Radverkehr: Zur Radbahn U5, aus Senat

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Frage 1:
Ist dem Senat bekannt, dass ein Fördermittelantrag für die #Radbahn U5 gestellt wurde?
Antwort zu 1:
Nein, dieser Sachverhalt ist der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
nicht bekannt.
Frage 2:
Welche weiteren Möglichkeiten der Finanzierung einer #Machbarkeitsstudie sieht der Senat für das Projekt
Radbahn U5?
Antwort zu 2:
Grundsätzlich können verkehrsplanerische Untersuchungen sowie auch Untersuchungen
auf Machbarkeit für Radverbindungen durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz finanziert werden.
Frage 3:
Ist seitens der BVG eine Untersuchung möglich, wie die bereits bestehende Trasse für Radfahrende
zwischen Tierpark und Biesdorf-Süd erweitert werden könnte?
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Antwort zu 3:
Planung, Bau und Unterhaltung von Radverkehrsanlagen sind originäre Aufgaben, die
durch die zuständigen bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter bespielt werden und
gehören nicht in das Zuständigkeitsgebiet der BVG.
Die erfragte Untersuchung könnte somit durch den Bezirk ausgelöst und mit Mitteln der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanziert werden (vergleiche
Antwort zu Frage 2).
Frage 4:
In welchem Besitz befinden sich die auf der Strecke Biesdorf-Süd – Elsterwerdaer Platz – Wuhletal –
Kaulsdorf-Nord bis U-Bhf Hönow angrenzenden Flächen und inwiefern sind diese für einen #Rad(schnell)weg
nutzbar?
Antwort zu 4:
Aussagen zum Grundstückseigentum beziehungsweise zu der allgemeinen
Flächenverfügbarkeit können erst im Zuge von konkreten Untersuchungen und
Planungsleistungen ermittelt werden, weshalb auch hierzu derzeit keine weiteren
Aussagen getroffen werden können.
Frage 5:
Wie bewertet der Senat die Möglichkeit einer Erweiterung der Radverbindung von Rummelsburg entlang der
S3 zum Tierpark?
Antwort zu 5:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bewertet zunächst jede
Erweiterung im Berliner Radwegenetz als sehr positiv. Ob jedoch die planerischen
Gegebenheiten (insbesondere in Bezug auf die Realisierbarkeit) in dieser Wegerelation
auch wirklich vorhanden sind, müsste eine weiterführende Untersuchung zeigen.
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass mit der Südspange (Tangentialroute 4
von Dahlem nach Biesdorf) genau in dieser Wegerelation bereits eine beschilderte
Radverbindung zwischen Rummelsburg und Tierpark besteht. Diese folgt der Zobtener
Straße und dem Hönower Weg, welche parallel zur S-Bahnlinie 3 verlaufen, und erreicht
über den Versatz Friedenhorster Straße – Sewanstraße – Am Tierpark den parallel zur UBahnlinie
5 verlaufenden Geh- und Radweg. Für eine direkte Verbindung zwischen dem
S- und U-Bahn begleitenden Geh- und Radweg unmittelbar parallel zu den Bahnlinien
wäre eine Brücke über die Treskow-Allee bzw. Straße Am Tierpark erforderlich. Wegen
der zu realisierenden Durchfahrtshöhe für die hier verkehrende Straßenbahn von
mindestens 4,70 m und die damit erforderlichen Rampenlängen ist solch eine Brücke als
schwer umsetzbar einzuschätzen.
Frage 6:
Welche Routen werden als Radschnellweg nach Marzahn-Hellersdorf in Betracht gezogen und wie wird der
Bezirk in die Planungen einbezogen?
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Antwort zu 6:
Zum Thema Radschnellverbindungen in Berlin laufen derzeit die Vorbereitungen zu der
zweiten Ausschreibung durch die Grün Berlin infraVelo GmbH. Die Aufgabenstellung der
Ausschreibung sieht dabei für die jeweilig zu untersuchenden Trassenkorridore
grundlegende Machbarkeitsuntersuchungen sowie die Durchführung von ersten
bauvorbereitenden Planungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure vor. Ziel ist es, entsprechende Entwurfsvorschläge für rechtlich, planrechtlich
und verkehrstechnisch machbare Routenverläufe von Radschnellverbindungen in den
jeweiligen Trassenkorridoren darzustellen und damit belastbare Handlungsempfehlungen
für das weitere Vorgehen auszuarbeiten.
Die zweite Ausschreibung beinhaltet dabei alle nach der Potenzialuntersuchung
festgelegten in Ost-West-Richtung verlaufenden Trassenkorridore (vgl.
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/rad/schnellverbindungen/). Zusätzlich
wird noch ein weiterer Trassenkorridor berücksichtig, der auch im Bezirk Marzahn-
Hellersdorf verlaufen wird. Dabei handelt es sich um Trassenkorridor Nummer 18
(Landsberger Allee – Marzahn) aus der vorherigen Potenzialuntersuchung. Dieser war
zunächst nicht in die engere Auswahl gekommen. Jedoch im Sinne einer guten Anbindung
des Berliner Ostens durch eine Radschnellverbindung und sogar einer eventuellen
Möglichkeit der stadtweiten Durchbindung für den Radverkehr, wurde nachträglich die
Entscheidung getroffen, diesen Trassenkorridor nun doch für die weiteren
Untersuchungen vorzusehen. Ebenso Ausschlaggebend dafür ist das Bewertungsergebnis
zur Infrastruktur (insbesondere in Bezug zur Realisierbarkeit) sowie der im Vergleich zu
den anderen in Richtung Osten verlaufenden Trassenkorridoren möglichen großen
Routenlänge, die somit mit einem hohen Pendlerinnen/Pendler-Potenzial einhergehen
wird.
Nach erfolgreicher Submission werden dann im Zuge des jeweiligen Planungsprozesses
zu den einzelnen Trassenkorridoren Gespräche mit den entsprechenden Bezirken
aufgenommen.
Berlin, den 29.08.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz