BVG + Fahrdienst: Komm mal zum Punkt Mit Jelbi immer mobiler durch die Stadt., aus BVG

Mit #Jelbi immer mobiler durch die Stadt. Die Berliner Verkehrsbetriebe haben am heutigen 20. Mai 2022 gemeinsam mit der #COPRO eine neue #Jelbi-Station und einen neuen #Jelbi-Punkt eröffnet. Sie befinden sich auf der #Nord- und #Südseite des #Parkhauses #Gleisdreieck. Damit stehen Jelbi-Nutzer*innen jetzt rund 55.000 #Sharing-Fahrzeuge im Jelbi-Bündnis an mittlerweile 50 Standorten in Berlin zur Verfügung.

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Carsharing: Rahmenbedingungen für Carsharing in Berlin, aus Senat

Frage 1:

Wie hoch ist die Anzahl der stationsgebundenen und stationsungebundenen #Mietfahrzeuge (PKWs und Kleintransporter), die selbständig reserviert und genutzt werden können, in Berlin nach Kenntnis des Berliner Senats?

Antwort zu 1:

Hierzu gibt es keine amtliche Statistik. Nach Angaben der Anbieter geht der Senat davon aus, dass im Juni 2021 rund 7.000 #stationsungebundene Mietfahrzeuge (Pkw und Kleintransporter) in Berlin angeboten wurden. Zur Anzahl der stationsgebundenen Fahrzeuge liegen dem Senat keine aktuellen Zahlen vor. Das Angebot wird auf rund 700 Fahrzeugen geschätzt.

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BVG: Mit Jelbi wird die Charité zur Sharité Jelbi wird jetzt klinisch. , aus BVG

#Jelbi wird jetzt #klinisch. Die Berliner Verkehrsbetriebe eröffnen am heutigen Mittwoch, den 27. Oktober 2021 gemeinsam mit der #Charité – Universitätsmedizin Berlin ein Jelbi-Netz auf dem Campus #Charité-Mitte und dem Campus Benjamin #Franklin in #Steglitz. Es ist das inzwischen dritte Netz dieser Art in Berlin. Damit schafft Jelbi für konzernweit rund 19.400 Beschäftigte, 8.000 Studierende sowie viele Patient*innen, Besucher*innen und Anwohner*innen eine individuelle und schnelle Mobilität zu und zwischen den Standorten der Charité.

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BVG: Jelbi-App bietet jetzt noch mehr Mobileeeetät, aus BVG

Schon entdeckt? Seit dem jüngsten #Update steckt noch mehr Vielfalt in der #Jelbi-App. Denn ab sofort lässt sich über die digitale #Mobilitätsplattform der BVG auch das stationäre #Carsharing-Angebot von #mobileeee reservieren, buchen und bezahlen. Waren die vollelektrischen Fahrzeuge zuvor bereits auf sechs #Jelbi-Stationen präsent, sind sie nun auch in die #App „tiefenintegriert“.

Nutzer*innen können ein mobileeee-Auto im Voraus reservieren, an einer Jelbi-Station abholen und anschließend wieder dorthin zurückbringen – ganz bequem und ohne lästige Parkplatzsuche. Und nach der Rückgabe an der Jelbi-Station können die E-Autos dort auch direkt aufgeladen werden. Die Fahrzeuge sind in der Jelbi-App über „Autos (stationär)“ oder in den Kartenansicht an den jeweiligen Jelbi-Stationen zu finden.

Insgesamt sind nun schon sieben verschiedene Mobilitätsanbieter in die Jelbi-App integriert und buchbar: Neben dem Neuzugang mobileeee auch #Miles (stations-ungebundenes Carsharing), #Tier (E-Scooter, E-Moped), #Voi (E-Scooter), #Emmy (E-Moped), #Nextbike (Bikesharing) und #Taxi Berlin. Hinzu kommt die Nutzung des #BerlKönig s sowie der #BVG-Ticketkauf. Alles mit nur einer App und mit nur einem Account.

Inzwischen sind rund 30.000 Fahrzeuge in der Jelbi-App buchbar – so viele wie auf keiner anderen Mobilitätsplattform in Europa.

Mehr Informationen unter www.jelbi.de.


Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Mobilität + Sharing: Künftig Erlaubnis nötig Senat will Regeln für Mietfahrzeug-Anbieter ändern, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2021/04/senat-berlin-gesetzentwurf-scooter-leihrad-carsharing.html

Sharing-Angebote sind laut Verkehrsverwaltung wichtig, es gebe aber auch „unerwünschte Entwicklungen“. Deshalb will der Senat die Bedingungen für #Carsharing, -Scooter und Co. ändern.

Der Berliner Senat hat am Dienstag schärfere Regeln für E-Scooter, #Leihfahrräder und Carsharing-Angebote auf den Weg gebracht. Eine Vorlage der Verkehrsverwaltung sieht vor, dass das Aufstellen von Mietfahrzeugen auf öffentlichen Straßen künftig als #Sondernutzung einzuordnen ist. Dafür brauchen die Anbieter dann eine #Erlaubnis oder eine allgemeine #Zulassung. Zunächst hatte die „Berliner Zeitung“ berichtet.

Die Verkehrsverwaltung will das Gesetz ändern, weil die Zahl der Angebote von Mietfahrzeugen stark gewachsen ist. #Sharing-Angebote seien ein wichtiger Teil der #Mobilitätswende, sagte Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) laut einer Mitteilung. Es müsse aber eine Möglichkeit geben, „unerwünschte Entwicklungen“ zu verhindern. „Mit den Regelungen können wir konkrete Anforderungen an Mietfahrzeuge stellen, etwa zur Anzahl, zur örtlichen Aufstellung oder auch zum Antrieb“, so die Senatorin.

Verkehrsverwaltung will mehr Sharing-Angebote in Außenbezirken
Diese Regulierungen sollen nicht im Gesetz selbst im Einzelnen vorgegeben werden, sondern über die Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse erfolgen. Wie die „Berliner Zeitung“ berichtet, soll es zuvor ein Vergabeverfahren geben. Dabei könnte die Verwaltung beispielweise bestimmen, wo die Fahrzeuge …

Fahrdienst + Carsharing: Share dich nach Spandau Der Spandauer Ortsteil Haselhorst ist ab sofort so gut mit Sharing-Angeboten ausgestattet, wie kein anderer Kiez …, aus BVG

Der Spandauer Ortsteil #Haselhorst ist ab sofort so gut mit Sharing-Angeboten ausgestattet, wie kein anderer #Kiez in einem Außenbezirk. Am heutigen Donnerstag, den 25. März 2021, eröffneten die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) am -Bahnhof Haselhorst ihre elfte #Jelbi-Station – und komplettierten damit ein bisher einmaliges Netzwerk mit der großen Station und den fünf kleinen #Jelbi-Punkten an der #Waterkant in Spandau. Auf dem #Ferdinand-Friedensburg-Platz, direkt am U-Bahnhof, steht nun ein umfangreiches und umweltfreundliches #Sharing-Angebot aus -Tretrollern und #Carsharing-Fahrzeugen zur Verfügung.

Vor allem Bewohnerinnen und Bewohner rund um die Spandauer Wasserstadt profitieren vom neuen Angebot. Diese haben dem Mitte Dezember eröffneten Jelbi-Standort an der Waterkant mit rund 2.500 Vermietungen in den ersten drei Monaten zum erfolgreichsten Start aller Stationen verholfen – trotz Winter und Lockdown. Nun können zum Beispiel auch Carsharing-Fahrzeuge am U-Bahnhof Haselhorst abgestellt oder ausgeliehen werden, wo es mit der U-Bahn oder einer der fünf Buslinien Anbindungen in alle Richtungen gibt. Um wildem Parken vorzubeugen, wurden spezielle Scooter-Parkstationen aufgestellt.

Eva Kreienkamp, Vorstandsvorsitzende der BVG: „Mit diesem außergewöhnlichen Jelbi-Netzwerk ermöglichen wir über 20.000 Bewohnerinnen und Bewohnern der Waterkant, der Wasserstadt und Haselhorsts erstmals den Zugang zu Sharing-Angeboten vor der eigenen Haustür. Wir sind froh, dass unsere Jelbi-Partner mit uns den Weg nach Spandau gegangen sind, um den dort lebenden Menschen den Umstieg vom eigenen Auto auf umweltfreundliche, geteilte Mobilität so leicht zu machen.“

