BVG: Berlin: Fahrgastverband IGEB kritisiert Ver.di

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Um Missverständnissen vorzubeugen: Der Berliner Fahrgastverband IGEB kritisiert nicht, dass Ver.di und die BVG-Mitarbeiter das Streikrecht nutzen. Aber in einer Zivilgesellschaft gibt es das Gebot der Verhältnismäßigkeit: Dieses wird durch den Warnstreik bei der BVG grob verletzt.
• Ein Warnstreik über fast 40 Stunden, wie er jetzt bei der BVG durchgeführt wird, ist unverhältnismäßig. Das unterstreicht Ver.di selbst durch den vierstündigen Warnstreik bei Vattenfall.
• Ein so langer Warnstreik ohne nennenswerte Vorwarnzeit erhöht nicht den Druck auf die Arbeitgeber, sondern trifft einzig und allein die Fahrgäste, die heute zur Schule, zur Arbeit oder zum Arzt fahren müssen und oft zu spät kommen, falls sie überhaupt hinkommen.
• Zu einem Streik gehört mehr, als einfach nur zuhause zu bleiben. An den Bahnhöfen und Haltestellen hätten heute Morgen zumindest Aushänge über Anlass und Dauer des Streiks informieren müssen. Auch Streikposten waren nicht zu entdecken.
• Ver.di rechtfertigt das Vorgehen mit der besonders großen Verärgerung der Mitarbeiter. Der Berliner Fahrgastverband IGEB weiß, dass die ungleiche Bezahlung zwischen alten und neuen BVGern zu innerbetrieblichen Spannungen geführt hat, die abgebaut werden müssen. Aber am Zustandekommen dieser Situation hat Ver.di selbst 2005 mitgewirkt.
• Ver.di verweist auf den Streik bei der Deutschen Bahn. Der Vergleich hinkt aber, weil es bei der DB um die Verteilung von Gewinnen ging, während die BVG -Bilanz jährlich Verluste aufweist.
Deshalb fordert der Berliner Fahrgastverband IGEB das Land Berlin auf, jeden Euro Gehaltserhöhung bei der BVG durch zusätzliche Zahlungen an die BVG auszugleichen. Es wäre verkehrspolitisch, sozialpolitisch und umweltpolitisch fatal, sich das Geld anschließend durch noch stärkere Fahrpreiserhöhungen zurückholen zu wollen. Der Berliner Fahrgastverband IGEB wird das Verhalten von Ver.di gegenüber den BVG-Fahrgästen auch daran messen, ob diese IGEB-Forderung von Ver.di mitgetragen wird (Pressemeldung IGEB, 02.02.08).

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