Bahnverkehr: Berlin–Hamburg in 220 statt 90 Minuten, aus abendblatt.de

http://www.abendblatt.de/hamburg/article208162603/Berlin-Hamburg-in-220-statt-90-Minuten.html

Stellwerkpanne sorgt am Mittwoch für lange Verspätungen bei der Bahn. Bauarbeiten auf der Strecke noch bis Sonntag.

#Hamburg.  Sie ist eine der wichtigsten #Strecken der Deutschen Bahn, trotzdem sorgt die Verbindung zwischen Hamburg und Berlin immer wieder für Ärger. Am Mittwochmorgen war es ein zweistündiger #Stellwerksausfall in Hamburg-Rothenburgsort der Tausende Bahnreisende ausbremste. Bereits die IC-Verbindung um 7.06 Uhr ab Berlin-Hauptbahnhof hatte 100 Minuten Verspätung, auch der folgende ICE um 7.25 Uhr musste umgeleitet werden und kam mit mehr als anderthalbstündiger Verspätung in Hamburg an.

Die Stellwerkpanne führte zu einer Kettenreaktion, die auch Bahnmitarbeiter traf. So konnte der ICE um 9.30 Uhr ab Berlin erst um 10.38 Uhr starten, weil der Lokführer in einem etwa zwei Stunden verspäteten Eurocity aus Hamburg saß. Auch dann lief nicht alles rund. Das Bordrestaurant blieb geschlossen, weil das Team ebenfalls verspätet in Berlin angekommen war.

Nach Angaben von Bahnsprecher Egbert Meyer-Lovis normalisierte sich der Bahnverkehr gegen 11.00 Uhr wieder. Insgesamt seien 35 Verbindungen im Fern-, Regional- und Nahverkehr betroffen gewesen. Nach Berichten von Bahnkunden gab es nur spärliche Informationen, die Formulare für eine Verspätungsentschädigung seien nicht ausgehändigt worden.

Ursprünglich sollte die Strecke in 90 Minuten gefahren werden

Ohnehin dauert die Fahrt auf der 260-Kilometer-Strecke derzeit etwa 20 Minuten länger als geplant. Grund sind #Gleisbauarbeiten zwischen #Boizenburg und Wittenberge. Der ICE braucht deshalb seit Mitte August im besten Fall knapp zwei Stunden von Hamburg-Hauptbahnhof nach Berlin-Hauptbahnhof. Normalerweise dauert die schnellste Verbindung 1 Stunde und 42 Minuten. Von der Erneuerung der Gleise ist auch der …

Straßenverkehr + Fernbus: ZOB erhält neue Fußgängerampel am Messedamm aus Senat

www.berlin.de

Am Zentralen #Omnibusbahnhof (#ZOB) am #Messedamm in Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es jetzt eine provisorische #Behelfsampel. Damit wird vor allem den Busreisenden eine direkte, sichere und #barrierefreie #oberirdische Alternative zur #Querung der Kreuzung Messedamm/Neue Kantstraße/Masurenallee ermöglicht.

Um unnötige Staus vor und hinter der Ampel zu vermeiden, wird die Behelfsampel mit der Ampelschaltung der benachbarten Kreuzung gekoppelt. Die endgültige Fertigstellung der Fußgängerampel erfolgt nach Beendigung der Umbauarbeiten am ZOB.

