Bahnhöfe + U-Bahn: Laufende und geplante Sanierungs- und Umbaumaßnahmen von U-Bahnhöfen der Nachkriegszeit, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um
eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie
ist in den nachfolgenden Antworten enthalten.
Frage 1: An welchen 11 -Bahnhöfen aus der Zeit
nach 1960 werden aktuell und in geplanter Zukunft #Umbau-
bzw. #Sanierungsmaßnahmen durchgeführt (bitte
einzeln auflisten)? Welche davon sind ganz oder in Teilen
denkmalgeschützt?
Antwort zu 1: Es sind Sanierungsmaßnahmen an den
U-Bahnhöfen Bismarckstraße, Birkenstraße, Yorckstraße,
Friedrich-Wilhelm-Platz, Halemweg, Rudow, Rathaus
Steglitz, Schloßstraße, Neue Grottkauer Straße, Wutzkyallee
und Bayrischer Platz geplant oder bereits im Bau.
Frage 2: Was ist jeweils der #Grund für die Sanierungsarbeiten
(bitte einzeln für jeden U-Bahnhof auflisten)?
Antwort zu 2: Die hier betroffenen Bahnhöfe weisen
grundsätzlich die gleichen Randbedingungen auf. Die
BVG ist verpflichtet, diese, wie alle 173 U-Bahnhöfe,
betriebssicher instand zu halten und entsprechend den
aktuellen technischen, gesetzlichen und wirtschaftlichen
Anforderungen weiter zu entwickeln und anzupassen.
Viele Bahnhöfe der Nachkriegszeit entsprechen nicht
mehr den heutigen Anforderungen an Brandschutz, wirtschaftlicher
Bauwerksinstandhaltung, Vandalismussicherheit
und Übersichtlichkeit. Um diese Anforderungen
erfüllen zu können, werden grundsätzlich Grunderneuerungen
bei Vorliegen erheblicher Mängel durchgeführt.
Hierbei müssen zum Beispiel abfallende Fliesen entfernt
sowie asbesthaltige Baustoffe und Brandlasten beseitigt
werden, als auch nicht prüffähige Deckenelemente abgenommen
werden. Um einen barrierefreien Zugang zu den
Zügen gewährleisten zu können, erfolgt in der Regel
zusätzlich der Einbau von Aufzugsanlagen und Blindenleitstreifen.
Dies bedeutet die Entkernung des entsprechenden
Bahnhofs und somit die Forderung, nach heute
gültigen Normen zu bauen. Dies ist unter Beibehaltung
der alten Gestaltung häufig nicht möglich und erfordert
eine Neugestaltung.
Frage 3: Wird im Sanierungskonzept eine individuell
an die Bahnhöfe angepasste Sanierung und eine größtmögliche
Bewahrung der #Originalsubstanz berücksichtigt?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3: Die unter Frage 2 aufgeführten Anforderungen
schreiben die Rahmenbedingungen für die jeweiligen
Sanierungskonzepte vor. Davon ausgehend,
werden der Zeit angepasste Lösungen mit verschiedenen
Architekturbüros gesucht. Dazu gehören beispielsweise
hellere und übersichtlichere Bahnhöfe, um den Sicherheitsanforderungen
gerecht zu werden. Außerdem fließen
auch die Wünsche der Fahrgäste nach abwechslungsreicher
und bildhafter Wandgestaltung bei der Wahl der
besten Lösung mit ein. Die stilprägenden Elemente der
bisherigen Architektur der Bahnhöfe werden dabei erhalten
und weiterentwickelt.
Frage 4: Wie gewährleistet der Senat, dass bestehende
#architektonische Konzepte der U-Bahnhöfe, wie z.B. die
des Architekten Rainer G. #Rümmler, erhalten bleiben?
Antwort zu 4: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt hat das Thema aufgegriffen und wird es
im nächsten Baukollegium beraten.
Frage 5: Wie bewertet der Senat die Auffassung der
"Initiative Berliner Architekturwissenschaftler*innen für
U-Bahnhöfe der Nachkriegszeit", dass der architektonische
Charakter der U-Bahnhöfe Friedrich-Wilhelm-Platz,
Rathaus Steglitz, Bismarckstraße und Yorckstraße durch
den Umbau zerstört wird und die U-Bahnhöfe Birkenstraße
und Eisenacher Straße durch die Umgestaltung einen
weitestgehenden Verlust der baulichen Originalsubstanz
erleiden?
Antwort zu 5: Solange diese Bahnhöfe nicht unter
Denkmalschutz stehen, unterliegen notwendige Instandsetzungsarbeiten
der Zuständigkeit der BVG. Über die
Möglichkeiten, den architektonischen Charakter nicht
unter Denkmalgeschutz stehender Bahnhöfe bei zukünftigen
Sanierungsarbeiten zu erhalten, soll im Baukollegium
beraten werden.
Frage 6: Worin sieht der Senat die Notwendigkeit für
die in Frage 5 genannten umfassenden Neugestaltungen?
Antwort zu 6: Die Beurteilung von notwendigen Instandsetzungsarbeiten
liegt in der Verantwortung der
BVG.
Frage 7: Sind im Vorfeld der Umbau- und Sanierungsarbeiten
Vertreter*Innen aus dem Bereich #Denkmalpflege
sowie der Kunst- und #Architekturgeschichte in die Planungen
miteinbezogen worden? Wenn nein, warum nicht?
Frage 8: Werden denkmalrechtliche Bedenken im Sanierungskonzept
aufgegriffen?
Antwort zu 7 und 8: In der Berliner Denkmalliste sind
bisher nur Bahnhöfe eingetragen, die zwischen 1902 und
1960 erbaut wurden. Die hier angesprochenen UBahnhöfe
repräsentieren eine jüngere Schicht von UBahnhöfen,
die bisher noch nicht systematisch auf Denkmaleigenschaft
untersucht wurden. Da sie nicht unter
Denkmalschutz stehen, wurde die Denkmalpflege auch
nicht in die Planung einbezogen.
Frage 9: Welche U-Bahnhöfe sind in der Denkmalliste
aufgeführt?
Antwort zu 9: Von den 173 U-Bahnhöfen in Berlin
stehen 75 unter Denkmalschutz. Die Liste der denkmalgeschützten
Bahnhöfe ist in der Denkmalliste einsehbar.
Bei den unter der Antwort zu 1. angeführten U-Bahnhöfen
handelt es sich nicht um denkmalgeschützte Objekte.
Frage 10: Will der Senat weitere U-Bahnhöfe in die
Denkmalliste aufzunehmen? Welche stehen diesbezüglich
in Rede?
Antwort zu 10: Dem Landesdenkmalamt liegen Erkenntnisse
vor, die für eine Unterschutzstellung der UBahnhöfe
Fehrbelliner Platz und Schlossstraße sprechen.
Berlin, den 29. April 2016
In Vertretung
Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2016)

Straßenverkehr: Marode Brücken in Berlin aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Für welche #Brücken in Berlin ist aufgrund ihres
baulichen Zustands das zulässige #Gesamtgewicht oder
die zulässige öchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge
derzeit im Vergleich zum Ursprungszustand #herabgesetzt?
Antwort zu 1: Für die nachfolgend aufgelisteten #Straßenbrücken
in der Baulast des Landes Berlins und der
Bundesrepublik Deutschland bestehen Last- und/oder
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
Waldemarbrücke, Köthener Brücke, Admiralbrücke,
Thielenbrücke, Rominter-Allee-Brücke, Schmargendorfer
Brücke, Barbrücke, Königswegbrücke, Moltkebrücke,
Lohmühlenbrücke, Wildenbruchbrücke, Treptower Brücke,
Teupitzer Brücke, Neuköllnische Brücke, Lange
Brücke, Salvador-Allende-Brücke, Wendenschloßbrücke,
Triglawbrücke, Nördl. Rialtoringbrücke, Neue Fahlenbergbrücke,
Köpenicker-Allee-Brücke;Roßstraßenbrücke,
Gotzkowskybrücke, Lutherbrücke, Alt-Moabiter-Brücke,
Eiswerderbrücke, Charlottenbrücke, Schulenburgbrücke,
Sellheimbrücke, Schönerlinder-Weg-Brücke, Blumenwegbrücke,
Sandhauser Brücke, Borsigdammbrücke;
Rudolf-Wissell-Brücke, Brücken über Halenseestraße
Ost, Ringbahnbrücke, Westendbrücke, Rampenbrücken
über Kurt-Schumacher Damm, Brücken über den Siemensdamm.

Frage 2: Welche Instandsetzungsmaßnahmen sind
wann für diese Brücken geplant?
Antwort zu 2: Für die nachfolgend aufgelisteten Brücken
wurden die Planungen für Instandsetzungsmaßnahmen/
Ersatzneubaumaßnahmen initiiert:
MoltkebrückeInstandsetzung Baubeginn vorauss. ab 2018
Lange Brücke Ersatzneubau Baubeginn vorauss. ab 2020
Salvador-Allende-Brücke Ersatzneubau Baubeginn ab Ende 2016
Neue Fahlenbergbrücke Ersatzneubau Baubeginn vorauss. ab 2018
Köpenicker-Allee-Brücke Ersatzneubau Baubeginn vorauss. ab 2020
Roßstraßenbrücke Instandsetzung Baubeginn ab Anfang 2017
Sellheimbrücke Ersatzneubau Baubeginn vorauss. ab 2023
Rudolf-Wissell-Brücke Ersatzneubau Baubeginn vorauss. ab 2022
Brücken über Halenseestraße Ost Ersatzneubau Baubeginn vorauss. ab 2022
Ringbahnbrücke Ersatzneubau Baubeginn vorauss. ab 2022
Westendbrücke Ersatzneubau Baubeginn vorauss. ab 2022
Rampenbr. über Kurt-Schumacher D. Ersatzneubau Baubeginn vorauss. ab 2022
Brücken über den Siemensdamm Ersatzneubau Baubeginn vorauss. ab 2022
Last-/ Geschwindigkeitsbeschränkungen müssen in
der Regel wegen festgestellter Tragfähigkeitsdefizite
ausgesprochen werden. Diese sind überwiegend auf baustoff-
oder konstruktionsbedingte Mängel zurückzuführen,
welche sich zumeist nur durch einen Ersatzneubau
beheben lassen.
Berlin, den 29. April 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2016)

S-Bahn: Siemensbahn ohne Zukunft?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um eine
Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie
wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den
Ursprung wiedergegeben.
Frage 1: Wem gehört das Gelände, auf dem sich die
Trace der ehemaligen #Siemensbahn im Charlottenburger
Norden bzw. im angrenzenden Bezirk Spandau befindet?
Antwort zu 1: Die DB AG teilt mit:
„Das Gelände gehört der DB Netz AG.“
Frage 2: Wie bewertet der Senat den Zustand der
Gleisanlage bzw. die massiven Schäden und Verschmutzungen
des Bahndamms?
Antwort zu 2: Die DB AG teilt mit:
„Die Gleisanlagen sind für Bahnzwecke nicht wiederverwendbar.
Verkehrssicherungsmaßnahmen für den
Bahndamm sind erforderlich.“
Frage 3: Wer ist für die Gefahrensicherung und die
Reinhaltung des Bahndamms zuständig?
Antwort zu 3: Die DB AG teilt mit:
„Die DB Netz AG (siehe Frage 1) hat damit DB-intern
die DB Immobilien beauftragt.“
Frage 4: Gibt es für diese Trace und ihr Umfeld
Denkmalsschutz im Sinne eines Industriedenkmals?
Antwort zu 4: Die #Siemensbahn ist als #Gesamtanlage
unter der Objekt-Nr. 09085803 in der Berliner #Denkmalliste,
die letztmalig vom Landesdenkmalamt mit Stand
vom 7. April 2016 fortgeschrieben wurde, aufgeführt.
Frage 5: Wie bewertet der Senat den Zustand der zur
Trace gehörenden Brücken z.B. über dem Jungfernheideweg?
Antwort zu 5: Die DB AG teilt mit:
„Die Brücken sind für Bahnzwecke nicht mehr geeignet.“
Frage 6: Was ist aus den Planungen und Vorschlägen
der Architektin Rebecca Chestnutt-Niess von der Stuttgarter
HfT und ihren Studenten geworden, die 2014 im Ortsbereich
ausgestellt worden waren?
Antwort zu 6: Die DB AG führt hierzu aus:
„Das Thema ist nicht weiter verfolgt worden. (Problem:
fehlende Finanzierung)“
Frage 7: Hat der Senat präzise Pläne für den Umgang
in diesem Bahngelände?
Antwort zu 7: Die Reaktivierung der Siemensbahn ist
vom Senat als langfristige Maßnahme im Stadtentwicklungsplan
Verkehr (Senatsbeschluss März 2011) enthalten.
Der Senat setzt sich aktuell beim Eisenbahnbundesamt
sehr aktiv für den Erhalt der Trasse ein, u.a. mit dem
Argument, dass mit den aktuellen Überlegungen zum
Wohnungsbau im Umfeld der Trasse die Realisierungschancen
steigen.

Die Frage zur Nutzung und Ausgestaltung der Trasse
wird in Zusammenhang mit dem Werkstattverfahren "Das
Neue Gartenfeld"“ adressiert. Weitergehende Untersuchungen
werden sich anschließen.
Frage 8: Wird ggf. ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren
geplant oder für möglich gehalten, um
diesem Gebiet eine Perspektive zu geben?
Antwort zu 8: Derartige Überlegungen bestehen derzeit
nicht. Siehe hierzu auch die Antwort zu 7.
Frage 9: Hat die Fa. Siemens bisher Interesse daran
gezeigt, das Siemensbahngelände im Rahmen der Firmengeschichte
zu nutzen?
Antwort zu 9: Die Firma Siemens hat gegenüber dem
Senat kein Interesse geäußert, die Trasse im Rahmen der
Firmengeschichte zu nutzen. Dies schließt nicht aus, dass
Siemens sich etwaige Gedanken zur Nutzung der Trasse
tw. auch in anderen Zusammenhängen macht.
Die DB AG führt hierzu aus:
„Ein Interesse der Firma Siemens ist uns nicht bekannt.“
Berlin, den 29. April 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2016)

S-Bahn: Wie weiter mit der S21? aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um eine
Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie
wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den
Ursprung wiedergegeben.
Frage 1: Wie ist der Stand der Planung bzw. der Baufortschritt
auf dem 1. Bauabschnitt des zukünftigen Strecke
#S21 (#nördlicher Berliner -Bahn-Ring bis #Hauptbahnhof)?
1.1. Welche Änderungen zu den ursprünglichen Planungen
(uns liegen Entwürfe von September 2013 vor)
sind eingetreten?
1.2 Wann ist nach der aktuellen Planung mit der Fertigstellung
des ersten Bauabschnittes zu rechnen?
1.3. Ist derzeit ein #Bahnhof #Perleberger Straße in Planung?
Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu mit: „Das Bauvorhaben
S21 befindet sich in der Realisierung. Umfangreiche
Teile der nördlichen Anbindung sind bereits erstellt
bzw. stehen kurz vor der Fertigstellung.
Die S21 wird wie planfestgestellt errichtet. Änderungen
haben sich ergeben im Bereich Bauwerksgründung
im Tunnelbereich sowie durch die Erhöhung des Niveaus
der Ausrüstung (Balisentechnik, digitaler BOS-Funk,
GSM-R).
Die o.g. Planungsänderungen, insbesondere bei der
Bauwerksgründung im Tunnelbereich, haben Verzögerungen
im Bauablauf zur Folge. Der ursprünglich geplante
Fertigstellungstermin kann nicht eingehalten werden.
Der neue Fertigstellungstermin befindet sich derzeit in
Abstimmung.“
Aufgrund des nicht einzuhaltenden Fertigstellungstermins
hat die DB AG daher die Errichtung eines Interimsbahnsteigs
unter der Invalidenstraße angeboten, um
die Verzögerungen für die Fahrgäste zu verringern.
Der Bahnhof Perleberger Brücke ist in dem im März
2011 beschlossenen Stadtentwicklungsplan Verkehr als
Bestandteil der Maßnahme „S21“ aufgeführt. Vor der
Aufnahme von vertiefenden Planungen für diesen Bahnhof
sind aber u.a. noch Fragen zum Nutzen und zur Wirtschaftlichkeit
zu klären.
Frage 2: Sind die Berichte über #Kostensteigerungen
korrekt und wenn ja: Wie werden sich erhöhte Kosten auf
die noch nicht realisierten Teile des Bauabschnitts auswirken?
Antwort zu 2: Die DB AG teilt hierzu mit: „Aufgrund
der Planungsänderungen und der allgemeinen Baupreisentwicklung
sind Kostensteigerungen eingetreten. Die
Kostensteigerungen haben keine Auswirkungen auf den 1.
Bauabschnitt. Die Kostentragung des entstehenden Mehrbedarfs
befindet sich derzeit in Abstimmung.“
Frage 3: Wann wird sich die #Bautätigkeit auf den
#Sprengelkiez auswirken?
3.1. Wann ist geplant, die Tegeler Straße zu schließen?
3.2. Wie soll die Straßenführung am Nordufer zukünftig
aussehen?
3.3. Gibt es ein Verkehrskonzept für den Sprengelkiez
für die Bauzeit? Wenn ja, bitte Fundstelle angeben oder
Grundzüge grob skizzieren.
3.4. Gibt es ein Verkehrskonzept für den Sprengelkiez
nach Abschluss der Baumaßnahme S21? Wenn ja, bitte
auch hier Fundstelle angeben oder Grundzüge grob skizzieren.
3.5. Sind weitere Beeinträchtigungen durch die Maßnahme
S21 zu erwarten und wenn ja, welche?
Antwort zu 3: Die DB AG teilt hierzu mit: „Die Auswirkungen
der Bautätigkeit auf den Sprengelkiez werden
sich v.a. durch den Bau der Brücke über den Berlin-
Spandauer-Schiffahrts-Kanal ergeben. Der Schwerpunkt
der Bautätigkeit wird hier vsl. in 2017 liegen.
Die Tegeler Straße wird erst geschlossen, wenn die
neue Norduferstraße fertig gestellt und für den Verkehr
freigegeben ist. Dies wird vsl. Ende 2017 bzw. Anfang
2018 erfolgen.
Die künftige Straßenführung am Nordufer ist den
Planfeststellungsunterlagen zu entnehmen. Hier hat es
keine Änderungen gegeben.
Die Andienung der Baustelle erfolgt von der Perleberger
Str. und / Tegeler Str. Eine Beeinträchtigung des
Sprengelkiezes durch Baustellenverkehr ist somit nicht
gegeben.
Weitere über das bei Großbaustellen übliche Maß hinausgehende
Beeinträchtigungen sind durch die Maßnahme
S21 nicht zu erwarten. Im Planfeststellungsbeschluss
sind Auflagen zur Immissionsminimierung gemacht worden,
die durch das Vorhaben bislang eingehalten werden.“
Ein bauzeitliches Verkehrskonzept für den Sprengelkiez
ist nicht erforderlich, da die Tegeler Straße erst nach
Öffnung des Nordufers geschlossen wird.
Mit der Öffung des Nordufers würde dann eine durchgehende
Straßenverbindung am Kanalufer zwischen Föhrer
Straße und Fennstraße entstehen, die auch vom
Durchgangsverkehr angenommen werden würde. Um die
damit verbundenen negativen Wirkungen für das Wohngebiet
zu vermeiden, wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
III-212 für den Bereich „Kiautschoupark“
eine Sperrung und Teileinziehung des Nordufers zwischen
Torfstraße und Samoastraße vorgesehen. Die Sperrung
des Nordufers für den motorisierten Individualverkehr
in diesem Bereich ist inzwischen realisiert.
Berlin, den 26.April 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Apr. 2016)

Straßenverkehr: Ortsumfahrung Malchow aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie bewertet der Senat den Umstand, dass
die #Ortsumfahrung (OU) #Malchow als sogenanntes „Neues
Vorhaben – Vordringlicher Bedarf“ im Bundesverkehrswegeplan
aufgenommen wurde?
Antwort zu 1: Das Land Berlin hatte diese Maßnahme
2013 für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030
angemeldet, da im Bereich der Ortsdurchfahrt der #B2 in
der Ortslage Malchow schon ein jahrelang unbefriedigender
Verkehrszustand herrscht, der durch permanente
Stauerscheinungen eine große Belastung für die Verkehrsteilnehmenden
einschließlich der ÖPNV-Nutzenden und
der Anwohnenden darstellt. Deshalb begrüßt der Senat,
dass im Ergebnis des Bewertungsverfahrens zum BVWP
2030 diese Straßenneubaumaßnahme in den vordringlichen
Bedarf eingeordnet wurde.
Frage 2: Welche Abstimmungen zwischen Bezirk,
Land und Bund sind jetzt notwendig, damit es zeitnah zu
einer Umsetzung und einem Baustart kommt?
Antwort zu 2: Gegenwärtig befindet sich der BVWP
in der Öffentlichkeitsbeteiligung. Als Anlage zum künftigen
Fernstraßenausbaugesetz wird der BVWP 2030
rechtskräftig. Hiermit wird im Jahr 2017 gerechnet. Nach
Schaffung der entsprechenden verkehrspolitischen, finanziellen
und personellen Voraussetzungen im Land Berlin,
ist mit den Vorbereitungen für das erforderliche #Planfeststellungsverfahren
zu beginnen. In die Erarbeitung des
Verkehrskonzeptes für die #Erschließung der neuen #Wohnungsbaustandorte
(hier Heinersdorf/Blankenburg) wird
diese positive Entscheidung zur westlichen OU Malchow
einfließen.
Frage 3: Welche Auswirkungen hat die Aufnahme der
Ortsumfahrung Malchow im Bundesverkehrswegeplan für
andere Bauarbeiten in dem Ortsteil?
Antwort zu 3: Die bisher vorgesehenen Arbeiten sind
unabhängig davon im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
durchzuführen.
Berlin, den 26. April 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Apr. 2016)

Straßenverkehr: Gibt es neue Erkenntnisse zu der Berliner Luftverschmutzung?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Gibt es neue Berechnungen zu der Verteilung
der #verkehrsbedingten #Luftschadstoffbelastung in Berlin?
Antwort zu 1: Die als Grundlage für den derzeitigen
Luftreinhalteplan dienenden #Modellrechnungen der verkehrsbedingten
Luftbelastung wurden nur für Stickstoffdioxid
(NO2) wiederholt. Aufgrund der jüngst bekannt
gewordenen hohen Werte des Stickoxidausstoßes von
Diesel-Pkw der EU-Abgasnormen Euro 5 und EURO 6
im realen Fahrbetrieb wurden die bisher im Modell verwendeten
Emissionsfaktoren entsprechend den Vorgaben
des Umweltbundesamts nach oben korrigiert, um die
Übereinstimmung zwischen gemessener und berechneter
Luftbelastung zu verbessern.
