U-Bahn + Bahnhöfe: Finanzierung von Aufzugsanlagen in U-Bahnhöfen mit einbehaltenen S-Bahn Mitteln

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Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung kürzt ihre Zahlungen an die S-Bahn um insgesamt 5 Mio. EUR. Diese Summe wird in zwei Etappen einbehalten. Zunächst werden am 15.04.2009 2,5 Mio. EUR weniger an die S-Bahn überwiesen, dann nochmals am 15.05.2009.
Zwischen dem Land Berlin und der S-Bahn Berlin GmbH besteht ein Verkehrsvertrag. Der Betrag von 5 Mio. EUR wird einbehalten, weil die S-Bahn ihre aufgrund dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen teilweise nicht erbracht bzw. schlecht erfüllt hat. Wegen mangelhafter Pünktlichkeit werden dabei 2 Mio. EUR zurückbehalten, wegen nicht erbrachter Leistungen 3 Mio. EUR.
Mit den insgesamt einbehaltenen 5 Mio. EUR soll der Einbau zusätzlicher Aufzugsanlagen in U-Bahnhöfen finanziert werden. Die entsprechenden Planungen innerhalb der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sind bereits abgeschlossen. Von den einbehaltenen Geldern werden die U-Bahnhöfe Uhlandstraße, Kaiserin-Augusta-Straße, Britz-Süd, Scharnweberstraße und Otisstraße profitieren.
Senatorin Ingeborg Junge-Reyer: „Die Leistungen der S-Bahn waren mangelhaft. Deshalb erhält die S-Bahn jetzt auch 5 Mio. EUR weniger. Dieses Geld kommt aber wieder dem ÖPNV zugute, denn damit finanzieren wir den Einbau zusätzlicher Aufzugsanlagen in U-Bahnhöfen. Wir machen damit den öffentlichen Nahverkehr noch attraktiver.“ (Pressemeldung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, 04.04.09).

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