S-Bahn vor drastischen Angebotskürzungen?, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10002447

Durch das (Eisenbahn-)Regionalisierungsgesetz (RegG) erhält das Land Berlin seit 1996 vom Bund zweckgebundene Zuweisungen, mit denen es schienengebundenen Personennahverkehr bestellt und Investitionen in den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) finanziert.

Für den laufenden Bahnbetrieb standen dem Land nach § 8 (1) RegG bis zum Jahr 2001 jeweils 454 Millionen DM (rund 232 Millionen Euro) zur Verfügung, für die gleicher Höhe Zugleistungen bei der Berliner S-Bahn bestellt wurden. Nach Vereinbarungen mit dem Land Brandenburg bestellte das Land Berlin den kompletten S-Bahn-Verkehr einschließlich der Brandenburger Abschnitte, während das Land Brandenburg umgekehrt auch die Berliner Anteile im Eisenbahn-Regionalverkehr bestellte und bezahlte. Mittlerweile ist diese Vereinbarung jedoch überholt. Berlin muss mit „seinen“ Regionalisierungsmitteln zwar nur noch den S-Bahn-Verkehr auf Berliner Gebiet bestellen, dafür jedoch auch die in Berlin verkehrenden Regionalexpress- bzw. Regionalbahnzüge.

Mit der Revision des RegG vom 26. Juni 2002 erhält Berlin für das Jahr 2002 einen auf 276,1 Millionen Euro erhöhten Betrag für den laufenden S-Bahn- bzw. Eisenbahnbetrieb. Dieser Betrag erhöht sich in den Jahren ab 2003 (bis 2007) um jeweils 1,5 Prozent.

Im Hinblick auf die finanziellen Erhöngsspielräume und auch durch Netz-Erweiterungen bedingt hat die Berliner S-Bahn seit 2002 ‚freiwillige‘ …