Bus: Errichtung von Bushaltstellen, von Senat

http://www.parlament-berlin.de:8080/
starweb/adis/citat/VT/15/KlAnfr/ka15-13610.pdf

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
1. Wer ist bei der Errichtung neuer Bushaltestellen für deren umgebende Pflasterung und Betonierung zuständig – das jeweilige Tiefbauamt des betreffenden Bezirks oder die BVG und wo ist dies gesetzlich festgelegt?
2. Wie beurteilt der Senat das Verhalten Treptow-Köpenicks, für zwei neue Bushaltestellen der Linie X 11 in Baumschulenweg keine Befestigung anzulegen mit der Begründung, dies sei Aufgabe der BVG, während gleich-zeitig der Bezirk Neukölln bei einer neuen Haltestelle der-selben Linie die Befestigung ohne Probleme durchführte?
3. Hält es der Senat nicht auch für problematisch, dass durch derartige Kompetenzstreitigkeiten die neuen Halte-stellen nicht zum Fahrplanwechsel eingerichtet werden konnten und sich somit für die betroffenen Anwohner deutlich weitere Wege ergaben?
Antwort zu 1.-3.: Haltestellen werden straßenver-kehrsbehördlich angeordnet und sind nach § 2 Abs. 2 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) Bestandteil der öf-fentlichen Straße. Die mit dem Bau und der Unterhaltung der öffentlichen Straßen zusammenhängenden Aufgaben, also auch der Ausbau von Haltestellenbereichen, sind vom Träger der Straßenbaulast – im vorliegenden Fall vom Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin – wahr-zunehmen. Hierbei sind entsprechend § 7 Abs. 2 BerlStrG die öffentlichen Straßen im Rahmen der Leistungsfähig-keit so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern, zu verbes-sern oder zu ändern, dass sie dem regelmäßigen Ver-kehrsbedürfnis genügen. Art, Umfang und Zeitpunkt der Herstellung bestimmt der Straßenbaulastträger. Im vorlie-genden Fall wurde vom Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin deshalb zunächst eine provisorische Herstel-lung des Gehwegbereiches vorgenommen, da Haushalts-mittel für weitergehende Maßnahmen zurzeit nicht zur Verfügung stehen.
Der Senat bedauert, dass es aufgrund von Abstim-mungsproblemen zwischen dem Bezirksamt und der BVG zu einer Verzögerung von wenigen Tagen bei der Inbe-triebnahme der neuen Haltestellen gekommen ist.

Berlin, den 20. Juli 2006
In Vertretung
D r. S t i m m a n n
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2006)

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