Frank Bewig, Spandaus Bezirkstadtrat für Bauen, Planen und Gesundheit: „Spandau wächst rasant. Gerade Haselhorst und Siemensstadt sind aktuell sehr bedeutende Wohnungsbaustandorte in Berlin-Spandau. Ich freue mich sehr, dass die BVG durch die Mobilitätsplattform Jelbi und der damit verbundenen Vernetzung der verschiedenen Mobilitätsangebote eine Verbesserung durch den öffentlichen Personennahverkehr bietet. Bürgerinnen und Bürger brauchen Mobilitätsangebote, wenn sie auf das eigene Auto oder den Zweitwagen verzichten wollen. Durch den Ausbau des Jelbi-Netzwerks kann somit eine höhere Nutzung und Akzeptanz des umfangreichen und umweltfreundlichen Sharing-Angebots erreicht und eine ansprechende Alternative zum Pkw geschaffen werden. Dies hat positive Auswirkungen sowohl auf eine Verkehrsminderung als auch auf die Reduzierung der Emissionen.“

Vor Ort stehen die Fahrzeuge von Voi, Miles und Mobileeee zur Verfügung, die gemeinsam mit der Gewobag und der BVG das Jelbi-Bündnis Waterkant/Haselhorst bilden. Jelbi-Nutzer haben mittlerweile Zugriff auf inzwischen über 30.000 Fahrzeuge – mehr als auf jeder anderen deutschen Mobilitätsplattform.


Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

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Carsharing Anbieter im Vergleich: Das bieten Share Now, Sixt Share, WeShare und Miles, aus www.inside-digital.de

https://www.inside-digital.de/ratgeber/carsharing-anbieter-vergleich-2021

Früher gehörte es vielerorts zum guten Ton, ein eigenes Auto zu besitzen. Heute ist das ein bisschen anders. Jugendliche machen oft nicht nur immer später den #Führerschein, sie verzichten auch oft auf ein eigenes Fahrzeug. Unter anderem wegen günstigen #Carsharing-Angeboten. Ein Vergleich.

INHALTSVERZEICHNIS
1 Carsharing im #Free Floating: Mehr Flexibilität geht nicht
2 Was kostet Carsharing bei #Share Now, #Sixt Share, #WeShare und Co?
3 Carsharing am #Flughafen

Getrieben wird der Markt vor allem durch gewerbliche #Carsharing-Anbieter. Eines der ersten Unternehmen, bei dem man Autos spontan mieten konnte, war die Deutsche Bahn mit ihrem Carsharing-Angebot Flinkster. Die Mietwagen lassen sich hier über die Homepage oder über die Flinkster-App mieten. Sie stehen in vielen großen Städten an festen Stationen zur Verfügung. Nachteil: Die Carsharing-Fahrzeuge müssen an eben diesen Stationen nicht nur abgeholt, sondern auch wieder abgestellt werden. Meist in der Nähe des Bahnhofs, in größeren Städten aber auch an anderen Plätzen.

CARSHARING IM FREE FLOATING: MEHR #FLEXIBILITÄT GEHT NICHT
Deutlich komfortabler ist das sogenannte Free-Floating-Modell. In Deutschland haben es Drive Now und Car2Go groß gemacht. Inzwischen operieren beide Marken aber unter einem neuen Namen: Share Now. Der Vorteil des Free Floatings: Die Carsharing-Anbieter definieren dort, wo sie aktiv sind, ein Geschäftsgebiet, in dem die Carsharing-Autos angemietet und im Rahmen der geltenden Verkehrsregeln auch wieder abgestellt werden können.

Wer also zum Beispiel in Köln am Hauptbahnhof ankommt, kann sich per Smartphone-App im Umfeld des Bahnhofs ein Carsharing-Fahrzeug suchen, per App öffnen, zum Zielort im Stadtgebiet fahren und dort am Straßenrand wieder abstellen. Auch das Verschließen des Stadtmobils erfolgt bei dieser Form der Mobilität ganz einfach per App.

Das flexibel nutzbare Carsharing ist im Vergleich zur stationsgebundenen Variante vor allem bei …

Mobilität: Änderung des Straßengesetzes und Regulierung des Mietfahrzeugmarktes, aus Senat

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Frage 1:
Welchen Stellenwert misst der Senat dem #Sharing-Verkehr (Auto, Roller, Fahrräder, …) als Teil der
Verkehrswende bei?
Frage 3:
Welche Potentiale sieht der Senat durch Sharing-Verkehre im Hinblick auf das Erreichen der
Klimaschutzziele?
Antwort zu 1 und 3:
Die Fragen 1 und 3 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Der #Sharingmarkt entwickelte sich in den letzten Jahren sehr dynamisch und die Strategien
der Anbietenden richten sich meist stark auf Marktanteilgewinnung aus, wodurch es ohne
klarere Regelungen z. B. zu Nutzungskonflikten und Angebotsballungen kommt.
Insbesondere aus Perspektive der Betreibenden ist der Beitrag der jeweiligen Lösungen zur
Verkehrswende unstrittig und signifikant. Gleichzeitig liegen aber auch Hinweise dafür vor,
dass die Angebote heutzutage durch die hauptsächlich einzelbetriebliche Optimierung nur
einen geringen Beitrag zur Erreichung der verkehrs- und umweltpolitischen Ziele im Sinne
der Verkehrswende leisten. Teilweise begünstigen bzw. verstärken die Angebote in der
momentanen Form sogar unerwünschte verkehrliche Effekte (z. B. Verlagerungen zu
Lasten des Umweltverbundes, zusätzliche Belastungen durch Mehrverkehre mit den
Fahrzeugen sowie auch durch Mehrverkehre durch die Betriebskonzepte und das
Flottenmanagement). Die Angebote spielen aber schon jetzt eine wichtige Rolle in der
2
Verkehrswende und insofern werden ihnen auch Potenziale bei der Erreichung der
Klimaschutzziele beigemessen.
Frage 2:
Auf welcher Datengrundlage basieren die im Referentenentwurf angeführten Informationen zu Flottengröße
und Verteilung im Stadtgebiet und wie oft werden diese eingeholt?
Antwort zu 2:
Da es aktuell keine Genehmigungs- und auch keine Berichtspflicht zu Mietflotten-Angeboten
gibt, liegen dem Senat keine vollständigen Daten zu Flottengröße und Verteilung vor. Die
Unternehmensdaten sind nicht öffentlich. Bei den im Referentenentwurf dargestellten
Fahrzeugzahlen handelt es sich um Schätzungen auf Basis der freiwillig übermittelten
Unternehmensangaben; diese werden aktuell nicht regelmäßig eingeholt.
Frage 4:
Hat der Senat eine Kooperationsvereinbarung mit den individuellen Sharing-Anbietern geschlossen? Falls
nein, warum nicht?
Antwort zu 4:
Der Senat hat die verschiedenen Steuerungs- und Regulierungsinstrumente einschließlich
der Möglichkeit einer Kooperationsvereinbarung geprüft. Hierbei ist die gesetzliche
Ausgestaltung des straßenrechtlichen Rechtsrahmens – anknüpfend an die Klarstellung,
dass die Nutzung von öffentlichen Straßen für das gewerbliche Anbieten von
Mietfahrzeugen eine erlaubnispflichtige straßenrechtliche Sondernutzung ist – besonders
geeignet, um rechtsklar und rechtsverbindlich die verschiedenen Sachverhalte gewerblicher
Mietflottenangebote auf einem nach wie vor dynamischen Markt zu erfassen und in die
bereits bestehende Sondernutzungssystematik des Berliner Straßengesetzes
einzugliedern.
Frage 5:
Welche möglichen Auflagen zu einer #Sondernutzungserlaubnis für das gewerbliche Anbieten von
Mietfahrzeugen können sich aus Sicht des Senates aus dem zuletzt vorgelegten Referentenentwurf zur
Änderung des Berliner Straßengesetzes (Stand 15.10.2020) ergeben und wie bewertet der Senat diese?
Antwort zu 5:
Durch Auflagen und andere Nebenbestimmungen kann die Sondernutzungserlaubnis näher
ausgestaltet werden, um insbesondere sicherzustellen, dass die Mietfahrzeuge im Einklang
mit den verkehrsmittelübergreifenden Zielen des Mobilitätsgesetzes stadtgerecht und
störungsarm im öffentlichen Straßenland angeboten und genutzt werden; beispielsweise
durch die Bestimmung von Flächen, die für das Abstellen von Mietfahrzeugen nicht in
Anspruch genommen werden dürfen. Dabei werden die konkreten Nebenbestimmungen
von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls sowie der Antragslage abhängen.
3
Frage 6:
Besteht aus Sicht des Senates die Gefahr, dass durch bestimmte Auflagen, die der Wirtschaftlichkeit eines
Anbieters stark nachteilig gegenüberstehen (z.B. verpflichtende Ausweitung des Geschäftsgebietes auf die
Außenbezirke), die Attraktivität des Marktes Berlin für die Anbieter verloren geht, keine Investitionen mehr
getätigt werden und sie sich zurückziehen?
Frage 7:
Wie gedenkt der Senat, diesem potentiellen Szenario entgegenzuwirken und das Angebot an SharingFahrzeugen in allen Berliner Bezirken dennoch sicherzustellen?
Frage 10:
Ist geplant, die verschiedenen Anbieter in den weiteren Prozess einzubeziehen und mit Ihnen über die
Ausgestaltung von möglichen Auflagen und Bedingungen einer Sondernutzungserlaubnis zu sprechen? Wenn
ja, wann? Wenn nein, weshalb nicht?
Antwort zu 6, 7 und 10:
Die Fragen 6, 7 und 10 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Die Ausgestaltung der Auflagen wird sich auf ein verkehrsplanerisches Konzept stützen, in
dessen Erarbeitung die Anbietenden und weitere Stakeholder in einem Dialogverfahren, das
für das Jahr 2021 geplant ist, miteinbezogen werden. Dabei wird eine Balance zwischen der
Attraktivität des Berliner Marktes und dem Nutzen der Angebote für das ganze Land Berlin
angestrebt.
Frage 8:
Warum hält der Senat Ausschreibungen für eine geeignete Gestaltungsmöglichkeit und welche Lehren wurden
aus der Ausschreibung für #Nextbike und #Berlkönig gezogen?
Antwort zu 8:
Nur ein öffentliches #Leihfahrradsystem stellt eine verlässliche Versorgung sicher. Private
Betreiberinnen und Betreiber können Angebote jederzeit streichen, Preise für
Verbraucherinnen und Verbraucher erhöhen, Teilräume abkoppeln oder aus der Bedienung
streichen, wie in der Vergangenheit in Berlin mehrfach deutlich wurde. Niemand außer den
Unternehmen selbst kann bei privatwirtschaftlichen Lösungen die Qualität des eigenen
Produkts definieren oder von außen einfordern (die rechtliche Zulässigkeit vorausgesetzt).
All dies stellt sich bei öffentlichen Leihfahrradsystemen, und so auch bei dem des Landes
Berlin, für welches die nextbike GmbH den Zuschlag erhielt, anders dar. Standorte werden
abgestimmt und von den Bezirken genehmigt und Leistungs- und Qualitätskriterien sind im
Detail definiert, bis hin zur Verfügbarkeit an den Stationen oder Wartungsrhythmen bei den
Rädern.
Nur ein öffentliches Fahrradverleihsystem kann daher dazu beitragen, dauerhaft einen
verkehrlichen Nutzen zu entfalten und unterstützt so beispielsweise kontinuierlich die
Erreichung der Berliner Klima- und Umweltziele.
4
Die Ausschreibung und wettbewerbliche Vergabe der entsprechenden Leistung stellt eine
verpflichtende Grundlage des Berliner Haushaltsrechts dar. Insbesondere die
Leistungsbeschreibung legt dabei klare, für beide Seiten bindende Parameter der
Leistungserbringung fest. Diese Festlegung über einen definierten Zeitraum fixiert aber
auch einen Status-quo zum Zeitpunkt der Vergabe, wobei Anpassungen nur im rechtlich
zulässigen Rahmen erfolgen können.
Bezüglich des Erprobungsverkehrs des BerlKönig wird auf die Antworten zu Frage 2 und 6
der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/17301 verwiesen.
Wie bereits unter anderem in den Antworten auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 18/19958
und Nr. 18/24056 ausgeführt, handelt es sich beim BerlKönig nicht um ein Angebot des vom
Land Berlin bestellten öffentlichen Nahverkehrs, sondern um ein kommerzielles,
eigenwirtschaftliches Projekt der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), das ohne öffentliche
Zuschüsse derzeit nur als Erprobungsverkehr für maximal vier Jahre zugelassen ist. Der
BerlKönig wird im Rahmen einer Forschungs- und Entwicklungskooperation zwischen der
BVG und der Firma ViaVan betrieben, insofern hat der Senat keine Erfahrungen mit einer
Ausschreibung des BerlKönig.
Frage 9:
Welche Entwicklung für den Sharing-Markt von elektrisch betriebenen Kleintransportern erwartet der Senat
vor dem Hintergrund der geplanten Gesetzesänderung?
Antwort zu 9:
Hierzu liegen keine gesicherten Kenntnisse vor. Allgemein ist von einem Wachstum
auszugehen, wobei dieses derzeit weder quantitativ, qualitativ noch räumlich differenziert
werden kann.
Frage 11:
Fanden bereits im Vorfeld des aktuellen Referentenentwurfes Gespräche mit einzelnen Anbietern statt? Wenn
ja, mit welchen?
Antwort zu 11:
Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung führt anlassbezogen, aber auch in einem
gewissen Turnus Gespräche mit einzelnen Anbietenden. In Bezug auf den
Referentenentwurf zur Änderung des Berliner Straßengesetzes waren einige Anbietende im
Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Teil in den Abschnitt Neue Mobilität des
Mobilitätsgesetzes eingebunden.
Berlin, den 30.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Carsharing: Verkehrswende und Carsharing, aus Senat

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Frage 1:
Inwiefern leistet #Carsharing aus Sicht des Landes einen Beitrag zur #Verkehrswende?
Antwort zu 1:
Ziel des Senats ist es insbesondere, den #Umweltverbund bestehend aus #ÖPNV
(Öffentlicher Personennahverkehr), Rad- und #Fußverkehr zu stärken, weil es sich hier um
besonders stadtverträgliche, umwelt- und klimafreundliche Verkehrsarten handelt.
Umgekehrt gilt es daher, die Zahl der im motorisierten #Individualverkehr zurückgelegten
Kilometer sowie die Zahl der Kfz im #Straßenverkehr zu reduzieren. Welche Rolle hierbei
jeweils die verschiedenen Formen von Carsharing-Dienste spielen können, ist noch nicht
eindeutig erwiesen.
In nationalen und internationalen Studien können insbesondere für stationsbasierte
Dienste durchaus relevante Effekte für Nachhaltigkeit und die oben genannten umweltund verkehrspolitischen Ziele nachgewiesen werden. Denn die stationsbasierten Dienste
fungieren häufig in Ergänzung zum Umweltverbund.
Für die sogenannten stationsungebundenen Angebote sind diese Effekte, nach
gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnissen, nicht oder nur bedingt nachweisbar.
Zentral ist hierbei stets die Frage, ob und in welchem Maße diese Angebote tatsächlich
Kfz-Verkehr vermeiden helfen, indem sie, den privaten Autobesitz reduzieren – oder ob
und in welchem Maße sie gerade Fahrten mit dem Umweltverbund ersetzen. Einen
Hinweis auf diesen Effekt, gibt die Tatsache, dass die heutigen Angebote bevorzugt im
ÖPNV-seitig hervorragend erschlossenen S-Bahn-Ring bereitgestellt werden.
2
Das angestrebte Geschäftsmodell steht hier auch in Konkurrenz zum stadtverträglichen
ÖPNV, den der Senat entsprechend der eingangs dargelegten Zielformulierung gezielt
fördern und stärken möchte.
Frage 2:
Inwiefern ist in den Außenbezirken ein hohes Potenzial für Carsharing vorhanden, da hier die Motorisierung
am größten ist, der öffentliche Personennahverkehr (Busse und Bahn) Lücken aufweist und hier die meisten
neuen Wohnungen gebaut werden, sodass es sinnvoll ist, verstärkt diese Gebiete zu betrachten?
Antwort zu 2:
Eine Unterscheidung in Außenbezirke und Innenstadtbezirke greift zu kurz. Bei der
Beurteilung der Angebotsdichte und -qualität des ÖPNV ist eine einfache Unterteilung in
Innenstadt- und Außenbezirke mit der Zuschreibung von Angebotslücken für die
Außenbezirke weder hilfreich noch zutreffend. Mit dem gültigen Nahverkehrsplan verfolgt
der Senat das Ziel, den öffentlichen Personennahverkehr weiter auszubauen.
Angebotsverbesserungen des ÖPNV haben insbesondere in verdichteten Gebieten
besonders hohe Potenziale, insofern ist die Siedlungsstruktur von besonderer Relevanz,
nicht die Lage innerhalb der Stadt. Auch beim Carsharing muss dies differenziert
betrachtet werden. In verdichteten Gebieten ist ein sich wirtschaftlich selbst tragendes
Angebot an Carsharing einfacher zu realisieren als in weniger stark verdichteten
Stadtgebieten. Daher kann Carsharing insbesondere in neuen Stadtquartieren, die mit
einem geringen MIV-Anteil, einer höheren Dichte und einem guten ÖPNV-Angebot geplant
werden, eine Rolle spielen. In weniger verdichteten Stadtteilen wie
Einfamilienhausgebieten ist es hingegen schwierig, die notwendige Nutzerdichte und
Anzahl an Carsharingfahrzeugen zu erreichen. In jedem Fall sollten die
Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass Carsharing zu einer Verringerung der
Wege mit dem MIV oder der Anzahl der Kfz und nicht zu einer Verlagerung vom ÖPNV auf
