Straßenverkehr: Immer mehr Aktionen gegen Falschparker auf Geh- und Radwegen

http://www.fuss-ev.de

(4.10.2010) Nach Einschätzung des Fachverbandes Fußverkehr Deutschland,
FUSS e.V., hat sich das Problem der Falschparker auf Geh- und Radwegen
in den letzten Jahren verschärft. Belegt wird diese Einschätzung mit den
stark ansteigenden Verkaufszahlen der „Parke nicht auf unseren Wegen“-
Aufklebern. Diese blau-weißen Aufkleber mit den Piktogrammen von
Fußgängern, Rad- und Rollstuhlfahrern werden von Betroffenen als
freundliche Erinnerung an sozialeres Verhalten den falsch geparkten Kfz
auf der Windschutzscheibe angebracht. Der Verein verkaufte in den
letzten fünf Jahren 400.000 Aufkleber, achtmal so viel wie in den fünf
Jahren davor.

Der FUSS e.V. wünscht sich von den Kommunen, dass diese verstärkt das
Parken auf Geh- und Radwegen, aber auch das Zustellen von
Querungsmöglichkeiten kontrollieren und ahnden. Dabei sollten nicht nur
„Knöllchen“ verteilt, sondern auch Fahrzeuge abgeschleppt werden, die so
behindern, dass Ausweichmanöver der Betroffenen deren Unfallrisiko
erhöhen. Der Verein forderte abschließend den Gesetzgeber auf, die
Einsatzkriterien für das Verkehrszeichen Nr. 315, dass das Parken auf
Gehwegen für Autofahrer erlaubt und regelt, wesentlich restriktiver zu
fassen. „Wenn man, wie Bundesregierung, Länder und Kommunen,
Verkehrszeichen einsparen will“, so Stefan Lieb, FUSS e.V.-Sprecher,
„sollte man das Zeichen gänzlich abschaffen.“ Nach Ansicht des in diesem
Jahr 25 Jahre alt werdenden Lobby-Verbandes haben Autos auf Gehwegen und
Fußverkehrsflächen grundsätzlich nichts zu suchen. Der Verein sieht es
auch als sein Verdienst an, dass die Fußgänger inzwischen stärker für
dieses Problem sensibilisiert sind und sich eine gerechtere
Mobilitätskultur wünschen.

Stellt das Anbringen von „Parke nicht auf unseren Wegen“-Aufklebern eine
Sachbeschädigung dar? Nach bisheriger Rechtsprechung nicht, wenn die
Fenster außerhalb des Sichtfeldes, jedoch nicht Rückspiegel und Lack
beklebt werden. Außerdem muss der Aufkleber rückstandsfrei entfernbar
sein. Mehr Info unter:
www.geh-recht.info > Aktivitäten > Ist das Kleben von „Parke nicht“-
Aufklebern auf Kfz strafbar?

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