Regionalverkehr: Verwendung der Bundeszuschüsse für Regionalverkehr auch in Berlin nicht nachzuweisen?, aus Senat

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adis/citat/VT/16/KlAnfr/ka16-10308.pdf

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass es dem Bundesrechnungshof nicht gelungen ist, die Ver-wendung der Bundeszuschüsse für den Nahverkehr in den Ländern in Erfahrung zu bringen und dem Haushaltsaus-schuss des Bundestages vorzulegen?
Frage 2: Wie bewertet der Senat die Aussage des SPD-Bundestagsabgeordneten H., dass die Gelder in den Ländern nicht richtig verwendet werden? Wie kann der Senat diese Anschuldigungen für Berlin entkräften?
Antwort zu 1. und 2.: Der Bundesrechnungshof hat selbst in seinem Schreiben an den Vorsitzenden des Haus-haltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 20. De-zember 2006 zutreffend dargelegt, „… dass nach der gel-tenden Rechtslage die Länder nicht verpflichtet sind, dem Bund gegenüber eine zweckentsprechende Verwendung der Regionalisierungsmittel nachzuweisen. Eine Grundla-ge für Prüfungen des Bundesrechnungshofes ist damit nicht gegeben.“
Ungeachtet des Nichtbestehens einer gesetzlichen Ver-pflichtung hat jedoch die damals amtierende Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, Frau Senatorin Junge-Reyer, am 18. Mai 2006 in Umsetzung eines entsprechen-den Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz vom März 2006 dem Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine Übersicht über die Verwendung der Regionalisierungsmittel durch die Länder in den Jah-ren 2002 bis 2005 übergeben. Nach Einschätzung der Länder einschließlich Berlins verdeutlicht diese Übersicht mit hinreichender Klarheit, dass die wiederholt getätigte Äußerung, es würden in großem Umfang Mittel nicht gesetzeskonform ausgegeben, jeder Grundlage entbehrt.
Frage 3: Wie steht der Senat zu den Plänen der Koali-tion, das Regionalisierungsgesetz dahingehend zu ändern, dass die Länder zu mehr Transparenz gezwungen werden und die Offenlegung der Mittelverwendung verpflichtend gemacht werden soll?
Antwort zu 3.: Dem Senat liegt noch kein Entwurf des Bundestages zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes vor. Der Senat wird – wie bisher – auch zukünftig die Re-gionalisierungsmittel zweckentsprechend für den Berliner Nahverkehr einsetzen und dies in den Haushaltsplänen transparent darstellen.
Frage 4: Wie steht der Senat zu den Plänen der Koali-tion, das Regionalisierungsgesetz dahingehend zu ändern, dass die Länder dazu gezwungen werden, die aus Regio-nalisierungsmitteln finanzierten Aufträge nur noch in Ausschreibungen zu vergeben?
Antwort zu 4.: Die Verkehrsministerkonferenz hat be-reits im Februar 2006 einstimmig beschlossen, dass bei der Vergabe von Leistungen im Schienenpersonennah-verkehr (SPNV) Transparenz hergestellt und Diskriminie-rungsfreiheit gewährleistet werden sollen. Dies wird ent-weder durch ein förmliches Vergabeverfahren oder durch ein geeignetes und zulässiges Verfahren, das transparent und nichtdiskriminierend ist, erreicht. Dazu ist die Öffent-lichkeit in einem angemessenen Umfang einerseits über die Absicht, SPNV-Leistungen zu beauftragen, sowie andererseits über abgeschlossene Verträge zu unterrich-ten.
Frage 5: Hat das Land Berlin diese Leistungen bislang öffentlich ausgeschrieben oder direkt vergeben? Wenn die Aufträge direkt vergeben wurden, was waren im Einzel-nen die Gründe?
Antwort zu 5.: Der überwiegende Teil der Regionali-sierungsmittel (ca.75 %) wird für die Bestellung von Leis-tungen des Schienenpersonennahverkehrs eingesetzt. Die-se Leistungen wurden zum Teil ausgeschrieben, zum Teil direkt vergeben. Im Vorfeld einer Direktvergabe wurde geprüft, inwieweit ein anderes Eisenbahnverkehrsunter-nehmen in der Lage war ,das Verkehrsangebot in der vom Aufgabenträger geforderten Qualität und Quantität zu er-bringen.
Eine Direktvergabe erfolgte z. B. an die S-Bahn Berlin GmbH, da zurzeit nur die S-Bahn Berlin GmbH auf Grund der Besonderheit des Berliner Netzes über geeig-nete Fahrzeuge und Betriebserfahrung verfügt.
Eine rechtliche Verpflichtung zur Ausschreibung be-steht nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg durch Beschluss vom 2. September 2003, der durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. De-zember 206 bestätigt wurde, entschieden.

Berlin, den 13. Februar 2007
In Vertretung
K r a u t z b e r g e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Februar 2007)

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