allg.: Die neue City-Toilette, aus Senat

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Frage 1:

Welche Rückmeldungen und Stellungnahmen haben den Senat hinsichtlich des neuen #Toiletten-Modells erreicht?

Frage 2:

Welche Änderungen wurden am Modell vorgeschlagen? Frage 3:

Welche Änderungen will der Senat umsetzen?

Antwort zu 1 bis zu 3:

Die Vorstellung des Prototyps der neuen #Modultoilettenanlagen am 11. und 12.09.2018, bei der alle Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die Vertreterinnen und Vertreter von Menschen mit Behinderung und Seniorinnen und Senioren die Gelegenheit erhielten, den probeweisen aufgestellten #Toilettenprototyp in Augenschein zu nehmen, wurde allge- mein sehr positiv beurteilt.

Nach dem am 26.06.2018 mit der Firma #Wall geschlossenen Vertrag über die Beschaf- fung, Errichtung und den Betrieb der öffentlichen #Toilettenanlagen im Land Berlin (Toilet- tenvertrag) können Änderungen bzw. Anpassungen der Farbwahl und Oberflächengestal- tung, der Position der Bedienelemente, der Beschriftungen und Hinweisfelder, Anpassun- gen zur Erleichterung der barrierefreien Nutzbarkeit und vergleichbare Anpassungen von dem Toilettenbetreiber gefordert werden. Entsprechende Rückmeldungen der Teilnehme- rinnen und Teilnehmer der Prototypvorstellung zu diesen Punkten sind in der nachfolgen- den Übersicht zusammengefasst dargestellt:

 

 

Farbwahl und Oberflächen- gestaltung

Position der Bedien- elemente

Beschriftungen und Hinweisschilder

Anpassungen zur Erleichterung der barrierefreien Nutz- barkeit

 

 

Kontrastreiche- re Farbgestal- tung

Bessere Erreichbarkeit des Toilettenpapier- spenders, des Notruf- taster und des Verlän- gerungsknopfes für Menschen mit einge- schränktem Bewe- gungsradius

 

 

Gelb eingefärbtes Glo- ckensymbol auf dem Notruftaster

 

 

 

Toilettenbecken zu tief angebracht

 

Bedienelemente auf beiden Seiten des WC- Beckens

Pissoir sollte als sol- ches beschriftet sein und

Höhere Position der Rückenlehne

 

Notrufschalter auch außerhalb der barriere- freien Kabine im „nor- malen“ WC

Auf den Unisex- Charakter der Toilet- tenkabine sollte hin- gewiesen werden

Leichtere Klappbar- keit der Handgriffe und des Wickelti- sches

 

Spülknopf beidseitig und Verbesserung der Erreichbarkeit

Bedienungsanleitung zu niedrig und Lage- plan zu hoch ange- bracht

Verbesserung der Auffindbarkeit des Zutrittsbereichs für Sehbehinderte

 

 

Kein einzelner Sensor für Seife und Wasser, sondern Auswahlmög- lichkeit

 

Die Beschriftung auf dem Notruftaster in

„SOS“ ändern

Akustische Ansagen zur Selbstreinigung und Funktionsweise des Handwaschbe- ckens und des Be- triebszustandes

 

 

Schamwand am Pis- soir sollte breiter sein

Die Beschriftung auf dem Taster für die Toi- lettenspülung in „WC“ ändern

Akustische Erläute- rungen aller Bedien- elemente

 

 

Beschriftung der Tür- öffnung in „Open“ än- dern

Abrundung der Kan- ten des Waschti- sches und Haltegriffe

 

 

QR Code für die Toilet- ten-Applikation auch im Innenbereich

Anbringung eines Handlaufes in der Kabine

 

 

 

Euro-Schlüsselloch zu weit von der Tür entfernt

 

 

 

Verbesserung der Auffindbarkeit des Türöffners innen

 

 

 

Sicherstellung der taktilen Erfassbarkeit aller Piktogramme

 

Vorgeschlagene Anpassungen, die den Anforderungen der DIN 18040-1 an die Barriere- freiheit widersprechen oder die Grundkonstruktion der Toilettenanlage verändern bzw. den Einbau zusätzlicher Ausstattungsgegenstände erfordern würden, die nicht Gegenstand der Ausschreibung waren (z. B. ein Wickeltisch für Erwachsene oder eine automatische Bo- denreinigung), können gegenüber dem neuen Toilettenbetreiber nicht eingefordert werden und sind daher nicht in der Übersicht enthalten.

 

Die eingegangenen Rückmeldungen wurden ausgewertet und werden derzeit auf ihre Er- forderlichkeit und Umsetzbarkeit hin überprüft. Da die Prüfungen und Abstimmungen mit dem Toilettenbetreiber noch nicht abgeschlossen sind, stehen die aus der Prototypbegut- achtung resultierenden Anpassungen noch nicht final fest. Sofern die fehlende taktile Er- fassbarkeit der Piktogramme bemängelt wurde, kann aber schon jetzt darauf hingewiesen werden, dass es sich bei der begutachteten Toilette um einen Prototypen handelte, in dem noch nicht alle vertraglichen Anforderungen umgesetzt werden konnten. Selbstverständ- lich werden alle Piktogramme in den neuen Modultoilettenanlagen auch taktil erfassbar sein. Ziel ist es, den überwiegenden Teil der oben dargestellten Verbesserungsvorschläge umzusetzen, damit sich die Toiletten nicht nur städtebaulich und architektonisch in die un- terschiedlichsten Stadträume einpassen, sondern vor allem auch die Anforderungen der Menschen mit Behinderung und der Seniorinnen und Senioren erfüllen.

 

 

Frage 4:

 

Wie läuft der weitere Beteiligungsprozess?

 

Antwort zu 4:

 

Die eingeladenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Prototypvorstellung werden über alle vorgenommenen Änderungen eingehend informiert.

 

Um sicherzustellen, dass auch die Toiletten-Applikation den Anforderungen an die barrie- refreie Nutzbarkeit genügt, ist beabsichtigt, diese ebenfalls von Vertreterinnen und Vertre- tern von Menschen mit Behinderungen vorab testen zu lassen. Um sehbehinderten Men- schen eine uneingeschränkte Nutzung der App zu ermöglichen, muss die Vorlesbarkeit der Inhalte durch andere Systeme sichergestellt werden.

 

Frage 5:

 

Wann wird das Modell finalisiert?

 

Antwort zu 5:

 

Noch im Oktober wird die Firma Wall die umgesetzten, aus der Prototypvorstellung resul- tierenden Änderungen und Anpassungen an dem Toilettenprototyp vorstellen. Sofern alle Anforderungen, insbesondere an die barrierefreie Nutzbarkeit, erfüllt sind, wird der Proto- typ für die Serienproduktion freigegeben.

 

 

Frage 6:

 

Wurden schon die Standorte für die erweiterte Versorgung festgelegt? Wenn ja, welche konkreten Standorte sind darunter? Wenn nein, bis wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

 

Frage 7:

 

Gibt es bereits Rückmeldungen von den Bezirken zu den Standorten für die erweiterte Versorgung? Wen beteiligen Senat und Bezirke an der Entscheidungsfindung für die Auswahl neuer Toiletten-Standorte? In- wiefern können Toiletten-Standorte noch verändert werden?

 

Antwort zu 6 und zu 7:

 

Die Standorte für die Realisierung der zweiten Versorgungsstufe ab 2021 (sog. verbesser- te Versorgung) sind von den Bezirken vorfestgelegt worden. Die konkreten Aufstellorte für die Toilettenanlagen stehen jedoch noch nicht final fest. Die Festlegung der konkreten Standorte sowie der erforderlichen Toilettenausstattung werden in den ersten beiden Ver- tragsjahren 2019/2020 durch die einzelnen Bezirke erfolgen. So kann die Vorauswahl im Einzelfall noch geändert und ergänzt werden, wenn sich veränderte Bedarfe zeigen oder einzelne Standorte nicht realisierbar sein sollten.

 

Die bereits vorfestgelegten Standorte der verbesserten Versorgung beruhen auf Standort- vorschlägen aus dem im Rahmen der Toilettenkonzepterstellung durchgeführten Partizipa- tionsprozess, in den neben den Bezirken auch verschiedene Interessenvertreter, insbe- sondere von Menschen mit Behinderung und Senioren, einbezogen waren.

 

Frage 8:

 

Welche Bahnhöfe und ÖPNV-Knotenpunkte werden zusätzlich mit Toiletten ausgestattet werden können?

 

Antwort zu 8:

 

Die Deutsche Bahn AG hat mitgeteilt, dass die Bahnhöfe Potsdamer Platz und Ostkreuz bis zum nächsten Jahr mit Toiletten ausgestattet werden sollen. Darüber hinaus finden Untersuchungen zu einer Ausrüstung mit Toiletten für die Standorte Bornholmer Straße, Jungfernheide, Schöneberg, Westkreuz, Neukölln und Mahlsdorf statt.

 

Hinsichtlich der U-Bahnhöfe und ÖPNV-Knotenpunkte der BVG-Verkehrsmittel können zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine validen Aussagen getroffen werden.

 

 

 

 

Berlin, den 16.10.2018 In Vertretung

Stefan Tidow Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz