Straßenverkehr: Ost-West-Trasse Köpenick, aus Senat

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Vorbemerkung des Abgeordneten:
Bereits im Jahr 2005 wurde das #Planfeststellungsverfahren für die #Ost-West-Trasse zwischen An der
#Wuhlheide und #Mahlsdorfer Straße (Ost-West-Trasse I. Abschnitt) begonnen. Im Jahr 2017(!) wurde nach
Angaben des Bezirksamtes Treptow-Köpenick (BVV-DS. SchA VIII/0606) in „gemeinsamer Abstimmung“
zwischen der Planfeststellungsbehörde der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(SenUVK) und dem Bezirksamt entschieden, eine neue Planfeststellungsunterlage zu erstellen.
Frage 1:
Was genau sind die Gründe, dass es in 12 Jahren Planungsverlauf unter bezirklicher Verantwortung nicht
möglich war ein Planfeststellungsverfahren für die o.g. Ost-West-Trasse abzuschließen, bzw. eine
belastbare Planfeststellungsunterlage zu erarbeiten?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
„Bei der Ost-West-Trasse handelt es sich um den Neubau einer Straße II. Ordnung,
welche dem überörtlichen Verkehr dienen wird.
Mehrfache Änderungen der Grundlagen, wie

  • zugrundeliegende Verkehrsprognose
  • Aktualisierung von Bestandsunterlagen (z.B. Vermessung, Eigentumsverhältnisse,
    Fauna/Artenschutz)
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  • veränderte Regelwerke (z.B. Regenwasserbehandlung, Gewässerreinhaltung,
    Ausführungsvorschriften Geh- und Radwege) sowie auch einige gesetzliche
    Veränderungen und neue Gerichtsurteile
  • Wiederaufnahme von ruhenden Planungen bei der Deutschen Bahn AG (DB AG)
    hatten eine Vielzahl von Änderungen in mehreren Durchläufen aller Planunterlagen und
    Gutachten zur Folge. Eine Übersichtlichkeit und Verständlichkeit der Planunterlagen war
    nicht mehr gegeben.“
    Frage 2:
    Wer ist letztlich verantwortlich für das Scheitern des Bezirks an dieser Aufgabe?
    Antwort zu 2:
    Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
    „Von einem Scheitern des Bezirks an dieser Aufgabe kann nicht gesprochen werden. Das
    Bauvorhaben ist nicht aufgegeben.“
    Frage 3:
    Welche Schlüsse wurden bzw. werden aus diesem Planungsversagen gezogen?
    Frage 4:
    Welche Konsequenzen wurden bzw. werden daraus für ähnliche aktuelle und künftige Planungen gezogen?
    Antwort zu 3 und zu 4:
    Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
    „Es kann hier nicht von Planungsversagen gesprochen werden. Der Bezirk hat mit der
    Änderung des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) vom 13.07.1999 für insgesamt fünf
    Bauvorhaben die Vorhabenträgerschaft bei der Durchführung von
    Planfeststellungsverfahren wahrgenommen. Diese Verfahren liefen im nahezu gleichen
    Zeitraum:
  • Groß-Berliner Damm – Änderung einer Straße II. Ordnung, Planfeststellung von 2004 –
    2007
  • Glienicker Weg – Änderung einer Straße I. Ordnung; Planfeststellung von 2005 – 2008
  • Ost-West-Trasse – Neubau einer Straße II. Ordnung; Planfeststellung von 2005 – noch
    nicht abgeschlossen
  • Fürstenwalder Damm – Änderung einer Straße II. Ordnung, Planfeststellung von 2007 –
    2009
  • Süd-Ost-Verbindung – Neubau einer Straße II. Ordnung; Planfeststellung von 2007 –
    2012
    Davon wurde die Vorhabenträgerschaft für die Maßnahmen Glienicker Weg, Ost-West-
    Trasse und Süd-Ost-Verbindung von der zuständigen Senatsverwaltung an den Bezirk
    übertragen. Es sind vier wichtige Verkehrsverbindungen mit Planfeststellungsverfahren
    erfolgreich vom Bezirk umgesetzt.
    Für das fünfte Bauvorhaben, die Ost-West-Trasse, wurde aus den Erfahrungen mit den
    bereits planfestgestellten Vorhaben und den sich weiter entwickelnden gesetzlichen
    Anforderungen infolge anderer im Land Berlin geführter Verfahren sowie der zuvor
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    benannten Gründe einvernehmlich abgestimmt, ein neues Verfahren und die Einstellung
    des laufenden Verfahrens anzustreben.
    Bei künftigen ähnlichen Planaufgaben in der Vorhabenträgerschaft des Bezirks werden die
    Erfahrungen aus den bisherig durchgeführten Planfeststellungsverfahren Berücksichtigung
    finden und unter den dann aktuellen Rahmenbedingungen neu bewertet und für die
    anstehende Planungsaufgabe abgeleitet.“
    Frage 5:
    Was sind die genauen Gründe dafür, dass nach 12 Jahren Planungsverlauf der Bezirk das Verfahren in
    Gänze zur Umsetzung an den Senat abgab?
    Frage 6:
    Warum wurde erst nach 12 Jahren die Vorhabenträgerschaft vom Bezirk an den Senat übertragen?
    Frage 6a:
    Geschah dies auf Veranlassung des Bezirks oder der Senatsverwaltung?
    Antwort zu 5, 6 und zu 6a:
    Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
    „Gemäß BerlStrG § 22 ist der Träger des Vorhabens für den Bau von Straßen II. Ordnung
    die für das Bauwesen zuständige Senatsverwaltung. Für das bisher laufende Verfahren
    liegt eine Ermächtigung von 2005 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vor, die das
    Einverständnis mit der Vorhabenträgerschaft durch den Bezirk erklärt.
    Die prekäre Personalsituation sowohl im Stadtentwicklungsamt als auch im Straßen- und
    Grünflächenamt des Bezirks, welche bisher die Aufgabe wahrgenommen haben,
    veranlasste den Bezirk, die Vorhabenträgerschaft wieder an die zuständige
    Senatsverwaltung zurück zu geben.“
    Frage 7:
    Auf welche Dauer schätzt der Senat nun die Dauer des Planungsverfahrens?
    Antwort zu 7:
    Das Vorhaben soll dementsprechend in der Finanzplanung 2019-23 im Einzelplan 07
    aufgenommen werden. Nach Vorliegen der personellen Voraussetzungen müssen
    anschließend die bisher erstellten Unterlagen geprüft und der Aktualisierungsaufwand
    eingeschätzt werden. Erst danach kann eine seriöse Zeitplanung aufgestellt werden.
    Berlin, den 16.01.2019
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz