S-Bahn: Neue Betriebsgenehmigung für Berliner S-Bahn

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Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat der S-Bahn Berlin GmbH eine
Betriebsgenehmigung mit Geltungsdauer bis Ende 2013 erteilt. Das teilte die
Bonner Behörde am 22.12.10 mit.
Die Eisenbahnaufsicht habe bei ihrer Entscheidung berücksichtigt, dass das
Unternehmen 2010 einiges getan habe, um die Instandhaltung der Fahrzeuge
und die Sicherheit des S-Bahn-Betriebes zu verbessern. Nun müsse es
beweisen, dass seine veränderten Prozesse geeignet sind, eine sichere
Betriebsführung dauerhaft zu gewährleisten.
Vor einem Jahr hatte das EBA der S-Bahn mit Blick auf damals festgestellte
Sicherheitsmängel zunächst nur eine für zwölf Monate gültige
Betriebserlaubnis erteilt (Pressemeldung EBA, 24.12.10).

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