Flughäfen: "Juristisch gesehen ist der Flughafen tot", aus Berliner Zeitung

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OVG. Wie aussichtsreich sind diese Verfahren

So viel steht fest: Das Volksbegehren für den Erhalt des Verkehrsflughafens Tempelhof hat die gesetzlichen Hürden geschafft, es ist erfolgreich. Gesetzt den Fall, der Senat würde sich nun dem politischen Druck beugen und den Weiterbetrieb des Flughafens beschließen: Welche Schritte wären dafür erforderlich?
Erstens: Die Entwidmung des Flughafengeländes müsste widerrufen werden. Schließlich hat der Senat im Juni 2007 angeordnet, dass es aus der „luftverkehrsrechtlichen Zweckbestimmung“ entlassen wird. Das bedeutet: Vom 31. Oktober 2008 an darf dort kein Flugzeug mehr starten, weil es sich dann nicht mehr um eine Luftfahrtanlage handelt. Jede Flugbewegung wäre illegal. Zweitens: Der Senat müsste einen neuen Betreiber für Tempelhof finden – oder den heutigen Betreiber, die Flughafen …

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