S-Bahnlinie 21, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die die Deutsche Bahn AG (DB) um eine
Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie
wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den
Ursprung wiedergegeben.
Frage 1: Wie ist der aktuelle Zeitplan zur Fertigstellung
der #Nord-Süd-S-Bahn-Trasse (Liste der einzelnen
Schritte im Prozess der Fertigstellung mit Zeitangaben)?
Wann wird die #S21 ihren Betrieb aufnehmen können?
Antwort zu 1: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: „Die
S21 gliedert sich in 3 Bauabschnitte. Der 1. Bauabschnitt
(Nordringeinbindung Wedding / Westhafen – Hauptbahnhof)
befindet sich derzeit in der Bauausführung, für den 2.
Bauabschnitt (Hauptbahnhof – Potsdamer Platz) wird
derzeit die Entwurfsplanung erstellt und für den 3. Bauabschnitt
(Potsdamer Platz – Yorckstraße / Yorckstraße
(Großgörschenstraße)) laufen Abstimmungen zwischen
der DB AG und dem Land Berlin zum Abschluss einer
Planungsvereinbarung und Grundlagenermittlung.
Im 1. Bauabschnitt gibt es abschnittsweise bauliche
Schwierigkeiten auf Grund von aufgefundenen geänderten
Bauwerksgründungen im Tunnelbereich und örtlich
vorgefundenem schwierigen Baugrundverhältnissen. Aus
diesem Grund und wegen der frühen Planungsphasen in
den Bauabschnitten 2 und 3 sind derzeit keine Aussagen
zur Fertigstellung der S21 möglich.“

Frage 2: Wie man dem Bericht im Berliner Abendblatt
vom 18. Februar 2017 (Ausgabe Prenzlauer Berg) entnehmen
kann, ergeben sich Bauverzögerungen durch
Probleme mit dem Grundwasser und mangelhafte Vorarbeiten.
Trifft diese Darstellung zu? Welche Probleme
ergeben sich aktuell im Rahmen der Weiterführung der
Baumaßnahme?
Antwort zu 2: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: „Im
Rahmen der Realisierung des 1. Bauabschnitts haben sich
verschiedene Schwierigkeiten ergeben. Das trifft u.a. auf
eine Dichtsohle in einem Tunnelabschnitt zu. Hier tritt
wegen der ungenügenden Dichtigkeit Grundwasser in die
Baugrube ein. Das Bauverfahren wird derzeit an diese
neue Erkenntnis angepasst.“

Frage 3: Welche Auswirkungen hat diese Bauverzögerung
auf das Gesamtprojekt? Wann werden die Bauabschnitte
2 und 3 realisiert?
Antwort zu 3: Die DB teilt hierzu Folgendes mit:
„Auswirkungen durch die Verzögerungen im 1. Bauabschnitt
auf das Gesamtprojekt sind derzeit nicht erkennbar.
Verbindliche Realisierungstermine zum 2. und 3.
Bauabschnitt können aufgrund der frühen Leistungsphasen
nicht benannt werden – siehe auch Ausführungen zu
den Fragen 1 und 2.“

Frage 4: Wie hoch schätzt der Senat aktuell die Kosten
des Gesamtprojektes ein? Musste diese Kostenprognose
seitens des Senates verändert werden? Wenn ja, aus welchen
Gründen musste eine Anpassung erfolgen?
Antwort zu 4: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: „Die
Kostenprognose wurde im Zusammenhang mit der Nutzen-Kosten-Untersuchung
für den 1. und 2. Bauabschnitt
in 12/2015 aktualisiert aufbereitet. Diese Kostenprognose
wurde bisher nicht verändert.
Für den 3. Bauabschnitt wird eine Kostenprognose
erst im Zuge der Grundlagenermittlung erstellt.“
Auf Basis der vorliegenden Informationen und unter
Einbeziehung einer allerersten, mit deutlichen Unsicherheiten
behafteten Grobkostenschätzung für den 3. Bauabschnitt
geht der Senat derzeit von Gesamtkosten von ca.
900 Mio. € für das Gesamtprojekt aus.

Frage 5: Über welche Landes- und Bundesmittel werden
die Baumaßnahmen derzeit finanziert?
Antwort zu 5: Die Baukosten der Baumaßnahmen des
1. Bauabschnitts werden vom Bund durch das GVFGBundesprogramm
mit einem Anteil von 60% finanziert.
Das Land finanziert den zugehörigen Komplementäranteil
i.H.v. 40% sowie die Planungskosten aus Landesmitteln.

Frage 6: Trifft es zu, dass die Bahn zur Fertigstellung
des 1. Bauabschnitts zunächst einen provisorischen Tunnel-Bahnsteig
Richtung Hauptbahnhof einrichtet? In welchem
Streckenbereich befindet sich dieser (Markierung in
einer Karte), mit wie vielen Wagen kann dieser angefahren
werden und wann wird dieser fertigstellt sein bzw. zur
Nutzung bereit stehen?
Antwort zu 6: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: „Die
DB plant, zunächst einen provisorischen Bahnsteig nördlich
des Hauptbahnhofs etwa in Höhe der Invalidenstraße
zu errichten. Dieser Interimsbahnsteig wird mit einer
Länge von 80 m hergestellt und kann mit Halbzügen
angefahren werden.
Termine zur baulichen Fertigstellung können erst benannt
werden, wenn der Umgang mit der Undichtigkeit in
einem Tunnelabschnitt technisch neu geregelt ist – siehe
auch Ausführungen zur Frage 2.“

Frage 7: Wie ist der aktuelle Stand rund um die Realisierung
der Station „Perleberger Brücke“ im Rahmen der
Planfeststellung? Welches Ergebnis hat die getätigte Kosten-Nutzen-Untersuchung?
Antwort zu 7: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: „In
Abstimmung zwischen DB AG und Land Berlin werden
derzeit die Grundlagen zur Ermittlung einer Kostenschätzung
für den Haltepunkt Perleberger Brücke zusammengestellt.
Eine Kosten-Nutzen-Untersuchung, die auch den
Haltepunkt Perleberger Brücke umfasst, gibt es bisher
nicht, befindet sich jedoch in Vorbereitung.
Das zum Bau des neuen Haltepunktes erforderliche
Planrechtsverfahren ist noch nicht eingeleitet. Dazu sind
zunächst die Voraussetzungen des Nachweises des wirtschaftlichen
Nutzens (Kosten-Nutzen-Untersuchung) und
die planerischen Voraussetzungen (Vorentwurfs-, Entwurfs-
und Genehmigungsplanung) herzustellen.“


Berlin, den 14. März 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r T i d o w
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mrz. 2017)