Flughäfen: Nachtflugverbot wirkungslos, aus Senat

http://www.parlament-berlin.de:8080/
starweb/adis/citat/VT/15/KlAnfr/ka15-13657.pdf

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele Starts und Landungen gab es in der Nacht vom 9. auf den 10.7.2006 während der Zeit des Nachtflugverbots von 22 und 6 Uhr bzw. 23 und 6 Uhr jeweils auf den Flughäfen Tempelhof und Tegel (bitte jeweils nach 22 bzw. 23 – 24 h, 0 – 2 h, 2 – 4 h und 4 – 6 h aufschlüsseln)?
Frage 2: Wie viele der Starts auf den jeweiligen Flug-häfen entfielen auf:
– Bundeswehr / andere Streitkräfte / Bundespolizei / Länderpolizeien, Ambulanz- und Postflüge;
– Staatsgäste in Zivilmaschinen;
– sonstige Fluggäste?
Antwort zu 1. und 2.: Die Berliner Flughafen-Ge-sellschaft mbH (BFG) hat hierzu folgende Daten zur Ver-fügung gestellt (Zeitangaben jeweils Ortszeit):
Flüge in der Nacht vom 9. zum 10. Juli 2006 am Flughafen Berlin-Tempelhof:

diverse Tabellen mit Nachtflügen

Frage 3: Lagen für die beiden letztgenannten Grup-pen Ausnahmegenehmigungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vor? Falls ja, wie lassen sich diese offenbar in großer Zahl oder pauschal erteilten Geneh-migungen rechtfertigen, wenn es nach den jeweiligen Vorschriften über die „Örtlichen Flugbeschränkungen“ für beide Flughäfen nur in „begründeten Einzelfällen“ Ausnahmen geben darf?
Frage 4: Teilt der Senat die Auffassung, dass es auch Besitzern und Passagieren von Kleinflugzeugen und Busi-nessjets grundsätzlich zumutbar ist, erst ab 6 Uhr zu starten, und dass auch ein einzigartiges Ereignis wie die Fußball-WM nicht eine schlaflose Nacht von hundert-tausenden von Berlinern rechtfertigen kann?
Antwort zu 3. und 4.: Der Senat tritt für strengen Lärmschutz auf den Berliner Flughäfen ein. Er hält es deshalb grundsätzlich für zumutbar, dass Passagiere und Besitzer „von Kleinflugzeugen und Businessjets“ nur in den dafür vorgeschriebenen Zeiten starten können, damit die Anwohnerinnen und Anwohner in ihrer Nachtruhe ge-schützt werden. Hinsichtlich des Finalspiels der Fußball-WM geht der Senat jedoch von einem einmaligen, über-ragenden öffentlichen Interesse aus. Aus diesem Grund sind Ausnahmegenehmigungen erteilt worden, ohne bei Piloten oder Passagieren nach ihrer politischen oder gesellschaftlichen Bedeutung zu differenzieren.
Insgesamt waren die Dauer des Endspiels, das ver-zögerte Eintreffen der Piloten und der Passagiere sowie die Überlastung des Luftraumes in dieser Form weder durch die Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH, die Deut-sche Flugsicherung mbH noch die Landesluftfahrtbehörde vorhersehbar.

Berlin, den 22. August 2006
In Vertretung
K r a u t z b e r g e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2006)

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