Flughäfen: Beschluss über den Umgang des Senats von Berlin mit dem Volksentscheid „Berlin braucht Tegel“, aus Senat

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Der Senat schlägt dem Abgeordnetenhaus von Berlin mit dem heutigen Beschluss vor, zustimmend zur Kenntnis zu nehmen, dass der mit dem #Volksentscheid „Berlin braucht #Tegel“ vom 24. September 2017 gem. Art. 62 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung von Berlin i.V.m. § 40 Abs. 3 Abstimmungsgesetz gefasste Beschluss vom Senat nicht umgesetzt werden kann.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten am 24. September 2017 dem zur Abstimmung gestellten Volksentscheid „Berlin braucht Tegel“ mehrheitlich zugestimmt. Damit wurde der Senat aufgefordert, sofort die #Schließungsabsichten für den #Flughafen Tegel aufzugeben und alle Maßnahmen einzuleiten, die erforderlich sind, um den unbefristeten Weiterbetrieb des Flughafens Tegel zu sichern.

Der Senat hat sich mit dem Ergebnis des Volksentscheids intensiv auseinandergesetzt. Zur Prüfung einer möglichen Umsetzung des Volksentscheides wurde eine umfassende Folgenabschätzung eines möglichen Weiterbetriebs des Flughafens Tegel erstellt. Die darin festgestellten rechtlichen, betriebswirtschaftlichen, finanziellen und stadtentwicklungspolitischen Folgen sowie die Auswirkungen auf Umwelt, Verkehr und Gesundheit sprechen gegen eine Übernahme der Inhalte des Volksentscheides.

Darüber hinaus hat der Senat beim Land Brandenburg und gegenüber der Bundesregierung für die Position des Volksentscheides geworben und dabei eruiert, inwieweit beide Mitgesellschafter der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg zu einer Abkehr vom Konsensbeschluss aus dem Jahr 1996 bereit sind.
Die Bundesregierung und das Land Brandenburg sind jedoch nicht bereit, unter Aufgabe des Konzeptes eines Singleairports den Flughafen Tegel dauerhaft als Verkehrsflughafen in Betrieb zu lassen.

Der vom Senat mit der Erstellung einer juristischen Begutachtung über den Umgang des Senats mit dem Ergebnis des Volksentscheids „Berlin braucht Tegel“ beauftragte Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D., Dr. Stefan Paetow, kommt zu der Feststellung, dass ein Weiterbetrieb des Flughafens Tegel nur zum Preis der Aufgabe der gemeinsamen Landesplanung zwischen Berlin und Brandenburg möglich ist.

Ferner enthält das Gutachten, das zwischenzeitlich den im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen mit der Bitte um Stellungnahme übersandt worden war, die Feststellung, dass der Weiterbetrieb Tegels nur dann rechtssicher möglich wäre, wenn die Kapazität des BER dauerhaft nicht ausreicht, um dessen Funktion als einziger internationaler Verkehrsflughafen der Region Berlin/Brandenburg zu erfüllen. Durch den vom Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung der FBB zur Kenntnis genommenen Masterplan 2040 wird jedoch schlüssig dargestellt, dass die bis zum Jahr 2040 erwartete und gutachterlich unterlegte Anzahl von 55 Mio. Passagieren durch den BER bewältigt werden kann. Die Inhalte des Masterplans wurden extern durch die Flughafen Zürich AG überprüft und als zielführend und nachvollziehbar bewertet.

Der Gutachter rät von einer Kündigung des Landesplanungsvertrages ab. Der Senat schließt sich dieser Position an. Die Beendigung der gemeinsamen Landesplanung der Länder Berlin und Brandenburg als grundlegende Voraussetzung zur Umsetzung des Ergebnisses des Volksentscheides „Berlin braucht Tegel“ ist mit hohen inhaltlichen, zeitlichen und finanziellen Risiken belastet und deshalb für den Senat von Berlin unverantwortbar. Eine gemeinsame Landesplanung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg ist für die nachhaltige Entwicklung der Region auch künftig unverzichtbar. Die „Gemeinsame Landesplanung“ war zudem nicht Gegenstand des Volksentscheides vom 24. September 2017.

Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Telefon: (030) 90139-4040