zu Fuß mobil: Fußverkehrsstrategie des Berliner Senats, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Um den Erfolg der Umsetzung der Berliner „#Fußverkehrsstrategie 2011-2020“ zu überprüfen, sollten die
Berlinerinnen und Berliner in regelmäßigen Abständen zur Situation des #Fußverkehrs in der Stadt befragt
werden. Nach der ersten Nullmessung im Januar 2012 sind jedoch keine weiteren Untersuchungen des
Berliner Senats zu diesem Thema veröffentlicht worden: Wurden seit dem Jahr 2012 ähnliche Befragungen
im Auftrag des Berliner Senats durchgeführt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? In welchen zeitlichen
Abständen sind in Zukunft weitere Studien zur Fußverkehrsqualität in Berlin geplant?
Frage 2:
Im Rahmen der Berliner Fußverkehrsstrategie ist die Entwicklung und Aufwertung von teilräumlichen
Fußverkehrsnetzen in drei Pilotvorhaben geplant: Wurde dieses Vorhaben vom Berliner Senat umgesetzt?
Wenn ja, an welchen Standorten wurden die Pilotvorhaben realisiert und welche Maßnahmen wurden dabei
umgesetzt? Mit welchem Ergebnis wurden die entsprechenden Pilotvorhaben ausgewertet?
Frage 3:
Als Teil der Berliner Fußverkehrsstrategie sollte ein Leitfaden für die Analyse von Schwachstellen im
Fußverkehrsnetz entwickelt werden: Welche Kriterien und Erhebungsmethoden zur Bewertung von
Schwachstellen im Fußverkehrsnetz beinhaltet dieser Leitfaden? Wird ein solcher einheitlicher
Kriterienkatalog derzeit von der Senatsverwaltung und den Bezirken in der Praxis angewendet?
Antwort zu 1 bis 3:
Die Modellprojekte „#Fußgängerbefragung“, „#Fußverkehrsnetze“ und „Qualitätsstandards/
Schwachstellenanalyse“ der Berliner Fußverkehrsstrategie befinden sich aktuell in der
Phase der internen Vorabstimmung. Eine Intensivierung des Bearbeitungsprozesses ist
hierbei nicht möglich, da derzeit die parallele Bearbeitung von mehreren Modellprojekten
aus Ressourcengründen nicht ausführbar ist.
2
Im Fokus der Umsetzung der Ziele der Fußverkehrsstrategie stehen derzeit die
Fortführung bzw. der Abschluss der – intensiv durch die jeweiligen Bezirke begleiteten –
Vorhaben im Modellprojekt 5 (Begegnungszonen). Eine Wiederholung der Befragung soll
in jedem Fall in 2019 erfolgen und eine weitere voraussichtlich im Abstand von 5 Jahren.
Die grundsätzlichen Inhalte der Berliner Fußverkehrsstrategie, einschließlich der noch
nicht umgesetzten Modellprojekte, finden Berücksichtigung bei der Erarbeitung des
Berliner Mobilitätsgesetzes, Abschnitt 4 (Fußverkehr). Geplant ist auch eine Überführung
in den noch zu erarbeitenden Fußverkehrsplan.
Frage 4:
Der Berliner Senat hat im Zuge des Modellversuchs „#Fußgängerfreundliche Ampeln“ eine Empfehlung an die
zuständigen Stellen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ausgesprochen,
das sog. „Rotblinken“ auch bundesweit zu erproben und ggf. in die StVO aufzunehmen: Wie fiel die Antwort
des BMVI aus? Sind dem Senat Versuchsreihen des Bundes zu diesem Thema bekannt? Wie schätzt der
Senat die Möglichkeit ein, die in den Berliner Modellversuchen getesteten Ampelschaltungen in absehbarer
Zeit im Regelbetrieb auf Berliner Straßen anzuwenden?
Antwort zu 4:
Eine Antwort des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf die
Empfehlung des Senats, die Berliner Pilotprojekte bundesweit auszuprobieren, liegt dem
Senat nicht vor. Dem Senat ist auch nicht bekannt, ob das BMVI eigene Modellversuche
zum Thema „Fußgängerfreundliche Ampeln“ durchführt.