Die PM10- und PM2,5-Konzentrationen im Straßenraum
wurden nicht neu berechnet, da die KfzPartikelemissionen
weitgehend unverändert geblieben
sind. Des Weiteren hat sich die Feinstaubkonzentration im
städtischen Hintergrund etwa so entwickelt, wie 2009 mit
Hilfe der Modellrechungen vorhergesagt wurde.
Frage 2: Wie beurteilt der Senat die neuen Berechnungen
im Hinblick auf das Ziel einer Verminderung der
Luftschadstoffbelastung?
Antwort zu 2: Die neuen Berechnungen zeigen, dass
die europäischen Abgasregelungen nicht zu den erwarteten
und für die fristgerechte Einhaltung der NO2-
Grenzwerte erforderlichen Verbesserung der NO2-
Belastung geführt haben, obwohl aufgrund der Umweltzone
und weiterer Maßnahmen des Luftreinhalteplans
eine deutlich beschleunigte Modernisierung der in Berlin
fahrenden Kfz-Flotte stattgefunden hat und in den Rechnungen
entsprechend berücksichtigt wurde. Zwar hat sich
die Belastungssituation im Vergleich zur Ausgangslage
2009 signifikant verbessert (siehe Antwort zu Frage 3).
Um Überschreitungen des NO2-Grenzwerts sobald wie
möglich zu vermeiden, besteht aber weiterer Handlungsbedarf
nicht nur in Form einer Fortschreibung der Berliner
Luftreinhalteplanung (s. Antwort zu Frage 9), sondern
auch auf EU- und Bundesebene (s. Antwort zu Frage 6.5
und 7).
Frage 3: Wie haben sich die Berechnungen für das
Jahr 2015 im Vergleich zur letzten Berechnung aus dem
Jahr 2009 verändert?
Antwort zu 3: Die 2009 berechnete Prognose der NO2-
Belastung für 2015 basierte auf der Annahme, dass die
durch die Euro 5 und 6 Abgasnormen intendierte Abnahme
der NOx-Emissionen im Vergleich zur jeweiligen
Vorgängernorm (für Diesel-Pkw -28 % bei Euro 5 und –
55 % bei Euro 6) auch tatsächlich im realen Fahrbetrieb
auf der Straße eintreten würde. Als Folge wurde 2009
prognostiziert, dass bis 2015 die Zahl der von NO2-
Grenzwertüberschreitungen betroffenen Anwohnerinnen
und Anwohner von Hauptverkehrsstraßen bei Umsetzung
aller 2009 bereits geplanten Maßnahmen von ursprünglich
fast 50.000 auf nur noch gut 11.000 zurückgehen sollte.
Wie die im Zusammenhang mit den jüngsten Abgasmanipulationen
bekannt gewordenen Daten zu realen
Fahremissionen belegen, blieb die durch die Flottenerneuerung
erwartete Verbesserung weitgehend aus. Euro 5
Diesel-Pkw sind in der Emissionsbilanz sogar schlechter
als ihre Vorgänger. Die diesbezüglich aktualisierten
Rechnungen geben diese Bilanz der europäischen Abgasgesetzgebung
besser wieder: Demnach dürften 2015 noch
etwa 26.000 Anwohnerinnen und Anwohner verkehrsreicher
Straßen hohen NO2-Belastungen ausgesetzt sein.
Frage 3.1: An welchen Straßenabschnitten werden
nach den neuen Berechnungen für das Jahr 2015 der
Grenzwert (Jahresmittelwert 40 μg/m³) für NO2 überschritten?
Bitte listen Sie die entsprechenden Straßenabschnitte
auf und geben an, welche Werte errechnet wurden.
Antwort zu 3.1: In 184 Straßenabschnitten sind nach
den neuen Berechnungen NO2-Konzentrationen größer 40
µg/m³ im Jahresmittel zu erwarten. Die entsprechenden
Straßenabschnitte mit den berechneten Werten sind in
Anlage 1 aufgeführt.
Frage 3.2: An welchen Straßenabschnitten werden
nach den neuen Berechnungen für das Jahr 2015 der
Grenzwert (Jahresmittelwert 40 μg/m³) für Feinstaub
(PM10) überschritten? Bitte listen Sie die entsprechenden
Straßenabschnitte auf und geben an, welche Werte errechnet
wurden.
Frage 3.3: An welchen Straßenabschnitten werden
nach den neuen Berechnungen für das Jahr 2015 der
Grenzwert bzw. Zielwert (Jahresmittelwert 25 μg/m³) für
Feinstaub (PM2,5) überschritten? Bitte listen Sie die
entsprechenden Straßenabschnitte auf und geben an, welche
Werte errechnet wurden.
Antwort zu 3.2 und 3.3: Für PM10 und PM2.5 liegen
keine neuen Berechnungen für das Jahr 2015 vor.
Frage 4: Wie viele BerlinerInnen sind von der Luftbelastung
betroffen?
Frage 4.1: Wie viele BerlinerInnen wohnen an Stra-
ßenabschnitten, an denen die Grenzwerte für NO2, nach
den neuen Berechnungen für das Jahr 2015, überschritten
werden?
Antwort zu 4.1: Es wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
Frage 4.2: Wie viele BerlinerInnen wohnen an Stra-
ßenabschnitten, an denen die Grenzwerte für PM10, nach
den neuen Berechnungen für das Jahr 2015, überschritten
werden?
Frage 4.3: Wie viele BerlinerInnen wohnen an Stra-
ßenabschnitten, an denen die Grenzwerte für PM2,5, nach
den neuen Berechnungen für das Jahr 2015, überschritten
werden?
Antwort zu 4.2 und 4.3: Es wird auf die Antwort zu
den Frage 3.2 und 3.3 verwiesen.
Frage 5: Wo hat sich die Berliner Luft verbessert?
Frage 5.1: An welchen Straßenabschnitten, die noch
im Jahr 2009 von Grenzwertüberschreitungen betroffen
waren, werden im Jahr 2015 (nach den aktuellen Berechnungen)
die Grenzwerte für NO2 eingehalten?
Antwort zur 5.1: An insgesamt 177 Straßenabschnitten,
in denen im Jahr 2009 nach den alten Berechnungen
noch Grenzwertüberschreitungen auftraten, dürfte im Jahr
2015 der NO2-Grenzwert nach den neuen Berechnungen
eingehalten werden. Die entsprechenden Straßenabschnitte
mit den berechneten Werten sind in Anlage 2 aufgeführt.
Frage 5.2: An welchen Straßenabschnitten, die noch
im Jahr 2009 von Grenzwertüberschreitungen betroffen
waren, werden im Jahr 2015 (nach den aktuellen Berechnungen)
die Grenzwerte für Feinstaub (PM10) eingehalten?
Frage 5.3: An welchen Straßenabschnitten, die noch
im Jahr 2009 von Grenzwertüberschreitungen betroffen
waren, werden im Jahr 2015 (nach den aktuellen Berechnungen)
die Grenzwerte für Feinstaub (PM2,5) eingehalten?
Antwort zur 5.2 und 5.3: Es wird auf die Antwort zu
den Frage 3.2 und 3.3 verwiesen.
Frage 6: Welche Maßnahmen zur Minderung der verkehrsbedingten
Luftbelastung aus dem Luftreinhalteplan
(2011-2017) wurden umgesetzt bzw. welche Annahmen
sind eingetroffen/nicht eingetroffen?
Frage 6.1: Welche Maßnahmen aus dem Maßnahmenbündel
„Fahrzeugtechnik“ (MB1) wurden umgesetzt bzw.
welche Annahmen sind eingetroffen/ nicht eingetroffen)
Antwort zu 6.1: Einleitend ist darauf hinzuweisen,
dass die genannten Maßnahmenbündel lediglich als
Grundlage für Szenarienrechnungen zur Abschätzung des
Potentials zur Minderung der Schadstoffemissionen und
der Luftbelastung dienten. Die Ergebnisse dieser Abschätzung
bildeten die Grundlage für die Entwicklung
und Ausgestaltung des Katalogs umzusetzender Maß-
nahmen in Kap. 9 des Luftreinhalteplans.
Das Maßnahmenbündel MB1 umfasst die folgenden
Maßnahmen:
– Umweltzone ohne Einzelausnahmen,
– Erhöhung des Anteils von Euro-6-Fahrzeugen,
– Förderung von Elektrofahrzeugen,
– Nachrüstung von Euro-4-Fahrzeugen mit Partikelfiltern
(Pkw/Lkw) und Entstickungssystemen (nur
Lkw),
– Nachrüstung von Fahrgastschiffen mit Partikelfiltern.
Für die Umweltzone wurden die Einzelausnahmen
schrittweise bis 2015 abgebaut. Sie können seit 1.1.2015
nur noch für gehbehinderte Menschen mit geringem Einkommen
und für Sonderfahrzeuge erteilt werden. Im Jahr
2015 wurden nur noch etwa 50 Einzelausnahmen erteilt
(2010: 10.300). 2015 hatten ca. 98 % aller Fahrzeuge
innerhalb und außerhalb der Umweltzone eine grüne
Plakette. Gerade bei den leichten und schweren Nutzfahrzeugen
stieg der Anteil der Fahrzeuge mit grüner Plakette
von circa 85 % im Jahr 2012 auf circa 93 % im Jahr 2015.
Die Emissionen von Dieselrußpartikeln aus dem Straßenverkehr
sanken durch die Umweltzone insgesamt um fast
60 %.
Nach den seit Ende 2014 bekannten Erkenntnissen zu
den hohen Realemissionen von Euro-6-Diesel-Pkw wird
die Maßnahme „Erhöhung des Anteils von Euro-6-
Fahrzeugen“ für Pkw bis auf Weiteres nicht weiterverfolgt.
Sie ist jedoch Bestandteil der Maßnahmen zur Mo-
dernisierung der Busse der BVG. So erreichen bereits 30
% der Linienbusse in der hoch belasteten Silbersteinstraße
den Standard Euro VI. Für eine Förderung von schweren
Nutzfahrzeugen mit Euro VI fehlen derzeit geeignete
Instrumente. Ihr Anteil im Straßenverkehr liegt derzeit im
Bereich der Trendprognose.
Die Nachrüstung von in Berlin zugelassenen Dieselfahrzeugen
mit Partikelfiltern ist inzwischen praktisch
vollständig erfolgt, d.h. über 95 % der Berliner Fahrzeuge
im Straßenverkehr sind mit Partikelfiltern ausgestattet. Zu
auswärtigen Fahrzeugen auf Berliner Straßen liegen keine
vollständigen Daten vor. Die Nachrüstung mit Entstickungssystemen
konnte in Berlin an etwa 200 Doppeldeckern
mit dem Abgasstandard Euro 4 bis Ende 2015 erfolgreich
durchgeführt werden. Die für die breite Nachrüstung
von Lkw notwendigen Zertifizierungsregelungen
für die Nachrüstsysteme stehen dagegen erst seit 2015 zur
Verfügung. Damit kann die Maßnahmen erst jetzt weiterverfolgt
werden. Berlin hat sich bereits im Bundesrat für
eine stärkere Begünstigung von Lkw mit nachgerüsteten
Stickoxidkatalysatoren bei der Mautgebühr eingesetzt.
Für die Nachrüstung von Fahrgastschiffen wurde ein
Förderprogramm mit einer Förderquote von 50 % angeboten,
jedoch von den Reedereien nicht in Anspruch genommen,
weil aufgrund fehlender Instrumente bisher
keine Vorteile für Schiffe mit Partikelfilter geschaffen
werden konnten.
Die Aktivitäten des Senats zur Förderung der Elektromobilität
sind an anderer Stelle ausführlich dargestellt
worden.
Frage 6.2: Welche Maßnahmen aus dem Maßnahmenbündel
„Verkehrsflussoptimierung“ (MB2) wurden umgesetzt
bzw. welche Annahmen sind eingetroffen/ nicht
eingetroffen?
Antwort zu 6.2: Beim Maßnahmenbündel 2 wurde abgeschätzt,
welches Potential zur Minderung der Luftbelastung
durch Reduzierung der Stauanteile im Straßenverkehr
durch Verkehrsflussoptimierung erwartet werden
kann. Diesbezügliche Maßnahmen sind zum Beispiel eine
optimierte Lichtsignalkoordinierung, Zuflussdosierung
und angepasste Geschwindigkeiten (s. dazu Antwort zu
Frage 6.3). Die Maßnahmen befinden sich in der laufenden
Umsetzung. Konkret erprobt wird seit 2015 ein System
der umweltsensitiven Verkehrssteuerung in der Invalidenstraße.
Eine Beurteilung der Wirkung auf die Luftbelastung
kann frühestens nach einem Jahr erfolgen (Jahresmittelwerte).
Des weiteren wurden Einzelfalluntersuchungen
zum Verkehrsfluss an Straßen mit hoher Luftbelastung
mit neu zur Verfügung stehenden Daten aus im
Verkehr “mitschwimmenden“ Fahrzeugen durchgeführt.
Dabei zeigte sich, dass der Anteil von Stausituationen an
der Gesamtfahrleistung oft niedriger war, als für die
Maßnahmenbewertung im Luftreinhalteplan angenommen
worden war. Aufgrund der Komplexität der Verkehrssteuerung
werden daher vor weiteren Untersuchungen
zunächst die Erfahrungen aus der Invalidenstraße abgewartet.
Frage 6.3: Welche Maßnahmen aus dem Maßnahmenbündel
„Tempo 30 an Hot-Spots“ (MB3) wurden umgesetzt
bzw. welche Annahmen sind eingetroffen/ nicht
eingetroffen?
Antwort zu 6.3: Wie bei der Berechnung der Wirkung
der anderen Maßnahmenbündel handelt es sich hier lediglich
um eine allgemeine Abschätzung des Minderungspotentials
der Maßnahme. Die im Luftreinhalteplan als Teil
des Katalogs an konkreten Maßnahmen vorgesehene
Einzelfallprüfung, ob und wie in Abschnitten des Hauptverkehrsstraßennetzes,
in denen 2015 mit Überschreitungen
des NO2-Grenzwerts zu rechnen ist, die Luftbelastung
durch die Anordnung von “stadtverträglichen Geschwindigkeiten“,
also einer Absenkung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit
von 50 auf 30 km/h gesenkt werden kann,
sind im Gange. Bei der erforderlichen Abwägung sind die
verkehrlichen Belange, insbesondere die Auswirkungen
auf den öffentlichen Personennahverkehr, zu berücksichtigen.
Frage 6.4: Welche Maßnahmen aus dem Maßnahmenbündel
„Emissionsminderung im städtischen Hintergrund“
(MB4) wurden umgesetzt bzw. welche Annahmen
sind eingetroffen/ nicht eingetroffen?
Antwort zu 6.4: Das Maßnahmenbündel zielt auf die
Minderung der Dieselrußemissionen aus Baumaschinen
und der Emissionen aus der Verbrennung von Festbrennstoffen.
Das Modellprojekt zur Nachrüstung von Baumaschinen
mit Partikelfiltern konnte 2015 erfolgreich abgeschlossen
werden. Für Baumaschinen gelten nach Novellierung
der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt
seit 1.1.2016 auf allen Baustellen der öffentlichen
Hand Berlins strenge Anforderungen an die Abgasemissionen,
die bei der Mehrzahl der Maschinen eine Filternachrüstung
erforderlich macht. Für eine leichtere Kontrolle
der Maschinen werden derzeit von Berlin Plaketten
zur Kennzeichnung emissionsarmer Baumaschinen eingeführt,
die bundesweit abgestimmt sind und genutzt werden
können. Die Ausgabe der Plaketten soll im Mai 2016
starten.
Der Beitrag der Holzverbrennung zur Feinstaubbelastung
wurde in einem gemeinsamen Projekt mit dem Land
Brandenburg 2011/2012 und 2013/2014 untersucht. Die
Ergebnisse zeigen, dass an einer begrenzten Zahl von
Tagen diese Quelle signifikant zur Überschreitung des
Tagesgrenzwertes für Feinstaub beiträgt. Da es sich um
ein regionales bis überregionales Phänomen handelt, ist
derzeit ein auf Berlin begrenztes generelles Verbot von
Holzfeuerungen nicht verursachergerecht und verhältnismäßig.
Eine vorsorgende Emissionsbegrenzung ist jedoch
bei Neuanlagen sinnvoll. Daher werden derzeit die Anforderungen,
wie sie bereits seit den 1990er Jahren für
Bauleitpläne im Luftvorranggebiet gelten, aktualisiert.
Ziel ist eine berlinweite Anwendung von anspruchsvollen
Partikelgrenzwerten für alle neuen Feuerungsanlagen für
die Verbrennung von Holz. 
Frage 6.5: Welche Maßnahmen aus dem Maßnahmenbündel
„vorgezogene Flotte“ (MB5) wurden umgesetzt
bzw. welche Annahmen sind eingetroffen/ nicht eingetroffen?
Antwort zu 6.5: Das Maßnahmenbündel 5 unterscheidet
sich von den vorgenannten Maßnahmenbündeln, da es
hier nicht darum geht, umsetzbare Maßnahmen zusammenzustellen.
Vielmehr dient es der Illustration, welche
Emissionsminderung mit einer ambitionierteren und in
der Realität wirksamen Abgasgesetzgebung für Dieselfahrzeuge
auf EU-Ebene möglich gewesen wäre. Dabei
wurde davon ausgegangen, dass die heutigen Euro-6-
Grenzwerte etwa 5 Jahre früher in Kraft getreten wären.
Unter der Annahme, dass die Grenzwerte auch im realen
Verkehr weitgehend eingehalten würden, wären Emissionsminderungen
von 36 % bei den Stickoxiden und 48 %
bei Dieselrußpartikeln erreichbar gewesen. Dies hätte für
eine Einhaltung der NO2-Luftqualitätsgrenzwerte an nahezu
allen Straßen ausgereicht. Mit den derzeit auf dem
Markt befindlichen Euro-6-Diesel-Pkw ist dies jedoch
nicht erreichbar, da deren Emissionen nach gegenwärtigem
Kenntnisstand im Mittel um den Faktor 5 über dem
im Labortest einzuhaltenden Grenzwert von 80 mg/km
liegen.
Frage 7: Wie beurteilt der Senat die Entwicklung der
verkehrsbedingten Luftschadstoffe im Hinblick auf das
Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union
gegen Deutschland und Berlin zu diesem Thema?
Antwort zu 7: Im Fokus der Maßnahmen des Luftreinhalteplans
steht neben der Verkehrsvermeidung und –
verlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsmittel die
weitgehende Ausnutzung der technischen Möglichkeiten
zur Minderung der NOx-Emissionen, insbesondere bei
den immer breiter genutzten Dieselmotoren in Fahrzeugen
und Maschinen. Das nicht reale Abgasverhalten vor allem
im Stadtbetrieb der Euro 5 und Euro 6 Diesel-Fahrzeuge
führt deshalb zu einer deutlichen Abschwächung der
Wirksamkeit der auf die Abgastechnik bezogenen Maß-
nahmen des Berliner Luftreinhalteplans. Zur Vermeidung
dieser negativen Entwicklung gibt es auf lokaler Ebene
keine Handhabe. Dazu sind ambitionierte Schritte auf EUEbene
und seitens der Bundesregierung erforderlich, für
die sich der Senat im Rahmen seiner Möglichkeiten einsetzt.
Die jüngst auf EU Ebene beschlossene Nachbesserung
der Euro 6 – Norm für Diesel Pkw geht zwar in die
richtige Richtung, kommt aber aufgrund der Übergangsfristen
zu spät, um zu einer kurzfristigen Verbesserung
der NO2-Belastungssituation in Berlin beitragen zu können.
Im Gegensatz dazu zeigen die lokal umgesetzten
Maßnahmen des Berliner Luftreinhalteplans durchaus
Wirkung: So ist aufgrund der Anstrengungen zur Erneuerung
und Nachrüstung der BVG-Busflotte die NO2-
Belastung an der bislang höchst belasteten Messstation
Hardenbergplatz innerhalb eines Jahres um 15 % gesunken.
Auch an den anderen Messpunkten in Hauptverkehrsstraßen
ist ein deutlicher positiver Trend erkennbar,
zu der auch die erfolgreiche Verkehrsverlagerung auf den
Umweltverbund aus öffentlichem Nahverkehr, Radverkehr
und Fußverkehr und die dadurch in den letzten 10-15
Jahren erzielte Abnahme der Kfz-Verkehrsmengen um
mehr als 10 % beigetragen hat.
Frage 8: Wird der Senat rechtliche Mittel gegen das
Urteil des Verwaltungsgerichts mit dem Aktenzeichen 11
K 132.15 einlegen oder an der Berliner Allee Maßnahmen
für saubere Luft ergreifen?
Antwort zu 8: Der Senat teilt die in dem genannten
Urteil vom 4. Januar 2016 enthaltene Auffassung des
Verwaltungsgerichts Berlin nicht. Aus diesem Grund hat
das Land Berlin die Zulassung der Berufung gegen das
Urteil beantragt. Unabhängig davon wird die Verbesserung
der Situation in der Berliner Allee Gegenstand der
Weiterentwicklung der Maßnahmenstrategie im Rahmen
der bereits laufenden Fortschreibung des Luftreinhalteplan
sein (s. auch Antwort zu Frage 9).
Frage 9: Wie will der Senat die Berliner Luftqualität
verbessern? Welche zusätzlichen Maßnahmen plant der
Senat, um die verkehrsbedingte Luftschadstoffbelastung
zu mindern?
Antwort zu 9: Der Senat wird die Umsetzung der
Maßnahmen des Luftreinhalteplans konsequent fortsetzen.
Gleichzeitig wird der Plan fortgeschrieben. Vorbereitenden
Arbeiten, wie die Überarbeitung der zugrundeliegenden
Emissionsdatenbasis, laufen bereits. Sobald die
seitens des Umweltbundesamtes zugesagten aktuellen
Daten zu den realen Fahremissionen von DieselFahrzeugen
und deren weiterer Entwicklung vorliegen,
werden unter Nutzung neuer Daten und aktualisierter
Prognosen des Verkehrsaufkommens in Berlin weitere
Maßnahmenoptionen wie z.B. die fortgesetzte Modernisierung
der Fahrzeugflotte durch alternative Antriebssysteme
(Elektro-, Hybrid-, Gasantrieb), Verbesserung des
Verkehrsflusses, stadtverträgliche Geschwindigkeiten,
Verkehrsvermeidung und –weitere Verlagerung auf ÖV
und Rad und, falls erforderlich, die stufenweise und mittelfristige
Einführung von Verkehrsbeschränkungen für
Kfz mit hohen NOx-Emissionen auf ihre Wirksamkeit hin
analysiert. Erst dann ist es möglich, belastbare Aussagen
über zusätzliche geeignete Maßnahmen zu treffen, um die
NO2-Belastung wirksam zu senken und die NO2-
Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten.
Berlin, den 26. April 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Apr. 2016)
Anlage 1: Straßenabschnitte mit neu berechneten NO2-Konzentrationen im Jahresmittel
für 2015 größer 40 µg/m³
Abschnittsnummer
(ID) im Umweltatlas
Name des
Straßenabschnittes
NO2-Belastung
(berechnetes Jahresmittel
[µg/m³]) 2015
10909 A100 59
10910 A100 55
10912 A100 45
11041 A100 44
1823 Adalbertstr. 41
486 Albrechtstr. 47
9957 Alt-Friedrichsfelde 43
974 Alt-Moabit 47
1894 Alt-Moabit 46
2308 Badstr. 44
2000 Behrenstr. 41
7838 Behrenstr. 44
3011 Berliner Allee 42
9535 Berliner Allee 41
5566 Berliner Str. 41
979 Beusselstr. 42
985 Beusselstr. 41
987 Beusselstr. 42
922 Bismarckstr. 41
5795 Bismarckstr. 43
5799 Bismarckstr. 42
5416 Brandenburgische Str. 43
2348 Breite Str. 42
2196 Brückenstr. 51
6318 Budapester Str. 46
7294 Bülowstr. 41
1552 Dominicusstr. 44
1560 Dominicusstr. 42
7206 Dominicusstr. 49
7207 Dominicusstr. 47
1982 Dorotheenstr. 58
1983 Dorotheenstr. 57
9846 Dörpfeldstr. 43
7360 Dudenstr. 42
7403 Dudenstr. 44
2739 Elsenstr. 41
8941 Elsenstr. 42
8942 Elsenstr. 52
1845 Erkstr. 48
1955 Fennstr. 48
2876 Frankfurter Allee 45
2
2878 Frankfurter Allee 44
9208 Frankfurter Allee 48
9210 Frankfurter Allee 42
9257 Frankfurter Allee 46
10667 Frankfurter Allee 46
2042 Französische Str. 45
7806 Französische Str. 45
7807 Französische Str. 42
7809 Friedrichstr. 57
10610 Friedrichstr. 42
7494 Gitschiner Str. 44
2040 Glinkastr. 44
7238 Grunewaldstr. 41
1555 Hauptstr. 45
1606 Hauptstr. 49
1611 Hauptstr. 41
7211 Hauptstr. 45
7213 Hauptstr. 46
7275 Hauptstr. 48
7569 Hermannstr. 45
7584 Hermannstr. 42
7589 Hermannstr. 41
7599 Hermannstr. 46
7600 Hermannstr. 43
7611 Hermannstr. 45
1567 Hohenstaufenstr. 45
1947 Invalidenstr. 46
2055 Invalidenstr. 42
2062 Invalidenstr. 45
1005 Joachimstaler Str. 46
812 Kaiserdamm 43
5752 Kaiserdamm 42
5786 Kaiser
-Friedrich
-Str. 42
5787 Kaiser
-Friedrich
-Str. 41
844 Kantstr. 42
874 Kantstr. 42
911 Kantstr. 43
942 Kantstr. 43
943 Kantstr. 42
1131 Kapweg 42
2699 Karl
-Marx
-Str. 41
7605 Karl
-Marx
-Str. 46
8857 Karl
-Marx
-Str. 44
8883 Karl
-Marx
-Str. 41
8887 Karl
-Marx
-Str. 47
8888 Karl
-Marx
-Str. 47
3
8889 Karl
-Marx
-Str. 48
7389 Klosterstr. 48
7442 Klosterstr. 49
1609 Kolonnenstr. 44
7283 Kolonnenstr. 50
5720 Königin
-Elisabeth
-Str. 42
5321 Kurfürstendamm 42
5375 Kurfürstendamm 45
5481 Leibnizstr. 41
2037 Leipziger Str. 50
3886 Leipziger Str. 52
7861 Leipziger Str. 54
6873 Leonorenstr. 48
9056 Lückstr. 41
9060 Lückstr. 41
1636 Manteuffelstr. 45
7001 Manteuffelstr. 46
7003 Manteuffelstr. 43
7005 Manteuffelstr. 43
1460 Mariendorfer Damm 51
7036 Mariendorfer Damm 43
7053 Mariendorfer Damm 52
10792 Marktstr. 43
1563 Martin
-Luther
-Str. 41
7220 Martin
-Luther
-Str. 45
7222 Martin
-Luther
-Str. 44
7229 Martin
-Luther
-Str. 46
7241 Martin
-Luther
-Str. 42
1692 Mehringdamm 42
7411 Mehringdamm 44
7922 Mühlendamm 45
2239 Müllerstr. 42
5745 Neue Kantstr. 43
7960 Neuendorfer Str. 43
1808 Oranienstr. 46
1809 Oranienstr. 41
6161 Oranienstr. 41
7556 Oranienstr. 49
7557 Oranienstr. 42
7755 Potsdamer Platz 44
1617 Potsdamer Str. 56
1628 Potsdamer Str. 57
1629 Potsdamer Str. 53
7286 Potsdamer Str. 51
7288 Potsdamer Str. 64
7305 Potsdamer Str. 52
4
7306 Potsdamer Str. 54
7308 Potsdamer Str. 48
4016 Reinhardtstr. 44
4018 Reinhardtstr. 44
2009 Reinickendorfer Str. 41
7787 Reinickendorfer Str. 47
2148 Rosa
-Luxemburg
-Str. 46
2082 Rudi
-Dutschke
-Str. 42
7856 Rudi
-Dutschke
-Str. 41
8935 Saalestr. 41
10501 Saarstr. 41
670 Schildhornstr. 43
5483 Schildhornstr. 41
1584 Schillstr. 53
8901 Schlesische Str. 41
8902 Schlesische Str. 46
5058 Schloßstr. 48
498 Siemensstr. 41
7577 Silbersteinstr. 41
1857 Sonnenallee 44
1860 Sonnenallee 43
2709 Sonnenallee 41
7615 Sonnenallee 44
7621 Sonnenallee 44
8894 Sonnenallee 44
849 Spandauer Damm 45
3778 Spandauer Damm 45
2116 Stralauer Str. 51
8001 Stralauer Str. 41
1898 Stromstr. 46
1899 Stromstr. 41
518 Tauentzienstr. 41
1015 Tauentzienstr. 41
7060 Tempelhofer Damm 43
7061 Tempelhofer Damm 46
7066 Tempelhofer Damm 45
7378 Tempelhofer Damm 45
7396 Tempelhofer Damm 41
1705 Tempelhofer Ufer 42
2159 Torstr. 43
7951 Torstr. 41
6287 Turmstr. 43
6288 Turmstr. 41
1863 Urbanstr. 41
7716 Von
-der
-Heydt
-Str. 42
2707 Werbellinstr. 43
5
2715 Wildenbruchstr. 44
8896 Wildenbruchstr. 43
2046 Wilhelmstr. 60
8280 Wollankstr. 43
10687 Yorckstr. 43

Anlage 2: Straßenabschnitte, an denen 2009 NO2-Grenzwertüberschreitungen auftraten
und 2015 der Grenzwert eingehalten wurde.
