Car Sharing in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

 

Wie viele Stellplätze für #Car-Sharing-Unternehmen sind derzeit in den Berliner Bezirken im öffentlichen Straßenland ausgewiesen (bitte nach Bezirk aufschlüsseln)?

 

Antwort zu 1:

 

Das Genehmigungsverfahren für #Car-Sharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum liegt in Berlin in der Zuständigkeit der Bezirksverwaltungen. Stand heute wurden in Berlin 161 Stellplätze an 103 Standorten für Car-Sharing-Unternehmen und deren Fahrzeuge ausgewiesen. Diese verteilen sich wie folgt auf die folgenden Bezirke:

 

Bezirk

Anzahl Stellplätze   Anzahl Standorte

Charlottenburg-Wilmersdorf

10                               10

Friedrichshain-Kreuzberg

43                               36

Marzahn-Hellersdorf

5                                 5

Mitte

keine Angabe

Neukölln

4                                 4

Pankow

89                               38

Tempelhof-Schöneberg

10                               10

 

Frage 2:

 

Werden diese Stellplätze für Car-Sharing-Unternehmen vom Land Berlin kostenfrei zur Verfügung gestellt? Wenn nein, welche Entgelte werden hierbei von welchem Anbieter für diese Sondernutzung entrichtet (bitte gegebenenfalls nach Bezirken aufschlüsseln)?

 

Antwort zu 2:

 

In Berlin werden Stellplatzflächen für Car-Sharing-Unternehmen im Rahmen der Teileinziehung gemäß § 4 Berliner Straßengesetz zur Verfügung gestellt. Mit der Teileinziehung wird die Benutzung von Stellflächen auf öffentlichem Straßenland nur noch Unternehmen gestattet, die die wechselseitige Nutzung von Kfz unter mehreren Verkehrsteilnehmenden ermöglichen. Im Gegensatz zur Sondernutzung können die so zur Verfügung gestellten Flächen von allen Car-Sharing-Unternehmen genutzt werden. Kosten im Rahmen der Teileinziehung entstehen nicht.

 

Frage 3:

 

Wie viele Stellplätze für Elektromobile mit Ladestation sind

 

  1. für Car-Sharing-Unternehmen (in Frage 1 enthalten)

 

  1. für die Allgemeinheit

 

derzeit in den Berliner Bezirken im öffentlichen Straßenland ausgewiesen (bitte nach Bezirk aufschlüsseln)?

 

Antwort zu 3:

 

zu a)

Exklusive #Lademöglichkeiten für Car-Sharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland Berlins sind der Senatsverwaltung nicht bekannt. Grundsätzlich ist die Ladeinfrastruktur, die im öffentlichen Raum errichtet wird, einschließlich der Stellplätze öffentlich zugänglich,

d. h. sie richtet sich auch an Nutzerinnen und Nutzer elektrisch betriebener Car-Sharing- Fahrzeuge. Bei der Standortplanung der Ladeinfrastruktur wurde der Bedarf des Car- Sharings berücksichtigt.

 

zu b)

Gesicherte Angaben zum derzeitigen Bestand an Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland in Berlin liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht vor. Die jeweils erforderlichen Sondernutzungsgenehmigungen werden von den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern erteilt. Schätzungen gehen von rund 290 Ladesäulen auf öffentlichem Straßenland aus. Wechselstrom und Gleichstrom-Ladesäulen verfügen in der Regel über zwei Stellplätze, sogenannte Wall-Boxen über einen Stellplatz.

 

Im Rahmen des von der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Jahr 2015 vergebenen Auftrags für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur waren am 06. Dezember 2017 auf öffentlichem Straßenland 176 Wechselstrom- Ladesäulen umgesetzt. Hinzu kommen 19 Stellplätze, die für das Laden an Beleuchtungsmasten reserviert sind. In der Summe ergeben sich daraus 371 Stellplätze für das Laden von E-Fahrzeugen. Die nachfolgende Tabelle enthält die Verteilung in den Bezirken.

 

 

Bezirk

Anzahl Stellplätze

Mitte

66

Friedrichshain-Kreuzberg

64

Pankow

40

Charlottenburg-Wilmersdorf

66

Spandau

7

Steglitz-Zehlendorf

16

Tempelhof-Schöneberg

44

Neukölln

35

Treptow-Köpenick

10

Marzahn-Hellersdorf

8

Lichtenberg

12

Reinickendorf

3

 

 

 

 

 

Berlin, den 12.12.2017 In Vertretung

 

 

J e n s – H o l g e r  K i r c h n e r

…………………………..

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz