S-Bahn: DB: Äußerungen von ehemaligem Geschäftsführer der S-Bahn Berlin nachweisbar falsch, Die Deutsche Bahn weist die Unterstellungen des ehemaligen Geschäftsführers der S-Bahn Berlin, Ernst-Otto Constantin, als unhaltbar und nachweislich falsch zurück.

http://www.deutschebahn.com/site/bahn/
de/presse/presseinformationen/ubp/
p20110113.html

(Berlin, 13. Januar 2011) In einem Offenen Brief an die Berliner
Verkehrssenatorin Ingeborg Junge-Reyer und die Fraktionen des Berliner
Abgeordnetenhauses hatte er unter anderem behauptet, dass der für die
Umsetzung des Optimierungsprogramms S-Bahn (OSB) zuständige Geschäftsführer
Ulrich Thon während seiner Tätigkeit bei der S-Bahn Berlin einen
Dienstvertrag mit DB Regio hatte und damit dem damaligen
Vorstandsvorsitzenden der DB Regio AG und heutigen Konzernvorstand
Personenverkehr, Ulrich Homburg, unterstand.
Tatsache ist vielmehr, dass Herr Thon seit dem 1. April 2005 einen
Anstellungsvertrag bei DB Stadtverkehr hatte, wo die operative
Verantwortung für die S-Bahnen in Hamburg und Berlin gebündelt war. DB
Stadtverkehr stellte daher auch den Aufsichtsratsvorsitzenden der S-Bahn.
Herr Homburg hatte weder in seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender von
DB Regio noch als Aufsichtsrat der Berliner S-Bahn (bis 2003) eine
operative Verantwortung für die Berliner S-Bahn inne. Auch die behauptete
Federführung bei der Umsetzung des OSB-Programms ist nachweislich falsch.
Wie alle derartigen Programme zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von
Konzernbereichen oder Tochterunternehmen wurden die Maßnahmen im DB-Konzern
unter Mitwirkung des zuständigen Geschäftsfelds DB Stadtverkehr entwickelt
und umgesetzt.
Des Weiteren ist die Behauptung Constantins, dass es eine
prozessbegleitende Qualitätskontrolle bei der S-Bahn Berlin gegeben hätte,
durch den Untersuchungsbericht der unabhängigen Ermittler der Berliner
Rechtsanwaltskanzlei Gleiss Lutz vom Februar 2010 eindeutig widerlegt
worden.
Ein zehnköpfiges Ermittlungsteam hatte ab September 2009 mehrere Tausend
Einzeldokumente von der Zulassung der Züge Mitte der 90er Jahre bis zur
Entgleisung aufgrund eines Radbruchs im Mai 2009 überprüft. Zusätzlich
wurden rund 100 Mitarbeiter und Führungskräfte befragt.
Die akribisch durchgeführten Untersuchungen hatten zweifelsfrei ergeben,
dass die zuständigen DB-Konzerngremien über das Ausmaß der von den
Ermittlern aufgedeckten systematischen Organisations¬mängel sowie der
unzureichenden Qualitäts- und Sicherheitsorientierung bei der S-Bahn Berlin
nicht von den S-Bahn-Geschäftsführungen informiert wurden.
Pflichtverletzungen des S-Bahn-Aufsichtsrats waren demnach nicht
fest¬zustellen. Soweit Managementfehler ehemaliger Geschäftsführer
festgestellt worden sind, sind Organhaftungsansprüche in der Prüfung.

Herausgeber: Deutsche Bahn AG

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