Flughäfen: Erweiterungsmaßnahmen durch Terminal T1-E am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER), aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft
Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH
(FBB) um Stellungnahme gebeten. Sie ist in die Antworten
einbezogen.
1. Welche Genehmigungen sind für den Bau des #Terminals
#T1-E zu erlangen?
Zu 1.: Es werden ein Planänderungsantrag und eine
Baugenehmigung benötigt.
2. Ist die Planung zum Terminal T1-E insbesondere in
Bezug auf den Planfeststellungsbeschluss zum #BER rechtlich
abgesichert?
Zu 2.: Siehe Frage 1.
3. Welche rechtlichen Risiken für die Genehmigung
der Planung zum Terminal T1-E bestehen?
Zu 3.: Es besteht das allgemeine Genehmigungsrisiko.
4. Welches ist der genaue Standort dieses zusätzlichen
Terminals T1-E?
Zu 4.: Das T1-E wird in direkter Nähe zum Pier Nord
errichtet.
5. Wann soll das Terminal in Betrieb gehen?
Zu 5.: Das Terminal soll so früh wie möglich in Betrieb
genommen werden.
6. Wie viele Flugzeug-Abstellpositionen werden zusätzlich
für dieses Terminal eingerichtet?
Zu 6.: Für das Terminal werden keine zusätzlichen
#Luftfahrzeugabstellpositionen geschaffen. Es wird das
planfestgestellte Vorfeld A ausgebaut und es werden die
bestehenden gebäudenahen Luftfahrzeugstandplätze, z. B.
vor dem Pier Nord, wie auch gebäudeferne Standplätze
des BER per Bustransfer mit genutzt.
7. Ist dieses Terminal mit dem Hauptterminal direkt
verbunden?
Zu 7.: Das T1-E soll mit dem Pier Nord verbunden
werden.
8. Ist dieses Terminal direkt mit dem BER-Bahnhof
verbunden?
Zu 8.: Es wird eine fußläufige Anbindung des T1-E
mit dem Bahnhof geben.
9. Welche bauliche Qualität hat dieses Terminal?
Zu 9.: Das Terminal soll einen einfachen Standard
aufweisen.
10. Welche Passagierkapazität hat dieses Terminal?
Zu 10.: Das Terminal kann ca. 6 – 8 Mio. Passagiere
pro Jahr (Abflieger und Ankommer) abfertigen.
11. Trifft es zu, dass nach Fertigstellung dieses Terminals
das heutige Terminal SXF-Nord nicht mehr genutzt
wird?
Zu 11.: Nein, dies trifft nicht zu
12. Trifft es also zu, dass dann zwar ein neues Terminal
gebaut wurde, dafür aber ein größeres SXF-Nord
außer Betrieb geht?
Zu 12.: Siehe Frage 11.
13. Welches wäre nach der evtl. Außerbetriebnahme
von SXF-Nord dann die Gesamtkapazität des BER?
Zu 13.: Die Gesamtkapazität des BER beträgt ab Fertigstellung
des neuen Terminals 40 Mio. Passagiere.
Hiervon entfallen auf den SXF-Nord 8 Mio. Passagiere.
Eine bedarfsgerechte Erhöhung der Kapazitäten ab dem
Jahr 2024 ist derzeit in Planung.
14. Welche Passagierzahl wird dann am BER nach
den aktuellsten Schätzungen erwartet?
Zu 14.: Verkehrserwartung nach den aktuellen Passagierprognosen
der FBB:
• 2020 ca. 37 Mio. Passagiere,
• 2023 ca. 39 Mio. Passagiere,
• 2025 ca. 42 Mio. Passagiere.
15. Welche Finanzmittel stehen für diesen Bau zur
Verfügung, wenn doch angeblich die Mittel der FBB nur
bis Mitte 2018 ausreichen?
Zu 15.: Im Rahmen des durch den Aufsichtsrat genehmigten
Ausbauprogramms BER stehen für dieses
Projekt rd. 200 Mio. EUR zur Verfügung. Derzeit findet
eine Variantenuntersuchung zur Validierung statt.
16. In welcher Form wird man dem Ziel der FBB gerecht,
eine Kapazitätsreserve von 20% vorzuhalten, wie
noch im FBB-Geschäftsbericht 2014 als Ziel festgelegt?
Zu 16.: Die im Geschäftsbericht 2014 genannte Kapazitätsreserve
bezieht sich nur auf die Startkapazität im
Eröffnungszeitraum.
Berlin, den 04. Mai 2017
In Vertretung
Dr. Margaretha Sudhof
Senatsverwaltung für Finanzen
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2017)