Straßenverkehr: Erhaltungsmanagement Brückeninfrastruktur, aus Senat

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„Der Rechnungshof und das Abgeordnetenhaus erwarten, dass parallel zur Entwicklung eines ITunterstützen
#Bauwerksmanagementsystems (#BMS) auf Bundes- und Länderebene ein IT basiertes
#Erhaltungsmanagementsystem (#EMS) für die #Brücken des Landes Berlin unter der Nutzung von
Standardsoftware entwickelt, eingeführt und betrieben wird. Anhand dieses EMS soll in Ergänzung zur
vorhandenen Erhaltungs- und Finanzstrategie, der Erhaltungs- und Finanzbedarf für alle Brücken in der
Baulast Berlins auf Basis von bereits vorhandenen Daten systematischer erfasst und hier insbesondere zum
Abbau des Instandhaltungsrückstaus genutzt werden.“
Weiter heißt es dort:
„Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Straßen- und Brückeninstandhaltung wird ein
Erhaltungsmanagementsystem eingerichtet.“
Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand (Dez. 2018) zur Einrichtung eines IT-basierten Erhaltungsmanagementsystems
(EMS) für die Berliner Brückeninfrastruktur?
Antwort zu 1:
Ein IT-basiertes Erhaltungsmanagementsystem für die Berliner Straßen- (EMS-S) und
Brückeninfrastruktur (EMS-I) wurde im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung im Jahr
2018 ausgeschrieben. Dazu wurden für den Bereich Ingenieurbauwerke (Brücken, Tunnel,
Stützwände etc.) die erforderlichen Anforderungen für ein EMS-I in einem Lastenheft
zusammengestellt. Die EU-weite Ausschreibung hat jedoch im Ergebnis gezeigt, dass
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aufgrund der sehr unterschiedlichen Anforderungen des EMS-S und EMS-I zwei
spezialisierte Softwareanbieter zur Umsetzung gebunden werden müssen. Aus diesem
Grund wird es Anfang 2019 eine Ausschreibung für IT-basiertes
Erhaltungsmanagementsystem für die Berliner Brückeninfrastruktur (EMS-I) geben.
Frage 2:
Wird das EMS Brückeninfrastruktur nach den in Drucksache 18/0618 dargestellten Konzeptideen umgesetzt,
oder gibt es mittlerweile einen geänderten Ansatz?
Frage 2a:
Existiert, wenn die unter 2. genannten Konzeptideen umgesetzt werden sollen, schon ein detailliertes
Einführungskonzept für das EMS-Brückeninfrastruktur und wo ist dieses einsehbar?
Frage 2b:
Wenn es einen geänderten Ansatz gibt, was beinhaltet dann dieser geänderte Ansatz eines
Einführungskonzeptes?
Antwort zu 2, 2a und 2b:
Die Konzeptidee wurde geändert, da sich im Rahmen der EU-weiten Ausschreibung
gezeigt hat, dass die ursprüngliche Konzeptidee – ein Software-Anbieter für das EMS-S
und EMS-I – nicht sinnvoll umgesetzt werden konnte. Aufgrund der sehr unterschiedlichen
Anforderungen, die durch die Betrachtung von Straßen und Ingenieurbauwerken gestellt
werden, wird es zwei unterschiedliche Softwareansätze geben müssen. Beide
Softwareansätze werden jedoch später über definierte Schnittstellen zur Optimierung auf
Netzebene zusammen geführt.
Ein Einführungskonzept für ein EMS-I liegt noch nicht vor.
Frage 3:
Sind die personellen und finanziellen Voraussetzungen zur Einführung des geforderten EMS-I aktuell erfüllt?
Antwort zu 3:
Die Abteilung Tiefbau der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(SenUVK) hat eine Stellenausschreibung durchgeführt, welche aufgrund mangelnder
geeigneter Bewerbungen aufgehoben werden musste. Im 1. Quartal 2019 wird die Stelle
erneut ausgeschrieben, so dass die personellen Voraussetzungen zur Einführung des
geforderten EMS-I noch nicht erfüllt sind. Die finanziellen Voraussetzungen zur Einführung
eines EMS-I sind erfüllt.
Frage 4:
Ist bereits erkenn- und konkret darstellbar, welche Komponenten des Erhaltungsmanagements mit welchem
Aufwand zu welchem Zeitpunkt eingeführt werden sollen und können?
a. Wenn ja, bitte den Zeit- und Maßnahmenplan als Anlage beifügen.
b. Wenn nein, wann wird dies möglich sein?
Frage 5:
Ab wann soll das umzusetzende IT-gestützte EMS-Brückeninfrastruktur erstmalig einsetzbar sein?
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Antwort zu 4 und 5:
Ein verbindlicher Zeit- und Maßnahmenplan zur Einführung des EMS-I kann erst mit dem
Auftragnehmer für die Entwicklung des IT-basiertes Erhaltungsmanagementsystem
vereinbart werden.
Frage 6:
Lt DS 18/0618 soll auf Bundes- und Länderebene ein IT basiertes Erhaltungsmanagementsystem (EMS) für
die Brücken eingeführt und betrieben werden.
a. Gab oder gibt es dazu zwischen Berlin und dem Bund Gespräche und Zusammenarbeit?
i. Wenn ja, was war hier Inhalt und welche Ergebnisse gibt es?
ii. Wenn nein, warum nicht?
b. Gab oder gibt es dazu zwischen Berlin und den anderen Bundesländern Gespräche und
Zusammenarbeit?
i. Wenn ja, was war hier Inhalt und welche Ergebnisse gibt es?
ii. Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 6:
Es gab zwischen dem Bund und den Bundesländern, unter Beteiligung des Landes Berlin,
eine Fachgruppe BMS (Bauwerk Management System) im Rahmen des Bund/Länder
Fachausschusses IT-Koordinierung mit Beteiligung der Bundesanstalt für Straßenwesen
(BASt), die in einem Pilotprojekt ein Bauwerk-Management-System (BMS) u.a. für
Ingenieurbauwerke entwickeln sollten. Aufgrund der Komplexität wurde jedoch im
Ergebnis bis heute kein BMS abschließend entwickelt bzw. in einem beteiligten
Bundesland oder beim Bund eingeführt.
Frage 7:
Es gibt mit dem Programmsystem SIB-Bauwerke, entwickelt durch den Bund/Länder Fachausschuss „IT
Koordinierung“, bereits Standardsoftware für das Erhaltungsmanagement von Straßen und
Brückeninfrastruktur. Wird diese in Berlin eingesetzt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, warum soll dann zusätzlich eine Erfassung aller Daten der Berliner Brückeninfrastruktur auf
Excelbasis stattfinden?
Antwort zu 7:
Das Programmsystem SIB-Bauwerke wird in der Abteilung Tiefbau der SenUVK für die
Ingenieurbauwerke eingesetzt.
Das Programmsystem SIB-Bauwerke verwaltet die Daten und den Zustand der
Ingenieurbauwerke des Landes Berlin – für ein Erhaltungsmanagement der
Ingenieurbauwerke ist es nicht konzipiert. Eine Erfassung aller Daten der Berliner
Brückeninfrastruktur auf Excelbasis ist nicht geplant.
Frage 8:
Ist Berlin im Bund/Länder Fachausschuss „IT-Koordinierung“ Mitglied?
a. Wenn nein, warum nicht?
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Antwort zu 8:
Berlin ist Mitglied im Bund/Länder Fachausschuss „IT-Koordinierung“ (Dienstbesprechung
„Koordinierung der B/L-Fachinformationssysteme im Straßenwesen – ITKo“).
Berlin, den 27.12.2018
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz