BVG: Unfälle bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG), aus Senat

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Frage 1:
Wie viele #Fahrgastunfälle hat es in den Jahren 2014, 2015 und 2016 aufgrund von #Fahrfehlern der
Mitarbeiter bei der BVG gegeben?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt dazu mit:
„Bei der -Bahn gab es in den Jahren 2014, 2015 und 2016 keine Fahrgastunfälle auf
Grund von Fahrfehlern der Mitarbeiter.
Beim #Omnibus (AöR inkl. BT GmbH) betrug die Anzahl der Fahrgastunfälle in den Jahren:
 2014: 34 Unfälle
 2015: 51 Unfälle
 2016: 34 Unfälle
Bei der #Straßenbahn betrug die Anzahl der Fahrgastunfälle:
 2014: keine
 2015: 6 Unfälle
 2016: 2 Unfälle“
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Frage 2:
Wie viele Fahrgastunfälle waren aufgrund von grobfahrlässigen Fahrfehlern seitens der BVG-Mitarbeiter
vorgekommen (z. B. durch zu schnelles Fahren)?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt dazu mit:
„In keinem der drei Bereiche wurden Fahrgastunfälle auf Grund von grobfahrlässigem
Verhalten erfasst.“
Frage 3:
Wodurch wurden die Fahrgastunfälle am häufigsten verursacht?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt dazu mit:
„Die häufigste Ursache aller Fahrgastunfälle sind Gefahrenbremsungen, welche zur
Kollisionsvermeidung durchgeführt werden, unterlassenes Festhalten, alters-/
gesundheitsbedingte Gründe und auch Unachtsamkeiten des Fahrpersonals.“
Frage 4:
Welche Art von Verletzungen sind durch diese Unfälle bei Kunden entstanden, welche bei Mitarbeitern?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt dazu mit:
„Die BVG kann hierzu keine definitive Angabe machen, da sie über die ärztlich
festgestellten Verletzungen und den ärztlichen Behandlungen, die ja der Schweigepflicht
unterliegen, nur selten Informationen erhält. Nach Kenntnis der BVG handelt es sich aber
meistens um Prellungen und Abschürfungen.“
Frage 5:
Werden die Opfer von Fahrgastunfällen aufgrund von Fahrfehlern seitens der BVG unterstützt? Wenn ja,
wie?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt dazu mit:
„Die Erste-Hilfe-Versorgung und die Betreuung verletzter Personen sowie ggf. die
Verständigung von Angehörigen wird durch unser Fahrpersonal und ggf. durch unsere
Verkehrsmeister/Leitstelle bis zum Eintreffen der Rettungskräfte sicher gestellt. Weitere
Unterstützung erfolgt Einzelfallbezogen, im Rahmen unserer Möglichkeiten, in
Abhängigkeit von den individuellen Bedürfnissen der verunfallten Person.“
Frage 6:
Wie hoch waren Entschädigungszahlungen für Opfer von Fahrgastunfällen?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt dazu mit:
„Entschädigungszahlungen im Bereich Omnibus: durchschnittlich rund 1.000 EUR, d.h.
bei 34 Schäden in 2016 wurden insgesamt ca. 34.000 EUR gezahlt.
Entschädigungszahlungen im Bereich Straßenbahn: durchschnittlich rund 1.300 EUR, d.h.
bei 2 Schäden in 2016 wurden insgesamt ca. 2.600 EUR gezahlt.“
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Frage 7:
Sieht die BVG eher eine Zu- oder eine Abnahme von Fahrgastunfällen in Bussen, seitdem die Bandansage
zum „sicheren Festhalten“ eingesetzt wurde?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt dazu mit:
„Die Summe aller Fahrgastunfälle (also auch der, durch das Nichtfesthalten verursacht
werden) sind in 2017 trotz gestiegener Fahrleistung des Bereiches Omnibus rückläufig.
Daher bewerten wir die geschalteten Ansagen im Fahrzeug als Erfolg.“
Berlin, den 30.11.17
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz