S-Bahn + Bahnhöfe: Kameraüberwachung in Zügen, in Zugangsbauwerken und auf Bahnsteigen der S-Bahn Berlin GmbH, aus Senat

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Frage 1:
Wieviel #Kameras sind bei der Berliner -Bahn a) in Zügen, b) in Zugangsbauwerken und c) auf Bahnsteigen
installiert?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Zu a) Die Züge der neuen Baureihe #483/484 haben bereits werksseitig eine
Videoüberwachung. Die ersten Züge werden beginnend ab 2021 bis 2023 in Betrieb
genommen. Die Ausrüstung der Baureihe #481 erfolgt auf Anforderung des Bestellers im
Rahmen der Langlebigkeitsertüchtigung und beginnt im Jahr 2019. Die Umrüstung der 500
Viertelzüge mit viertausend Kameras soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein.
Zu b) und c) Die im Verantwortungsbereich der DB Station&Service AG stehenden
sogenannten „Mischbahnhöfe“ Ostbahnhof, Alexanderplatz, Friedrichstraße,
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Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Spandau, Gesundbrunnen, Potsdamer Platz und
Südkreuz sind auf den Bahnsteigen und im Gebäude mit Überwachungskameras
ausgestattet. Die Überwachungsschwerpunkte werden in Abstimmung mit der
Bundespolizei an den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ausgerichtet und definiert, wobei
vorrangig die Zugangsbereiche mit ihren Treppen und Aufzügen sowie die
Verkehrsbereiche mit Tunneln und Bahnsteigen überwacht werden. Die Aufzeichnung
erfolgt im Auftrag der Bundespolizei, die einzig hierauf Zugriff hat. Zusätzlich wurden in
2014 die Stationen Hackescher Markt und die Halle im Ostkreuz sowie in 2016
Friedrichshagen, Friedrichsfelde Ost, Springpfuhl, Wittenau, Baumschulenweg,
Oranienburg, Karow, Bornholmer Straße und Zehlendorf mit Videotechnik ausgestattet.
Auf weiteren Bahnhöfen kommen Kamerasysteme zum Einsatz, die in erster Linie
betriebliche Aufgaben unterstützen, bspw. die Lage vor oder in Aufzügen aufzeichnen etc.
Dabei werden Videoanlagen genutzt, ohne dass es sich dabei um spezifische
Überwachungskameras handelt.
Im gleichen Sinne wurden durch die S-Bahn Berlin Kameras für die Durchführung der
Zugabfertigung auf rund achtzig Misch- als auch reinen S-Bahnhöfen installiert. Vier
Kameras je Bahnsteigseite erfassen vordergründig die Zugflanke und den gleisnahen
Bereich des Bahnsteiges, um den Fahrgastwechsel beobachten und nach Türschluss
erkennen zu können, dass keine Personen oder Gegenstände in den Türen eingeklemmt
sind.
Die Aufzeichnung der Kamerabilder der Zugabfertigung erfolgt im Auftrag der
Bundespolizei an allen Stationen, die dazu technisch in der Lage sind, im Ergebnis über
70 Stationen. Einzig die Bundespolizei hat auf die Aufzeichnungen Zugriff, wie auf alle
anderen Aufzeichnungen auch.
Darüber hinaus ist Berlin Bestandteil des Videoprogramms der Deutschen Bahn AG mit
dem Bundesministerium des Innern und der Bundespolizei. In diesem Programm wird die
Technik derzeit modernisiert und ggf. den gemeinsamen Bedarfen angepasst. Grundlage
für die Deutsche Bahn AG bildet hier die Gewährleistung der unternehmerischen
Sicherheit für Kunden und Nutzende der Bahnhöfe.“
Frage 2:
Gibt es Züge, Zugangsbauwerke oder Bahnsteige die derzeit noch nicht mit Kameras ausgerüstet sind?
Wenn ja, welche Zugtypen, und welche Bahnhöfe sind betroffen? Wann werden diese nachgerüstet?
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Siehe Antwort zu 1. In Abstimmung mit den Aufgabenträgern wird von einer Nachrüstung
der Altbaureihen BR 480 bzw. BR 485 mit Überwachungstechnik abgesehen.“
Frage 3:
Findet die direkte Kameraüberwachung in Zügen durch den Fahrer oder durch eine externe Leitstelle oder
gar nicht statt?
Frage 4:
Findet die direkte Kameraüberwachung der Zugangsbauwerke und der Bahnsteige durch eine oder mehrere
Leitstellen oder gar nicht statt?
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Frage 5:
Falls es keine direkte Kameraüberwachung, sondern nur eine Aufzeichnungsvorrichtung gibt: Ist die
Einrichtung von Leitstellen für eine direkte Kameraüberwachung geplant? Wenn ja, bis wann sind die
Leitstellen einsatzbereit? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3 bis 5:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Nein, eine permanente Sichtung der Kamerabilder findet nicht statt. Die jeweiligen
Leitstellen führen hier eine passive, d.h. anlassbezogene Livebeobachtung durch. Einzig
in den Zügen der Baureihe 481 wird es lediglich eine Aufzeichnung der Bilder geben und
keine Möglichkeit, sich live aufzuschalten.“
Frage 6:
Falls es keine direkte Kameraüberwachung, sondern nur eine Aufzeichnungsvorrichtung gibt:
Wieviel Straftaten wurden in den vergangenen 12 Monaten im Bereich der Berliner S-Bahn aufgezeichnet
und wieviel Täter konnten aufgrund der Aufzeichnungen ermittelt werden?
Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Der S-Bahn Berlin GmbH liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, denn es obliegt den
Ermittlungsbehörden, die Aufzeichnungen für polizeiliche Zwecke zu nutzen. Von der SBahn
Berlin GmbH fordert die Bundespolizei für ihre Ermittlungen in der Regel täglich zwei
Aufzeichnungen an.“
Frage 7:
Wie beurteilt die S-Bahn Berlin GmbH den Schutz ihrer Fahrgäste unter den gegenwärtigen Bedingungen im
Hinblick auf die direkte Kameraüberwachung?
Antwort zu 7:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Nach Einschätzung der S-Bahn Berlin GmbH ist die Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr
in Berlin sehr hoch: Auf Grundlage der in der Polizeilichen Kriminalstatistik Berlin 2017
(PKS Berlin 2017) erfassten Daten liegt das Aufkommen sog. Delikte mit Gewaltcharakter
deutlich unter einem Promille der jährlichen Fahrgastzahlen. Rund um die Uhr sind
Sicherheitskräfte im gesamten Berliner S-Bahn-Netz im Einsatz, um sowohl objektiv die
Sicherheitslage als auch subjektiv das Sicherheitsgefühl zu stärken.
Die S-Bahn Berlin verfolgt ein ganzheitliches Sicherheitskonzept, das die Belange der
Ermittlungsbehörden, das subjektive Sicherheitsgefühl und die Persönlichkeitsrechte der
Fahrgäste sowie die generell abschreckende Wirkung der Einrichtung und einzelne
Gefährdungslagen gesamthaft berücksichtigt. Wesentlicher Baustein des
Sicherheitskonzepts ist dabei dessen personelle Ausstattung. Seit Beginn des neuen
Verkehrsvertrags wurde der Bestand des Sicherheitspersonals massiv aufgestockt,
sowohl in den Zügen als auch in den Bahnhöfen. Waren bisher innerhalb von 24 Stunden
bis zu 250 Sicherheitskräfte im S-Bahn-Bereich unterwegs, sind es nach dem neuen
Konzept bis zu 340 Einsatzkräfte. Damit setzt die Deutsche Bahn im Großraum Berlin
nunmehr insgesamt mehr als 650 Sicherheitskräfte ein. An fünf zentralen
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Kreuzungsbahnhöfen wurden auch zwischenzeitlich sog. S-Bahnwachen eingerichtet, die
rund um die Uhr als ständige Ansprechpartner in Sachen Sicherheit und Service zur
Verfügung stehen. Vor Ort kommen Doppelstreifen zum Einsatz, die u.a. aktive
Präventionsarbeit leisten, das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste stärken sowie bei
Sicherheitsstörungen unmittelbar eingreifen.
Zu einer ganzheitlichen Betrachtung der Sicherheit im Nahverkehr gehört dabei auch das
Thema Video: Die Videoaufzeichnung wie auch die anlassbezogene Videoüberwachung
stellen dabei wichtige Bausteine in diesem ganzheitlichen Sicherheitskonzept dar.“
Frage 8:
Wie beurteilt der Senat den Schutz der Fahrgäste der S-Bahn Berlin GmbH unter den gegenwärtigen
Bedingungen im Hinblick auf die direkte Kameraüberwachung?
Antwort zu 8:
Der Senat teilt die Einschätzung der S-Bahn Berlin GmbH (siehe Antwort zu 7).
Frage 9:
Laut Medienberichten ist Software in Millionen deutscher Überwachungskameras der chinesischen Firma
Xiongmai verbaut. (Quelle: https://www.heise.de/security/meldung/Offen-wie-ein-Scheunentor-Millionen-
Ueberwachungskameras-im-Netz-angreifbar-4184521.html)
Dies hätte zur Folge, dass diese Kameras im Internet „gekapert“ werden können. Ist in den Kameras der
BVG Software der Firma Xiongmai verbaut?
Falls ja, wann wird diese Software ausgetauscht oder aktualisiert?
Frage 10:
Welche Sicherheitsvorrichtungen oder -maßnahmen existieren, um ein Auslesen, Kapern oder Manipulieren
der Kameras zu verhindern? Wenn keine, warum nicht?
Frage 11:
Wie beurteilt die S-Bahn Berlin GmbH die Sicherheit ihrer Kameras vor Übernahme- und
Manipulationsversuchen?
Antwort zu 9 bis 11:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Kamerasysteme der Deutschen Bahn AG inkl. S-Bahn Berlin GmbH werden alle in
geschlossenen Netzwerken betrieben, so dass ein Zugang aus dem Internet nicht möglich
ist.“
Frage 12:
Wie beurteilt der Senat die Sicherheit der Kameras der S-Bahn Berlin GmbH vor Übernahme- und
Manipulationsversuchen?
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Antwort zu 12:
Der Senat verweist auf die entsprechende Aussage des zuständigen Anlagenbetreibers
(siehe Antwort zu 9 bis 11).
Berlin, den 07.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz