Cottbus + Straßenbahn: Keine Klage zur Cottbusser Straßenbahn

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Der Potsdamer Anwalt Peter Schüler, dem ProTramCottbus die Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung Cottbus vom 27.01.2010 zum Bürgerbegehren übertragen hatte, sagt:
„Zusammenfassend komme ich zu dem Ergebnis, dass ich das Bürgerbegehren für zulässig halte. Gleichwohl muss ich darauf hinweisen, dass eine Klage nicht ohne Risiken wäre. Insbesondere die unter 2. behandelte Fragestellung birgt meines Erachtens ein nicht zu unterschätzendes Risiko, mit einer Klage vor dem VG Cottbus zu unterliegen. Meiner Erfahrung nach neigen die Brandenburgischen Verwaltungsgerichte dazu, die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Bürgerbegehren eng auszulegen. Meines Wissens fehlt es bislang an einer Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg in einem vergleichbaren Fall. Es wäre aus juristischer Sicht durchaus interessant, diese Streitfrage einer obergerichtlichen Entscheidung zuzuführen, aber ich fürchte, dass damit ein längerer Instanzenweg verbunden sein könnte, dessen Ergebnis ungewiss ist. Vor diesem Hintergrund scheue ich mich, eine Klage zu empfehlen.“
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens sowie alle anderen Mitglieder von ProTramCottbus kamen nach längerer Beratung zu dem Entschluss, dieser Empfehlung zu folgen. Diesem Entschluss liegen folgende Argumente zu Grunde:
1. Die Klage, selbst wenn sie positiv entschieden werden würde, hätte in Folge der langen Laufzeit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht — insbesondere bei Inanspruchnahme der zu erwartenden Fortführung vor dem Oberverwaltungsgericht – keinen Einfluss mehr auf das Gutachten, dessen Ergebnisse bereits Ende April 2010 vorliegen sollen.
2. Die Kosten einer verlorenen Klage betragen bereits in der ersten Instanz ca. 2.500 €. Sponsoren, die in diesem Falle den Initiatoren finanziell unter die Arme gegriffen hätten, konnten nicht gewonnen werden. Die mögliche persönliche finanzielle Belastung der Initiatoren wäre so nicht akzeptabel.
Für die Initiatoren bleibt die bittere Erkenntnis, dass Stadtverwaltung und Stadtverordneten der mit mehr als 9400 gültigen Unterschriften bekundete Wille der Cottbuser Bevölkerung mehr oder weniger gleichgültig ist. Ihnen ist es gelungen, mit juristischen Spitzfindigkeiten den Willen der Cottbuser mit Füßen zu treten. Das von den Abgeordneten in der StVV für die Initiative der Bürger gespendete übermäßige Lob erscheint in diesem Licht als blanke Scheinheiligkeit.
Möglicherweise versucht die Stadtverwaltung mit ihrem Verhalten, zukünftige Bürgerbegehren im Vornherein abzuwürgen. Motto: „Hat ja doch keinen Zweck!“. Die Initiatoren bitten an dieser Stelle die Cottbuser ausdrücklich, sich nicht in diesem Sinne beeinflussen zu lassen. Schließlich ist Basisdemokratie in Cottbus ein ziemlich junges Pflänzchen und bedarf weiterer Entwicklung.
Im konkreten Fall kommt noch hinzu, dass die Risiken einer Klage ungleich verteilt sind. Verliert die Stadt, bezahlt der Steuerzahler; verliert der Kläger, wird er persönlich zur Kasse gebeten. So fällt es der Stadtverwaltung natürlich leicht, ihren Willen gegen die Bevölkerung durchzudrücken. Basisdemokratie ist wohl in Brandenburg noch lange nicht richtig angekommen.
Ungeachtet dessen betrachtet es ProTramCottbus als großen Erfolg, dass das Gutachten gemäß Bürgerbegehren überhaupt in Auftrag gegeben wurde. Und das von Cottbusverkehr-Geschäftsführer Ulrich Thomsch kürzlich bekannt gegebene Betriebsergebnis des kommunalen Verkehrsunternehmens für 2009 ist sicher mit darauf zurück zu führen, dass die Cottbuser durch die ÖPNV-Diskussion des Jahres 2009 wieder mal auf ihre gute alte „Elektrische“ aufmerksam wurden. Noch ein Hinweis in eigener Sache: Für den Straßenbahnretter Günter Weigel wurde im Kreise der ProTramCottbus-Mitlieder und von Mitgliedern der CDU eine Sammelaktion durchgeführt, um ihn auf diese Weise bei der Zahlung des Betrages des Strafbefehls wegen des vermeintlich von ihm durchgeführten Eierwurfs vom 24.06.2009 zu unterstützen. Die Aktion erbrachte eine Spendensumme von 290.-€ (Pressemeldung Deutscher Bahnkunden-Verband, Landesverband Berlin-Brandenburg, 24.03.10).

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