Straßenverkehr + Straßenbahn: Umbau Friedrich-Engels-Straße – 3. Bauabschnitt zwischen Nordendestraße und Wilhelmsruher Damm/Quickborner Straße ist auf unbekannt verschoben?, aus Senat

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Frage 1:
Sind für den 3. #Bauabschnitt des Umbaus der #Friedrich-Engels-Straße Mittel in der bezirklichen Investitionsplanung
enthalten und wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort zu 1:
Der Neubau der Friedrich-Engels-Straße vom Knotenpunkt #Wilhelmsruher Damm/
#Quickborner Straße bis #Pastor-Niemöller-Platz ist Teil der #Investititionsplanung des
Bezirks Pankow. Die erforderlichen Finanzmittel sind im Kapitel 3800 Titel 72516 bis zur
Höhe von 8.810.000 € eingestellt. Bisher wurden bereits 3.997.000 € für die Herstellung
des 1. und 2. Bauabschnitts verausgabt. Die restlichen Mittel in Höhe von 4.813.000 €
stehen für den 3. Bauabschnitt von Nordendstraße bis Wilhelmsruher Damm/ Quickborner
Straße zur Verfügung.
Frage 2:
Für wann sind diese Investitionen eingeplant?
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Antwort zu 2:
Über den Ausführungszeitraum der investiven Maßnahme kann gegenwärtig keine
Angabe gemacht werden, da die Dauer des noch durchzuführenden
Planfeststellungsverfahrens nicht eingeschätzt werden kann. Die Finanzmittel stehen in
der bezirklichen Investitionsplanung 2017 bis 2021 zur Verfügung.
Frage 3:
Gibt es planungsrechtliche Hindernisse für die Ausführung des 3. Bauabschnitts und wenn ja, welche?
Antwort zu 3:
Der Straßenzug Friedrich-Engel-Straße/Wilhelmsruher Damm ist gemäß #Stadtentwicklungsplan
(#StEP) Verkehr (Planung 2025) Bestandteil des übergeordneten
Straßennetzes und dort als übergeordnete Straßenverbindung (Stufe II) klassifiziert.
Gemäß § 22 Abs. 1 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) kann für die Änderung von
Straßen II. Ordnung die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens angeordnet
werden, wenn dies zur sachgerechten Bewältigung der mit der Planung aufgeworfenen
Konflikte erforderlich ist. Besteht nach dem Berliner Gesetz über die
#Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bau oder die Änderung einer Straße eine
Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, ist gemäß § 22 Abs.
2 BerlStrG ein #Planfeststellungsverfahren durchzuführen.
Demzufolge muss vor dem Umbau der Friedrich-Engels-Straße die Planfeststellung
erfolgen.
Frage 4:
Sind Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Verkehrssituation für die Anwohner geplant und
wenn ja, wann dürfen die durch starke Erschütterungen und massiven Lärm stark in Mitleidenschaft gezogenen
Anwohner damit rechnen, dass diese umgesetzt sind?
Antwort zu 4:
Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Verkehrssituation sind nicht geplant.
Frage 5:
Wann ist mit der Ausführung der Arbeiten zu rechnen?
Antwort zu 5:
Maßnahmen im Rahmen der Straßenunterhaltung sind nicht geplant und über den
Zeitpunkt der Ausführung des Umbaus der Straße können gegenwärtig keine Angaben
gemacht werden. Siehe auch Antwort zu 2.
Frage 6:
Sind die Kapazitäten des Bezirks für die Ausschreibung und Vergabe ausreichend?
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Antwort zu 6:
Für die Ausschreibung und Vergabe der Maßnahmen in der bezirklichen
Investitionsplanung sind im Bezirk ausreichend Kapazitäten vorhanden.
Berlin, den 15.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz