Flughäfen: BBI-Bau verstößt nicht gegen die Verfassung, aus Die Welt

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BBI-Bau_verstt_nicht_gegen_die_Verfassung.html

Bundesverfassungsgericht weist Beschwerden von Flughafenanwohnern zurück
Karlsruhe/Schönefeld – Für den Bau des Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) am Standort Schönefeld sind letzte Zweifel ausgeräumt. Das Bundesverfassungsgericht wies Klagen von Anwohnern gegen das Projekt ab. Die Beschwerdeführer hätten nicht hinreichend dargelegt, dass ihre Grundrechte verletzt seien, heißt es in einem gestern in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Das gelte auch für das vom Bundesverwaltungsgericht gebilligte Lärmschutzkonzept.Mit dieser Entscheidung ist der Bau des neuen Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld juristisch kaum noch anzufechten. Die Anwälte der Kläger kündigten zwar gestern an, den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menscherechte in Straßburg zu prüfen, doch räumten sie auch ein, dass die Hürden …

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