Tarife + Regionalverkehr: Ab September: Freifahrt für schwerbehinderte Menschen in Nahverkehrszügen der DB, Reiseerleichterung für 1,4 Millionen Menschen • Wegfall des Streckenverzeichnisses • Neuregelung unterstreicht Kundenorientierung

http://www.deutschebahn.com/site/bahn/

de/presse/presseinformationen/ubp/

p20110621a.html

(Berlin, 21. Juni 2011) Am 1. September 2011 wird die Freifahrtregelung für

die rund 1,4 Millionen schwerbehinderten Menschen in Deutschland wesentlich

erweitert. Alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (DB) können dann

bundesweit ohne zusätzlichen Fahrschein mit dem grün-roten

Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke genutzt

werden.

„Wir freuen uns, mit dieser Regelung das Leben für schwerbehinderte

Bahnfahrer ein kleines bisschen einfacher machen zu können“, so Rüdiger

Grube, Vorstandvorsitzender der Deutschen Bahn AG. „Es ist der Deutschen

Bahn und mir persönlich ein echtes Anliegen, auch behinderten Menschen eine

möglichst grenzenlose Mobilität zu bieten.“

Zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die DB

vereinbart, das im Sozialgesetzbuch verankerte Streckenverzeichnis für

schwerbehinderte Menschen zum 1. September 2011 aufzuheben. Das

Streckenverzeichnis definiert den Radius von 50 Kilometer rund um den

Wohnort eines schwerbehinderten Menschen, in dem er bisher kostenlos die

Nahverkehrszüge der DB außerhalb von Verkehrsverbünden nutzen konnte. Damit

können schwerbehinderte Reisende bundesweit durchgängig mit allen

Nahverkehrszügen der DB – Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE),

Interregio-Express (IRE) und S-Bahn – in der 2. Klasse kostenlos fahren.

Die Regelungen für Begleitpersonen, für die Mitnahme eines Hundes und für

kostenfreie Platzreservierungen bleiben unverändert. Das unentgeltliche

Reisen innerhalb von Verkehrsverbünden bleibt bestehen. Die Neuregelung ist

ein wesentlicher Beitrag zu mehr Kundenorientierung und zum

Bürokratieabbau.

Herausgeber: Deutsche Bahn AG

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