Cottbus + Straßenbahn: DBV Berlin-Brandenburg zur Straßenbahn in Cottbus

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Wird in einigen Tagen das Sterbeglöckchen der Cottbusser Straßenbahn läuten? Wird sich die Mehrheit der Cottbusser Stadtverordneten für die Stilllegung von mehr als 20 Kilometer Straßenbahnstrecke in den kommenden Jahren entscheiden? Es steht zu befürchten, denn der Cottbusser Stadthaushalt lässt eigentlich nur noch schmerzhafte Einschnitte zu. Dennoch hofft und appelliert der Bahnkunden-Verband an die Cottbusser Stadtverordneten, nicht den Ast abzusägen, auf dem sie und künftige Generationen sitzen.
Gerade Cottbus braucht ein leistungsfähiges und umweltfreundliches Verkehrsmittel. Angesichts der enormen Umweltprobleme in der Innenstadt und den drohenden Sanktionen und Auflagen wegen des Überschreitens der Feinstaubbelastungen muss es andere Antworten geben als die widersinnige Abschaffung der Straßenbahn. Wie wird Cottbus seine Umweltprobleme lösen? Dazu gibt es keine Antworten. Deshalb ist die hektische Abschaffung der Straßenbahn keine Lösung.
Die Inititaive „Pro Tram Cottbus“, in der auch der Bahnkunden-Verband mitarbeitet, hat in einer Broschüre die Vorzüge des Systems Straßenbahn für Cottbus dargestellt. Die Broschüre haben alle Cottbusser Stadtverordnete erhalten.
Fast schon ein Treppenwitz der Geschichte ist es, dass es gerade Oberbürgermeister Frank Szymanski trifft, der womöglich diese Entscheidung umzusetzen hat. Er darf jetzt die Früchte seiner Politik als Verkehrsminister des Landes Brandenburg „einfahren“. Denn in seine Ministerzeit fällt die Neufassung des ÖPNV-Gesetzes des Landes Brandenburg.
Einerseits wird dort „Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge“ definiert. Also eine klare Verpflichtung an den Gesetzgeber. Wenige Sätze weiter wird diese verpflichtung aufgeweicht: „Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung im übrigen öffentlichen Personennahverkehr […] ist freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.“ Wenn Cottbus mit einer Haushaltssicherung arbeitet, kann es gar für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung sorgen, weil alle freiwilligen Aufgaben zu streichen sind!
Die teilweise oder komplette Einstellung des Straßenbahnbetriebes brächte überhaupt keine Entlastung – im Gegenteil. Es stünden dann Rückzahlungen an Fördermitteln – inclusive Zinsen – an, die der Stadthaushalt ebenfalls nicht tragen kann. Und die Frage, wie es mit einer umweltverträglichen Stadt- und Verkehrspolitik in Cottbus weitergehen soll, ist dann immer noch nicht geklärt. Mit der Abschaffung der Straßenbahn ist keine der zukünftig Fragen geklärt. Weder im Verkehrsbereich noch im Stadthaushalt. Cottbus könnte sich lediglich den Orden „Stadt im Abstieg“ anheften.
Traurig ist, wie passiv und fast gleichgültig sich die Landesregierung angesichts der Cottbusser Probleme verhält. Mit dem Hinweis auf die eigene Unzuständigkeit und Nichtkenntnis von Einzelheiten wird der Schwarze Peter nach Cottbus zurückgespielt (siehe Antwort 4/4784 der Brandenburger Landesregierung auf die Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Dr. Jens Klocksin vom 19. März 2009).
Der Bahnkunden-Verband hofft, dass die Cottbusser Stadtverordneten verantwortungsvoll mit dem umweltfreundlichen Verkehrsmittel Straßenbahn umgehen und die Einstellung verhindern. Aber auch die Cottbusser Bürger sind aufgerufen, sich weiterhin so vehement für den Erhalt ihrer Straßenbahn einzusetzen – auch über die bevorstehende Europawahl und die Landtagswahl im September hinaus (Pressemeldung eutscher Bahnkunden-Verband Landesverband Berlin-Brandenburg e. V., 25.05.09).

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