das Carsharing führt.
Frage 3:
Inwiefern leistet das Land Starthilfe für die gemeinschaftliche Nutzung von Fahrzeugen in den
Außenbezirken, indem Carsharing-Unternehmen auf Fördermittelprogramme des Bundes hingewiesen
werden und die Bezirke Carsharing-Stellplätze ausweisen?
Antwort zu 3:
Aus den regelmäßigen Gesprächen zwischen der für Verkehr zuständigen
Senatsverwaltung und den lokalen Carsharing-Unternehmen ist bekannt, dass die
Carsharing-Unternehmen die Förderprogramme des Bundes kennen. Weiterhin
praktizieren die Bezirke seit vielen Jahren das Verfahren zur Teileinziehung, um so
Stellflächen im öffentlichen Raum für Carsharing-Fahrzeuge freizuhalten.
Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom April 2020 wurden u.a. die
notwendigen Grundlagen für Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum gemäß
§ 5 CsgG (Carsharinggesetz) (u.a. Verkehrszeichen) geschaffen. Eine Verankerung im
Landesrecht wird derzeit vorbereitet.
3
Frage 4:
Welche Vorgaben macht das Land für das Carsharing in Berlin (z.B. nur umweltfreundliche Antriebe,
Elektroautos)? Falls es solche Vorgaben noch nicht gibt: aus welchen Gründen?
Frage 5:
Inwiefern ist beabsichtigt, das Carsharing-Angebot stadtweit besser zu steuern und zu verteilen (gerade
auch zu Gunsten der Außenbezirke), z.B. über die Vergabe von Konzessionen? Falls dies nicht beabsichtigt
ist: aus welchen Gründen?
Frage 6:
Inwiefern kann über ein landeseigenes Unternehmen wie die BVG ein Carsharing-Angebot mit
umweltfreundlichen Antrieben modellhaft in den Außenbezirken (ggf. in Kooperation mit einem CarsharingUnternehmen) erprobt werden, um die Lücken im Carsharing-Angebot zu schließen? Falls dies nicht
beabsichtigt ist: aus welchen Gründen?
Antwort zu 4, 5 und 6:
Die Fragen 4, 5 und 6 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat einen Gesetzentwurf für
ein Sondernutzungsregime für Mietflottenfahrzeuge erarbeitet, das sich aktuell in der
Verbändebeteiligung befindet. Auf dieser Grundlage könnten Vorgaben für
Sondernutzungserlaubnisse festgelegt werden. Als Zubringer zu ÖPNV-Stationen sind
Rufbussysteme effektiver einsetzbar und werden daher im Rahmen des Nahverkehrsplans
erprobt.
Frage 7:
Inwiefern werden Carsharing-Stellplätze bei Neubau-Vorhaben der sechs landeseigenen
Wohnungsbauunternehmen mitgedacht und vorgesehen? Falls dies nicht beabsichtigt ist: aus welchen
Gründen?
Antwort zu 7:
Die landeseigenen Wohnungsbauunternehmen planen in den Mobilitätslösungen ihrer
Neubau-Vorhaben Carsharing-Stellplätze aktuell mit und sehen diese in vielen Fällen auch
vor.
Frage 8:
Inwiefern werden an Bahnstationen Carsharing-Parkflächen geplant und gebaut? Falls dies nicht
beabsichtigt ist: aus welchen Gründen?
Antwort zu 8:
Die Planung und der Bau von Carsharing-Parkflächen an Bahnstationen findet statt und
läuft in Abstimmung mit der DB Station & Service AG und der BVG. Dabei sind jeweils
auch die Eigentumsverhältnisse der betreffenden Flächen zu berücksichtigen.
4
Zu beachten ist, dass Flächen in der Nähe einer Bahnstation grundsätzlich eine besonders
hohe Lagegunst aufweisen. Insbesondere im innerstädtischen Bereich muss vor diesem
Hintergrund abgewogen werden, inwiefern diese hochwertigen Flächen für die Vorhaltung
von Kfz genutzt werden sollen. Für die Park-und-Ride-Anlagen der Bezirke liegen dem
Senat hierzu keine Informationen vor.
Berlin, den 26.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen + Straßenverkehr: Die Parkraumkapazitäten am BER, aus Senat

