Regionalverkehr: Start für die Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs Seit 1996 sind die Länder für die Gestaltung des SPNV verantwortlich, aus Punkt 3

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Zum 1. Januar 1996 trat als Bestandteil der Bahnreform die Regionalisierung des SPNV in Kraft. Damit ging die Verantwortung für die Bestellung und Finanzierung des SPNV auf die Bundesländer über, die näheres dazu in ihren ÖPNV-Gesetzen regelten. Ziel war und ist es, den Bahnverkehr in der Region als Aufgabe der Daseinsvorsorge bedarfsgerecht und zugleich wirtschaftlich vertretbar aus einer Hand zu organisieren.
„Die Verhandlungen der Länder mit dem Bund über die Regionalisierung gestalteten sich zunächst schwierig, da die jeweiligen Vorstellungen besonders hinsichtlich der Finanzierung noch weit auseinander lagen,“ erinnert sich Dr. Karlheinz Beilner, damals Referatsleiter Eisenbahnen im Brandenburger Verkehrsministerium. „Doch konnten schließlich vernünftige Kompromisse erzielt und mit dem Regionalisierungsgesetz eine ausreichende Finanzierung des SPNV sichergestellt werden.
Es gelang auch, für die Vielzahl noch notwendiger Lückenschlüsse im Gleisnetz …

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