Tarife + VBB: VBB-Tarif geändert Mit Wirkung vom 1. Januar 2003 wurde ein Nachtrag zum VBB-Tarif herausgegeben. (TVA 513/2002)., aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10002476

Das wesentlich Neue an dieser Änderung ist, daß in den #Geltungsbereich des § 1 der #VBB-Beförderungsbedingungen der Eisenbahn-, Regional- und S-Bahn-Verkehr einbezogen wurde, was bisher so nicht der Fall war. Dadurch ist in die folgenden #Neuregelungen eine Reihe von #Vorschriften eingearbeitet worden, die für die #Fahrgäste übersichtlicher geworden sind. Das betrifft insbesondere Regelungen über #Anschlußverkehre zwischen -Bahn und #Regionalverkehr einerseits und andererseits für die Benutzung von Regionalzügen von Bahnhöfen innerhalb nach Bahnhöfen außerhalb des #VBB-Tarifgebietes und umgekehrt.

Grundsätzlich bleibt es dabei, daß für Fahrten innerhalb des Tarifgebietes Fahrausweise nur nach diesem Tarif ausgegeben werden; Ausnahmen: Familienheimfahrten von Bundeswehrangehörigen und Zivildienstleistenden sowie Fahrten auf #Netzcard der DB AG. Bei Benutzung von Regionalbahn- oder Regionalexpreßzügen sind für Verbindungen von Bahnöfen innerhalb des VBB-Tarifgebietes nach Bahnhöfen außerhalb dieses Gebietes und umgekehrt Fahrkarten nach den neuen Beförderungsbedingungen (BB Personenverkehr) der DB AG zu lösen. Für bestimmte Orte in den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gilt allerdings ein besonderer #VBB-Anschlußtarif (Tarifteil E). Der Hinweis auf die BB Personenverkehr bedeutet gleichzeitig, daß für diese Verbindungen die Bahncard- sowie die Mitfahrer-Ermäßigungen anwendbar sind.

Kann beispielsweise ein Reisender auf einem S-Bahnhof keine Fahrkarte für …