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1. Welche Dienstleister betreiben die verfügbaren Parkraumkapazitäten am #BER?
Zu 1.: Für die #Bewirtschaftung der #Parkflächen am #Flughafen Berlin Brandenburg
(BER) wurde der Dienstleister #APCOA Deutschland GmbH beauftragt.
2. Wie hoch sind die Parkraumkapazitäten am Flughafen BER insgesamt? (bitte aufschlüsseln nach
Parkplätzen und -häusern)
Zu 2.: Insgesamt stehen Passagieren und allen Beschäftigten am Flughafen Berlin
Brandenburg (BER) ca. 18.000 Stellplätze zur Verfügung, davon ca.10.600 Stellplätze
in den Parkhäusern und 7.400 Stellplätze auf Parkplätzen.
3. Wie viele Parkplätze stehen am BER für Mitarbeiter des Flughafens (#FBB), vor Ort operierenden
Dienstleistern (u.a. #Securitas, #Wisag etc.) sowie Beamte von #Bundespolizei und #Zoll zur Verfügung?
Zu 3.: Für Beschäftigte, die am BER tätig sind, stehen insgesamt ca. 4.700 Stellplätze
zur Verfügung.
4. In welchem Rahmen gibt es für die in Frage 3 genannten Mitarbeiter Rabattierungen bzw. Monatspauschalen für Parkplätze am BER?
Zu 4.: Beschäftigte der FBB nutzen kostenfrei die firmeneigenen Beschäftigtenparkplätze. Für die externen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter wurden einheitliche #Monatspauschalen festgelegt, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen (z.B. für den Zoll oder
die Bundespolizei) anzuwenden sind.
2/2
5. Wie viele #Behindertenparkplätze stehen am BER zur Verfügung?
Zu 5.: Es stehen ca. 500 Behindertenparkplätze zur Verfügung.
6. Über wie viele -Ladesäulen verfügt der Parkraum am BER und wo sind diese installiert?
Zu 6.: Bereits zur Inbetriebnahme des BER werden 10 E-Ladesäulen mit 20 Ladepunkten vorhanden sein. Diese befinden sich in den Parkhäusern P3 und P8. Eine Erweiterung der Anzahl der E-Ladesäulen ist für die Zeit nach der Inbetriebnahme geplant.
7. Wie viele Parkplätze stehen für #Carsharing-Anbieter zur Verfügung und in welchem Verhältnis werden
diese Parkplätze unter den Anbietern aufgeteilt? (bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Anbietern)
Zu 7.: Am BER werden mehrere Carsharing-Anbieter tätig sein, denen jeweils ein
gleichgroßes Kontingent von 40 Parkflächen zur Verfügung steht.
8. In welchem Umfang wird es dem klassischen #Limousinenservice gestatten sein im Bereich des BER
zu parken?
9. In welchem Rahmen wird es #VIP-Parkkapazitäten für den klassischen Limousinenservice geben?
Zu 8. und 9.: Limousinenservices haben die Möglichkeit, das Parkplatzangebot am
BER zu den allgemein gültigen Tarifen zu nutzen.
10. Inwiefern gibt es bereits Pläne seitens der #FBB für eine Vergrößerung der Parkraumkapazitäten am
BER?
Zu 10.: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine Pläne die Parkraumkapazitäten zu
erweitern.
Berlin, den 29.10.2020
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen