Straßenverkehr: Parken in Berlin: Gericht hat Bedenken gegen Gebühren, aus Der Tagesspiegel

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Das Einführen von #gebührenpflichtigen #Parkzonen in Berlin könnte schwierig werden. Das Verwaltungsgericht hat eine Hürde geschaffen. In einem konkreten Fall bewerteten die Richter die geplante #Parkraumbewirtschaftung als rechtswidrig. Doch das Gericht stellt die politisch gewollte Parkraumbewirtschaftung auch grundsätzlich in Frage. Die #Senatsverkehrsverwaltung jedoch sieht sich auf der sicheren Seite. „Wenn es um Sicherheit und Ordnung geht, ist die Parkraumbewirtschaftung weiter zulässig“, sagte ein Experte. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde eingelegt werden.

Geklagt hatte ein Ehepaar aus Steglitz, das in der #Althoffstraße wohnt, die von der Bezirksverordnetenversammlung von der #Gebührenpflicht im Bereich der #Schloßstraße ausgenommen wurde, obwohl die Althoffstraße ursprünglich in einem Gutachten in die Parkraumbewirtschaftung einbezogen worden war. Das Ehepaar monierte deshalb, die Gebührenpflicht auf den angrenzenden Straßen führe zu unzumutbaren Verkehrsverhältnissen auf der Althoffstraße, weil zahlreiche Autofahrer dort nun einen Gratisparkplatz suchten.

Das #Verwaltungsgericht lehnte zwar den Antrag ab, die Althoffstraße auch in die gebührenpflichtige Zone aufzunehmen, ordnete aber an, dass die Schilder zur Parkraumbewirtschaftung zwischen der S-Bahn, der #Albrechtstraße und der #Bergstraße vorläufig nicht aufgestellt werden dürfen. Dazu beigetragen haben auch die Straßenverkehrsbehörde der Polizei und das Bezirksamt …