Tarife: Berlin/Brandenburg: Sozialticket preisstabil mit erweitertem Kundennutzen

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Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe sowie weitere Berechtigte werden ab 1. April dieses Jahres mobiler. Dann gilt das Berlin-Ticket S nicht nur bei S-Bahn und BVG, sondern bei allen Verkehrsunternehmen im Tarifbereich Berlin AB.
So können im gesamten Berliner Stadtgebiet zum Beispiel auch Regionalzüge der Deutschen Bahn AG, der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH oder der Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH (OVG) benutzt werden. Wer weiter ins nähere Berliner Umland möchte, kann ab 1. April für 1,30 Euro einen Anschlussfahrausweis für den Teilbereich C des Tarifbereiches Berlin erwerben.
Der Preis des Berlin-Ticket S wird nicht erhöht und bleibt zunächst bis zum 31. Dezember 2007 bei 33,50 Euro. Das Berlin-Ticket S ist eine persönliche Zeitkarte und gilt für eine beliebige Anzahl von Fahrten innerhalb des Tarifbereichs Berlin AB.
Wertabschnitte für den Kalendermonat können von Inhabern des Berlin-Tickets S in allen personalbedienten Verkaufsstellen der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG erworben werden (Pressemeldung VBB, 29.03.07).

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