Regionalverkehr: GDL weitet Warnstreiks bei der ODEG aus

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Die ODEG – Ostdeutsche Eisenbahn GmbH wird auch am Morgen des 03. Februar 2010
(4:00 Uhr bis 12:00 Uhr) durch die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) in den Einsatzstellen Berlin-Lichtenberg, Beeskow und Eberswalde bestreikt. Die ODEG-Linien in der Lausitz sind nicht betroffen.
„Für dieses verantwortungslose Verhalten habe ich überhaupt kein Verständnis!“, so ODEG-Prokurist und Eisenbahnbetriebsleiter Jörg Kiehn.
Vom Warnstreik betroffen sind die ODEG-Linien OE 25, 35, 36, 60, und 63 (Pressemeldung ODEG, 03.02.10).
RechteckDie Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat das Eisenbahnfahrpersonal der Ostdeutschen Eisenbahngesellschaft (ODEG) am 03.02.10 von 4 bis 12 Uhr zu einem Streik auf dem Netz Berlin–Brandenburg aufgerufen.
Die GDL hat bereits am 25. November, am 22. Dezember 2009 und am 27. Januar 2010 die Züge stehen lassen. „Das hat die Arbeitgebervereinigung Öffentlicher Nahverkehr (AVN) offensichtlich nicht gestört, denn sie ist in keinem Punkt auf die GDL-Forderungen eingegangen“, so der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky.
Die ODEG bezahlt ihre Lokomotivführer und Zugbegleiter 30 Prozent unter dem Niveau der Deutschen Bahn, trans regio oder metronom. Einige Zugbegleiter hat sie sogar nicht selbst eingestellt, sondern zu Dumpinglöhnen bei TEREG, einer Gebäuereinigungsfirma aus Hamburg, geschickt. Als Leiharbeitnehmer leiht sie sich diese dann wieder zurück. Das Entgelt für Zugbegleiter mit 1.594 Euro brutto monatlich sei „nicht wettbewerbsfähig“, behauptete die AVN. Ein vergleichbarer Zugbegleiter der Deutschen Bahn bekommt jedoch rund 260 Euro mehr Grundlohn, dazu noch höhere Zulagen, mehr Urlaubs- und Weihnachtsgeld – und dass bei einer Stunde weniger Wochenarbeitszeit.
„Völliger Unsinn ist die Behauptung der ODEG, die GDL fordere 40 Prozent mehr Entgelt“, so der GDL-Bundesvorsitzende. Schriftlich, wie auch im Rahmen der einzigen Verhandlungsrunde am 4. September 2009 in Hamburg, hat die GDL erklärt, dass auch ein Tarifabschluss unterhalb der GDL-Forderungen möglich ist. Dazu muss die ODEG aber ihre wirtschaftliche Lage darlegen. „Worthülsen, wie ‚kein Geld’, reichen nicht“, erklärte Weselsky. Außerdem muss der Geltungsbereich der ODEG-Tarifverträge dauerhaft auf die bestehenden Verkehrsleistungen beschränkt werden. Damit wird verhindert, dass die ODEG weiterhin fair bezahlte Arbeitplätze durch billige ersetzt (Pressemeldung GDL, 03.02.10).

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