Die Auseinandersetzung mit den Ergebnissen des Modellprojektes auf verschiedenen
Ebenen hat deutlich gemacht, dass es insbesondere für die objektive Bewertung der
Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit weiterer Untersuchungen bedarf. Da die
getesteten Signalschaltungen nicht mit der Straßenverkehrs-Ordnung sowie teilweise auch
nicht mit internationalem Recht (Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen)
vereinbar sind, ist eine zeitnahe Anwendung der getesteten Signale in Berlin nicht zu
erwarten.
Frage 5:
Im Rahmen des Modellprojektes „Fußverkehrsfreundlicher Einzelhandel“ sollten drei Standorte für die
Erprobung von fußverkehrsfreundlichen Aufwertungsmaßnahmen in Einkaufsstraßen ausgewählt werden:
Welche Standorte wurden für das Projekt ausgewählt? In welcher Phase befindet sich das Projekt? Welche
Maßnahmen sind in der Planung oder wurden bereits umgesetzt? Welche Schritte wurden unternommen,
um Gewerbetreibende sowie Bürgerinnen und Bürger in die Prozesse mit einzubinden? Um das
Modellprojekt „Fußverkehrsfreundlicher Einzelhandel“ zu evaluieren, ist eine Vorher-Nachher-Untersuchung
geplant: Wann ist mit den Ergebnissen dieser Untersuchung zu rechnen?
Antwort zu 5:
Die Bearbeitung des Modellprojektes 6 „Fußverkehrsfreundlicher Einzelhandel“ wurde
Ende 2016 mit der Veröffentlichung des Arbeitspapiers „Einkaufen – bequem zu Fuß /
Anregungen und Arbeitshilfen“ auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/fussgaenger/strategie/de/einzelhand
el.shtml) abgeschlossen.
Dieses Arbeitspapier enthält Anregungen und Empfehlungen für die Gestaltung
fußverkehrsfreundlicher Geschäftsstraßen und Einzelhandelslagen inkl. einer Checkliste
3
zur Einschätzung des Handlungsbedarfes. Das Papier ist zugleich ein Ergebnis des
projektbegleitenden Arbeitskreises, in dem neben den damaligen Senatsverwaltungen für
Stadtentwicklung und Umwelt sowie für Wirtschaft, Technologie und Forschung u.a. die
Industrie- und Handelskammer, der Handelsverband Berlin-Brandenburg, der FUSS e.V.,
der BUND, die Behindertenbeauftragte des Senats sowie zwei Berliner Stadtbezirke
vertreten waren. Betrachtet wurden dabei nicht nur der öffentliche Raum und dessen
Merkmale wie z. B. Attraktivität, Sicherheit und Zustand. Vielmehr ging es dabei z. B. auch
um die Wahrnehmung, die Erreichbarkeit und die Gestaltung unterschiedlicher
Einzelhandelsstandorte.
Der ursprüngliche Ansatz dieses Modellprojektes, konkrete Maßnahmen für
unterschiedliche Einzelhandelssituationen (Geschäftsstraßen und große Einzelstandorte)
mit ihren spezifischen Problemlagen zusammen mit Gewerbetreibenden durchzuführen
und diese hinsichtlich ihrer Auswirkungen zu bewerten, wurde während der
Projektbearbeitung aufgegeben. Hintergrund für diese Entwicklung war, dass keine
geeigneten Kooperationspartner für die Umsetzung der Pilotvorhaben gefunden werden
konnten.
Frage 6:
In Kooperation mit der Charité Berlin und dem Fachverband FUSS e.V. sollten in Berlin-Mitte ein sog.
„Gesundheitspfad“ und eine Dauerausstellung zum Thema Vorteile des Zufußgehens eingerichtet werden:
Ist dieses Projekt umgesetzt worden? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Antwort zu 6:
Das Modellprojekt 9 „Geh-sundheitspfad“ ist Bestandteil der Berliner Fußverkehrsstrategie
und zeichnet sich dadurch aus, dass die externen Partner FUSS e.V. Fachverband
Fußverkehr Deutschland und die Charité Ambulanz für Prävention und Integrative Medizin
(CHAMP) für die Umsetzung verantwortlich sind. Für die Sicherstellung der
Gesamtfinanzierung und damit einer wesentlichen Voraussetzung für die Realisierung
des Vorhabens hat der FUSS e.V. im Jahr 2012 einen Antrag auf Zuwendungsmittel in
Höhe von 230 T€ bei der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin eingereicht. Trotz der
Unterstützung von Seiten des Landes Berlin wurde der Antrag ohne Bekanntgabe von
Gründen abgelehnt.
Berlin, den 26.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz