Bahnverkehr: Bahn erteilt Konkurrenten Rangierverbot Privater Nachtzug muss deshalb am Ostbahnhof mit zwei Loks fahren, aus Der Tagesspiegel

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Die moderne Eisenbahn darf nicht mehr #rangieren – zumindest nicht auf der #Stadtbahn zwischen dem #Ostbahnhof und #Charlottenburg. Deshalb muss der Organisator des einzigen privat betriebenen #Nachtzugs Deutschlands am Ostbahnhof für viel Geld zwei Lokomotiven einsetzen, um seinen Zug nach #Malmö abfahrbereit machen zu können. Die #Georg Verkehrsorganisation bietet diese Verbindung seit September 2000 an, nachdem sich die Bahn von diesem Verkehr zurückgezogen hatte. Seither hatte Georg schon mehrfach Probleme mit der Bahn.

Der #Nachtzug fährt von Osten in den Bahnhof ein und verlässt ihn auch wieder Richtung Osten. Im Normalfall würde die Lokomotive den Zug in den Bahnhof schleppen, abkuppeln und über ein anderes Gleis ans entgegengesetzte Ende des Zuges fahren, um dort wieder anzukuppeln. Solche #Rangierfahrten seien auf der Stadtbahn aber verboten, sagte der Wettbewerbsbeauftragte der Bahn, Alexander Hedderich.

Das Leben schwer gemacht

Das Verbot habe man nach dem #Chaos von 1998 erlassen, als der Verkehr bei der Wiederaufnahme des Betriebes nach der #Sanierung der Stadtbahn tagelang zusammengebrochen war. Georg braucht nun an jedem Ende des Zuges eine Lokomotive. Eine schleppt den Zug in den Bahnhof und bleibt dann stehen, die andere zieht die Wagen wieder hinaus…