U-Bahn: Ungenutzte U Bahnhöfe und Strecken (ggf. im Rohbau) aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung: Der Senat verweist auf seine Antwort zur Schriftlichen Anfrage zur Drucksache 17 / 13 421; die ergänzenden Informationen bzw. zwischenzeitlich einge-tretenen Veränderungen wurden durch die BVG ermittelt und in die seinerzeitige Anlage eingefügt. Die neuen bzw. geänderten Teile der Anlage sind kenntlich grau unterlegt; die Anlage ist dieser Antwort beigefügt.
Frage 1: Gibt es noch Bahn #Bahnhöfe, auch #Bahn-hofsteile, (ggf. im #Rohbau) und #Strecken bzw. Strecken-abschnitte (ggf. im Rohbau), die #ungenutzt sind? Wenn ja, welche Bahnhöfe, welche Bahnhofsteile bzw. welche Strecken genau? Wie werden diese derzeit genutzt? Sind diese im Eigentum der BVG, oder in wessen Eigentum?
Antwort zu 1: Es wird auf die Vorbemerkung und die Anlage verwiesen.
Frage 2: Seit wann sind welche Strecken bzw. Bahn-höfe ungenutzt? Warum werden diese nicht genutzt?
Antwort zu 2: Es wird bezüglich der ersten Frage auf die Vorbemerkung und die Anlage verwiesen.
Zur zweiten Frage ist darauf hinzuweisen, dass seit Beginn des U-Bahnbaus in Berlin mehrfach Vorleistun-gen für spätere U-Bahnplanungen erbracht wurden. Auf-grund sich über Jahrzehnte entwickelnder stadt- und ver-kehrsplanerischer Zielsetzungen ist die Nachnutzung einiger Vorleistungen derzeit nicht aktuell. Einzelne Tun-nelabschnitte haben zudem keine physische Verbindung zu bestehenden und verkehrlich genutzten Tunneln der damals jeweils geplanten Linie oder Linienverlängerung. Insofern ist auch eine (Teil-) Nutzung momentan nicht möglich. Andere Tunnelstrecken/-bahnhöfe wiederum könnten zwar mit zusätzlichem, teilweise hohem finanzi-ellen Aufwand an das bestehende Netz angeschlossen und betrieblich, z. B. zum Abstellen von Zügen, genutzt wer-den; dafür hat die BVG jedoch zurzeit keinen betriebli-chen Bedarf.
Frage 3: Falls diese im Rohbau sind, wie weit ist der Bauzustand genau? Sind bereits Gleise verlegt?
Antwort 3: Es wird auf die Vorbemerkung und die Anlage verwiesen.
Der Senat ergänzt, dass die Gleise zu den lfd. Num-mern 9 und 12 bis 14 der Anlage für einen U-Bahnbetrieb nicht betriebsfähig sind.
Frage 4: Welche Kosten entstehen dadurch jährlich (aufgeteilt nach den einzelnen ungenutzten Bahnhöfen, Bahnhofsteilen bzw. Streckenteilen)? Wer trägt diese Kosten?
Antwort 4: Es wird auf die Vorbemerkung und die Anlage verwiesen.


Berlin, den 24. März 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2017)

 

lfd. Nr.

Tunnel / Station Baujahr außer Betrieb seit Bauzustand Nutzung durch … seit Eigentümer Ausbaustand für die BVG jährliche Kosten (in TEUR)
1 Abzweigbauwerk nördlich des U-Bahnhofs Klosterstraße vor 1913 seit Bauerstellung 2,5 keine BVG Rohbau 2,0
2 Eingleisige Tunnelunterfahrung östlich des U-Bahnhofs Wittenbergplatz vor 1913 seit Bauerstellung 3,3 keine BVG Rohbau 1,0
3 Resttunnel der heutigen U4 zwischen Eisack- und Otzenstraße vor 1926 1971 keine nicht BVG
4 Bahnhof für die geplante U3 unterhalb des U-Bahnhofs Adenauerplatz vor 1978 seit Bauerstellung 2,6 keine BVG Rohbau 2,0
5 Verbindungstunnel zwischen der U5 und U8 unterhalb der Littenstraße vor 1918 teilweise seit Anfang 1940er wegen des Einbaus einer Bunkeranlage 3,9 halbseitiger Bahnbetrieb seit Anfang der 1930er BVG Ausbau für Bahnbetrieb 9,0
6 Abzweigender Streckentunnel südlich des U-Bahnhofs Heinrich-Heine-Straße vor 1918 seit Bauerstellung keine nicht BVG
7 Teil eines geplanten U-Bahnhofs unterhalb des U-Bahnhofs Moritzplatz vor 1928 seit Bauerstellung 2,9 keine BVG Rohbau 1,0
8 Teil eines geplanten Bahnhofs für die U5 oberhalb des U-Bahnhofs Turmstraße vor 1961 teilweise seit Bauerstellung 2,7 teilweise Nutzung durch BVG für einen Ausgang seit den 1980ern BVG Rohbau im nicht genutzten Bereich 0,5
9 Streckentunnel zwischen den Bahnhöfen Jungfernheide und Westhafenkanal für die geplante U5 vor 1980 seit Bauerstellung 3,2 teilweise Nutzung für Feuerwehrübungsanlage seit den 1990ern BVG Gleise verlegt 0,5
10 Teil eines geplanten Bahnhofs für die U10 unterhalb des U-Bahnhofs Kleistpark vor 1971 seit Bauerstellung 2,7 keine BVG Rohbau 1,0
11 Teil der geplanten U10 im Bereich des Innsbrucker Platzes Mitte 1970er seit Bauerstellung 3,0 Nutzung der Verteilerebene durch die BVG und Supermarkt seit Mitte der 1970er; restliches Bauwerk keine Nutzung BVG Rohbau 2,0
12 Streckentunnel zwischen den Bahnhöfen Walther-Schreiber-Platz und Schlossstraße für die geplante 4-gleisige Streckenführung der U9/U10 vor 1974 seit Bauerstellung 2,3 "halbseitiger" Bahnbetrieb seit 1974 BVG Gleise verlegt 5,0
13 Streckentunnel zwischen den Bahnhöfen Schlossstraße und Rathaus Steglitz für die geplante 4-gleisige Streckenführung der U9/U10 vor 1974 seit Bauerstellung 1,7 – 2,7 "halbseitiger" Bahnbetrieb seit 1974 BVG Gleise verlegt 5,0
14 Zwei Bahnhofsgleise im U-Bahnhof Schlossstraße vor 1974 seit Bauerstellung 2,7 "halbseitiger" Bahnbetrieb seit 1974 BVG Gleise verlegt 2,5
15 Bahnhof für die geplante Streckenführung der U9 im Bereich des U-Bahnhofs Rathaus Steglitz vor 1974 seit Bauerstellung 2,7 teilweise Nutzung seit 1974 BVG Rohbau im nicht genutzten Bereich 1,0
16 Bahnhofsgleise im U-Bahnhof Rathaus Spandau für die U2 vor 1984 seit Bauerstellung 2,7 keine BVG Bahnhofsausbau 2,5
17 Streckentunnel unterhalb des S-Bahnhofs Rathaus Steglitz für die U9 vor 1994 seit Bauerstellung 2,7 keine BVG Rohbau 1,0
18 Streckentunnel und Bahnhof im Bereich des Potsdamer Platzes Mitte 1990er seit Bauerstellung 2,2 Vermarktung durch die BVG seit Inbetriebnahme BVG Ausbau für Vermarktung 4,0
19 Ehemalige Zivilschutzanlage Pankstraße vor 1977 seit Bauerstellung 2,5 teilweise Nutzung durch Berliner Unterwelten BVG Ausbau für ehem.
Zivilschutz
2,0
20 Ehemalige Zivilschutzanlage Siemensdamm vor 1980 seit Bauerstellung 2,5 keine BVG Ausbau für ehem.
Zivilschutz
2,0
21 Vorbereiteter U-Bahntunnel am Messedamm Mitte 1970er seit Bauerstellung keine nicht BVG
                 

Erläuterung der Zustandsnoten:
4
Das Bauwerk weist Schäden auf, die einzeln oder in ihrer Summe die Standsicherheit herabsetzen und/oder zu einer akuten Einschränkung der Betriebssicherheit führen. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes ist nicht mehr gegeben. Eine sofortige Einschränkung der Nutzung und/oder umgehende Gefahrenbeseitigung zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit ist erforderlich.
lfd. Nr.
1,0 – 1,9
Das Bauwerk weist keine oder nur geringfügige Schäden auf, die weder einzeln noch in ihrer Summe die Standsicherheit, Betriebssicherheit oder Dauerhaftigkeit des Bauwerkes einschränken. Laufende Unterhaltung ist e
2,0 – 2,9
Das Bauwerk weist Schäden auf, die keine Beeinträchtigung der Standsicherheit oder akute Beeinträchtigung der Betriebssicherheit verursachen. Die Dauerhaftigkeit ist auf längere Sicht nicht gegeben. Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten sind erforderlich
3,0 – 3,9
Das Bauwerk weist Schäden auf, die in absehbarer Zeit einzeln oder in ihrer Summe die Standsicherheit beeinträchtigen können und/oder zu einer Beeinträchtigung der Betriebssicherheit führen können. Die Schadenseinflüsse führen zu einer erhöhten Beeinträchtigung der Dauerhaftigkeit des Bauwerkes. Eine Einschränkung der Nutzung (Beschilderung, bereichsweise Absperrung) zur Wiederherstellung der