
vorgelegt.“ (Landtag Brandenburg, Drucksache 2/774).
Ja, auch damals war der direkte Einfluss gering; aber die Brandenburger
Forderungen wurden wenigstens definiert und eingeklagt. Damals wurde
durchaus keine Konkurrenz zwischen dem Regionalverkehr und der S-Bahn im
„Speckgürtel“ herbeigeredet, sondern, ganz im Gegenteil: „Mit einer
Arbeitsteilung zwischen S-Bahn und Regionalverkehr kann das öffentliche
Verkehrsangebot weiter verbessert werden.“
Und einige Zeilen weiter: „Der Regionalexpreß wie auch der Stadtexpreß —
zur Zeit sind es noch Nahverkehrszüge — haben nicht die Aufgabe, den
S-Bahn-Verkehr zu ersetzen. Die Regionalverkehrsprodukte […] erfordern
sogar das S-Bahn-Netz für die Feinverteilung der Fahrgäste von/nach den
Umsteigepunkten des Regionalverkehrs …“ (Landtag Brandenburg, Drucksache
2/774).
Und heute? Deutet man das fehlende Engagement der Berliner und
Brandenburger Landesregierung, dann gibt es im Moment keinen weiteren
Verbesserungsbedarf. Kein weiterer Bedarf wird bei der Bundesregierung
angemeldet, keine Gespräche geführt, kein Druck ausgeübt. Stattdessen
heute: Kleinmut und fehlendes Interesse: „Die Verantwortung für die
Errichtung und Vorhaltung von Eisenbahninfrastruktur liegt bei den
Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Das Land Brandenburg ist als
Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr für die Bestellung von
Verkehrsleistungen verantwortlich.“ (Landtag Brandenburg, Drucksache 4/7206
im Februar 2009).
Die Zuständigkeiten sind seit der Bahnreform 1994 nicht anders geregelt.
Dennoch hat 1994 und in den folgenden Jahren die Landesregierung mehr
Engagement und Einsatz gezeigt als seit einigen Jahren. Der DBV würde es
begrüßen, wenn die Brandenburger Landesregierung und das Parlament sich
intensiv mit der Wiederherstellung der immer noch teilungsbedingt
bestehenden Lücken im Berliner Schienennetz beschäftigt.
Warum nicht jedes Jahr einen Sachstandsbericht veröffentlichen, der die
eigenen Bemühungen und Erfolge dokumentiert? Beim Ausbau der Autobahnen,
Bundesstraßen und Bundeswasserstraßen — für die ist das Land auch nicht
direkt zuständig — kümmert sich der Verkehrsminister ja auch um die
Brandenburger Belange. Warum also nicht auch im Schienennetz (Pressemeldung
Deutscher Bahnkunden-Verband Landesverband Berlin-Brandenburg e. V.,
15.08.11).

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