Abschnittsnummer
(ID)
im
Umweltatlas Name des Straßenabschnittes
NO2-Belastung
(berechnetes
Jahresmittel
[µg/m³]) 2009
NO2-Belastung
(berechnetes
Jahresmittel
[µg/m³]) 2015
4267 A100 47 37
5873 A100 43 40
5875 A100 42 39
6145 A100 41 37
10878 A100 43 40
5167 Albrechtstr. 41 38
9959 Alt-Friedrichsfelde 41 38
1891 Alt-Moabit 41 38
6277 Alt-Moabit 41 37
7733 Alt-Moabit 43 40
1673 Alt-Tempelhof 41 34
6314 Bachstr. 42 38
8273 Badstr. 43 38
923 Bismarckstr. 43 38
926 Bismarckstr. 41 37
929 Bismarckstr. 41 38
7338 Boelckestr. 43 39
2872 Boxhagener Str. 42 37
128 Breite Str./ Stabholzgarten 44 36
2092 Brunnenstr. 41 40
7506 Brunsbütteler Damm 43 35
1631 Bülowstr. 41 38
10784 Bülowstr. 41 38
522 Bundesplatz 47 37
3156 Buschkrugallee 50 36
10725 Buschkrugallee 44 39
2287 Drontheimer Str. 44 37
2289 Drontheimer Str. 42 35
2816 Edisonstr. 45 33
6629 Eichborndamm 42 35
1910 Ellen-Epstein-Str. 43 35
4526 Ellen-Epstein-Str. 41 29
5420 Fehrbelliner Platz 43 39
1953 Fennstr. 41 40
2050 Friedrichstr. 43 36
7459 Germaniastr. 41 36
1861 Glogauer Str. 41 35
3740 Halenseestr. 43 34
3817 Halenseestr. 42 33
7823 Hannoversche Str. 42 36
7
6234 Hardenbergstr. 41 36
1554 Hauptstr. 43 38
7214 Hauptstr. 44 40
1992 Heidestr. 41 35
1827 Hermannstr. 46 35
7582 Hermannstr. 41 40
7591 Hermannstr. 41 37
10737 Hermannstr. 47 38
5041 Hindenburgdamm 48 38
5043 Hindenburgdamm 43 34
5044 Hindenburgdamm 46 36
5047 Hindenburgdamm 43 35
3748 Hohenzollerndamm 47 34
5434 Hohenzollerndamm 41 37
6386 Holzhauser Str. 43 34
1948 Invalidenstr. 42 35
2057 Invalidenstr. 41 39
3928 Invalidenstr. 43 33
7768 Invalidenstr. 43 36
727 Joachimstaler Str. 46 39
3795 Joachim
-Tiburtius
-Brücke 50 28
5785 Kaiser
-Friedrich
-Str. 46 39
5800 Kaiser
-Friedrich
-Str. 43 36
5802 Kaiser
-Friedrich
-Str. 41 34
5804 Kaiser
-Friedrich
-Str. 42 35
904 Kaiserin
-Augusta
-Allee 41 34
961 Kantstr. 45 39
5788 Kantstr. 45 40
5789 Kantstr. 44 39
5853 Kantstr. 43 37
1850 Karl
-Marx
-Str. 41 39
8850 Karl
-Marx
-Str. 44 40
1654 Katzbachstr. 41 39
1659 Katzbachstr. 41 36
3798 Knobelsdorffbrücke 42 35
2023 Kochstr. 44 39
9909 Köllnischer Platz 43 35
1608 Kolonnenstr. 42 40
5457 Konstanzer Str. 42 36
5459 Konstanzer Str. 46 39
1807 Kottbusser Damm 44 36
7552 Kottbusser Damm 43 36
7554 Kottbusser Damm 41 34
7628 Kottbusser Damm 47 38
655 Kurfürstendamm 45 38
656 Kurfürstendamm 44 37
8
5325 Kurfürstendamm 41 38
5478 Kurfürstendamm 44 37
7250 Kurfürstenstr. 41 39
7251 Kurfürstenstr. 41 38
909 Leibnizstr. 43 37
917 Leibnizstr. 41 36
5480 Leibnizstr. 43 39
5847 Leibnizstr. 42 36
5849 Leibnizstr. 41 36
5850 Leibnizstr. 43 38
5851 Leibnizstr. 42 37
2033 Leipziger Str. 44 38
2035 Leipziger Str. 41 34
7862 Leipziger Str. 42 34
729 Lietzenburger Str. 41 38
7325 Manteuffelstr. 43 39
1571 Martin
-Luther
-Str. 41 36
7199 Martin
-Luther
-Str. 41 39
7228 Martin
-Luther
-Str. 42 39
7230 Martin
-Luther
-Str. 42 39
1693 Mehringdamm 41 38
7401 Mehringdamm 42 40
7415 Mehringdamm 42 39
513 Messedamm 41 34
805 Messedamm 41 35
7745 Müllerstr. 41 39
7918 Neue Gertraudenbrücke (Spreeka 41 38
5716 Neue Kantstr. 43 39
5743 Neue Kantstr. 43 40
7961 Neuendorfer Str. 41 38
5702 Nonnendammallee 41 36
763 Nürnberger Str. 41 39
1130 Ollenhauerstr. 41 37
6435 Ollenhauerstr. 44 40
5917 Otto
-Suhr
-Allee 41 36
7623 Pannierstr. 42 38
7630 Pannierstr. 41 36
553 Paulsborner Brücke 50 40
10749 Pistoriusstr. 42 40
8276 Prinzenallee 41 40
8228 Provinzstr. 41 33
7816 Reinhardtstr. 41 37
2273 Residenzstr. 45 37
8173 Residenzstr. 43 36
8176 Residenzstr. 42 36
8177 Residenzstr. 43 35
9
10502 Saarstr. 43 40
3773 Sachsendamm 45 35
10511 Sachsendamm 41 32
490 Schloßstr. 42 35
5135 Schloßstr. 44 36
5138 Schloßstr. 44 36
5598 Schmiljanstr. 44 38
1639 Schöneberger Str. 42 32
3776 Schöneberger Str. 42 35
2162 Schönhauser Allee 42 39
5007 Siegfriedstr. 43 31
5009 Siegfriedstr. 43 32
9092 Siemensstr. 46 33
9094 Siemensstr. 47 34
1829 Silbersteinstr. 41 40
2735 Sonnenallee 42 39
8893 Sonnenallee 42 40
8895 Sonnenallee 42 39
4487 Spandauer Damm 46 34
10788 Spandauer Str. 44 37
10245 Stendaler Brücke 46 39
1901 Stromstr. 43 39
882 Tegeler Weg 41 39
326 Teltower Damm 49 37
1679 Tempelhofer Damm 42 39
3780 Tempelhofer Damm 41 38
3781 Tempelhofer Damm 50 37
7067 Tempelhofer Damm 43 39
7376 Tempelhofer Damm 43 38
7390 Tempelhofer Damm 41 38
7391 Tempelhofer Damm 44 40
2149 Torstr. 42 35
2154 Torstr. 42 36
2155 Torstr. 43 38
2157 Torstr. 44 39
7966 Torstr. 44 37
8004 Torstr. 43 37
6329 Turmstr. 43 38
7800 Unter den Linden 41 38
7515 Urbanstr. 42 40
7521 Urbanstr. 43 40
8912 Warschauer Brücke 42 36
2714 Wildenbruchstr. 41 39
8899 Wildenbruchstr. 42 39
1711 Wilhelmstr. 41 36

Flughäfen: Kritik an zu strengen Bewilligungsverfahren – Flughafengesellschaft macht Kompromisse bei Schallschutz, aus rbb-online.de

https://www.rbb-online.de/politik/Flughafen-BER/BER-Aktuelles/fluglaerm/flughafen-will-anwohnern-beim-schallschutz-entgegenkommen.html

 

Der #Schallschutz für Anwohner des zukünftigen #Hauptstadtflughafens #BER ist ein Dauerärgernis geworden. Auch ein Dialogforum zwischen Kommunen, Flughafen und Bürgern konnte die Situation bisher nicht wirklich beruhigen. Nun aber hat man sich auf eine gemeinsame Linie geeinigt – wenn auch keine abschließende. Anwohner des künftigen Flughafens BER können auf eine schnellere Bewilligung ihres Schallschutzes hoffen. Die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg und die Umlandgemeinden seien aufeinander zugegangen, hieß es nach dem Treffen des sogenannten "#Airport Dialogforums" am Montagabend.

Hölmer: Bereitgestellte Mittel müssten reichenDer Baustadtrat des Berliner Bezirks Treptow-Köpenick, Rainer Hölmer, sagte am  Dienstag im rbb, man habe die wichtigsten Problemfälle aufgelistet. Die Flughafengesellschaft habe den Willen gezeigt, einen Schallschutz zu erreichen, der näher an der Lebenswirklichkeit der …