Straßenverkehr: Brandenburg: Befürchtungen zum Gigaliner-Projekt

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Auch nach weiteren Untersuchungen der Bundesregierung befürchtet Infrastrukturminister Reinhold Dellmann verkehrspolitisch negative Auswirkungen durch übergroße Lkw – die so genannten „Gigaliner“. Eine Studie des Bundes geht davon aus, dass die großen Laster Verkehr von der Schiene auf die Straße ziehen.
Infrastrukturminister Reinhold Dellmann: „Meine Befürchtung scheint sich zu bestätigen, dass die Gigaliner Verkehr von der Schiene wieder zurück auf die Straße verlagern. Wir wollen aber das Gegenteil erreichen, nämlich mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene zu bringen. Hinzu kommen Probleme in Tunneln und auf Brücken, beim Abbiegen und in Kreisverkehren. Ortsdurchfahrten und Landstraßen könnten für die Laster unpassierbar sein.“
In der vom Bund in Auftrag gegebenen Studie, die den Bundesländern vorliegt, heißt es zu den Auswirkungen der Gigaliner: „Allerdings kann die Schlussfolgerung eindeutig gezogen werden, dass die innovativen Nutzfahrzeuge die Stückkosten im Güterverkehr auf der Straße, bezogen auf den Palettenstellplatz im Fahrzeug, deutlich reduzieren werden und damit die Position des Güterverkehrs auf der Straße gegenüber seinen Wettbewerbern im Verkehr Straße/Schiene und Straße/Binnenschifffahrt sowohl im Kombinierten Verkehr als auch vermutlich im konventionellen Verkehr deutlich verbessern werden. Dies wird zu Verlagerungen aus dem Kombinierten und konventionellen Verkehr Straße/Schiene und Straße/Binnenschiff in den durchgehenden Güterfernverkehr auf der Straße führen.“
Was die praktischen Auswirkungen betrifft, kann es auf den meisten Landesstraßen, in Ortsdurchfahrten und besonders bei Kreisverkehren und Kreuzungen zu Platzproblemen kommen. Schäden können entstehen und die Gefahr von Unfällen steigt. Zudem dauert es auch länger, einen Gigaliner zu überholen, was ebenfalls schlecht für die Verkehrssicherheit ist. Auch Tunnel machen Probleme, deren Sicherheitsausstattung zum Beispiel beim Brandschutz wegen der höheren Ladevolumina verbessert werden müsste. Auch sind die meisten Rastplätze nicht auf große Lkw ausgelegt und müssten erweitert werden.
So genannte „Gigaliner“ oder „Superlastwagen“ sind neue Lkw mit über 25 Metern Länge und einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 40 bis zu 60 Tonnen. Die heute geltende Gewichtsgrenze für Lkw, die ohne Sondererlaubnis Straßen befahren dürfen, beträgt 40 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht bei bis zu 18,75 Metern Länge. Schwerere oder größere Lkw gelten in der Regel als Großraum- und Schwertransport und dürfen nur mit eigener behördlicher Genehmigung auf vorgegebenen Routen fahren (Pressemeldung Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung, 02.03.07).

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