Bahnhöfe: Deutsche Bahn begrüßt Urteil des Landgerichts Berlin

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(Berlin, 22. Mai 2007) Der Vorstandsvorsitzende der DB Station&Service AG, Wolf-Dieter Siebert, hat das heutige Urteil des Landgerichts Berlin begrüßt. Darin hatte das Gericht dem Antrag der Deutschen Bahn AG in vollem Umfang stattgegeben. Im Kern darf der Architekt Meinhard von Gerkan nicht mehr den Eindruck erwecken, die Bahn habe von ihm geplante Sicherheitsschienen beim Bau des Berliner Hauptbahnhofs weggelassen. „Wir haben uns immer gegen vorschnelle Schuldzuweisungen verwahrt und hoffen, dass jetzt mehr Sachlichkeit einkehrt. Schließlich war es die Deutsche Bahn, die in Folge des Januarsturms nicht nur einen erheblichen materiellen Schaden, sondern auch einen Imageverlust zu erleiden hatte“, sagte Siebert.

Der Bahnmanager betonte, dass die DB AG als Bauherr davon ausgehen musste, einen ordentlich genehmigten Top-Bahnhof zu übernehmen, der nach allen Regeln der Technik geplant, genehmigt, gebaut und abgenommen wurde. Es habe auch hinsichtlich der Fassadenriegel in der Stahlkonstruktion der Bügelgebäude keinerlei Sicherheitsbedenken gegeben– weder in der Planungsphase noch im Genehmigungsverfahren bei der Baubehörde des Bezirks Mitte von Berlin, auch nicht während der Bauausführung sowie bei der Abnahme der Bauleistung.

Herausgeber: Deutsche Bahn AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Konzernsprecher Oliver Schumacher

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