Christian Gaebler, Staatssekretär für Verkehr und Umwelt: „Mit der neuen Ampelanlage entsprechen wir dem Wunsch vieler Berlinerinnen und Berliner nach einer direkten Überquerung der Straße und bieten eine schnelle und sichere Erreichbarkeit des ZOB. Vor allem für die Reisenden und Touristen ist es eine deutliche Erleichterung, mit ihren Gepäckstücken ohne den Ab- und Aufstieg durch die Unterführung direkt zu den Reisebussen und der S-Bahn-Station zu gelangen.“

Die Fußgängerampel wurde vor allem aufgrund der stark zunehmenden Fahrgastzahlen des ZOB erforderlich. Die unterirdische Querung an der Kreuzung benutzen mittlerweile nur noch 35 % der ZOB-Fahrgäste.
Die Maßnahme kostet rund 60.000 Euro. Nach Fertigstellung des ZOB-Umbaus wird mit einem neuen Wegeleitsystem die Orientierung im Umfeld des ZOB, der Messe und der S- und U-Bahnstationen für die Nutzerinnen und Nutzer verbessert.
Perspektivisch denkt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit dem Bezirk über eine Neugestaltung des Kreuzungsbereiches Messedamm/Neue Kantstraße/Masurenallee nach.

Mehr Informationen über die Berliner Fußverkehrsstrategie und deren Projekte finden Sie unter:
www.berlin.de/weitergehen.
Bilder: 
Foto: © atzebadekappe – Fotolia.com

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

S-Bahn: S-Bahn Berlin verbessert Zugangebot auf der Wannseebahn, aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/12016572/S-Bahn_verbessert_Zugangebot_auf_der_Wannseebahn.html?start=0&itemsPerPage=20

Nach den Sommerferien fahren im #Berufsverkehr #zusätzliche Züge der Linie #S1 zwischen Zehlendorf und Potsdamer Platz

Mit Beginn des neuen Schuljahres am 5. September setzt die S-Bahn Berlin auf dem südlichen Abschnitt der Linie S1 zusätzliche Züge ein. Der derzeitige 10-Minuten-Takt wird montags bis freitags in der Zeit von 7 bis 9.30 Uhr sowie von 15 bis 19 Uhr zwischen Zehlendorf und Potsdamer Platz #verdichtet.

Ab Zehlendorf starten die #Verstärkerzüge von 6.49 Uhr bis 9.09 Uhr jeweils zur Minute 09, 29, 49. Ab Potsdamer Platz beginnen die Fahrten von 7.24 Uhr bis 9.24 Uhr jeweils auf Minute 04,24,44. Die ersten drei Fahrten am Morgen beginnen bereits in Wannsee. Am Abend werden umgekehrt die letzten drei Fahrten bis Wannsee verlängert.

Mit dem verbesserten Angebot trägt die S-Bahn Berlin im Auftrag des Landes und des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg der hohen Nachfrage auf dem Streckenabschnitt Rechnung. Die nunmehr zur Verfügung stehenden Fahrzeugressourcen machen die Wiedereinführung des bis 2009 bereits bestehenden Angebots möglich.

barrierefrei + Bahnhöfe: Schnellere Instandsetzung und Reparatur von Aufzügen in Berlin und Brandenburg auf Regional- und Fernbahnhöfen angekündigt! Ein kleiner Erfolg der häufigen DBV-Kritiken?, aus DBV

(31. August 2016, DBV Berlin-Brandenburg) Es ist seit vielen ein ständiges Ärgernis und uns haben immer wieder böse Kommentare dazu erreicht. Wer bei seinen täglichen Wegen auf die Nutzung eines Aufzuges angewiesen ist, den stellt ein tragelanger Ausfall vor ungeahnte Probleme. Das soll jetzt nach und nach besser werden – so kündigt es jedenfalls DB Station & Service an.

Und nicht nur mobilitätseingeschränkte Menschen haben bisher unter den extrem langen Reparatur- und Wartungszyklen zu leiden, während denen eine Nutzung nicht möglich ist. Schon alleine, wer ein sperriges Paket oder mehrere Einkaufstüten im dichten Gedränge transportieren muss, weiß die Annehmlichkeit eines Aufzuges zu schätzen. Der Eigentümer der Aufzugsanlagen, die DB Station & Service AG, hat angekündigt, dass mobile Entstörteams, ausgerüstet mit den gängigsten Ersatzteilen, wenigstens dafür sorgen, dass zwischen 6 Uhr und 22 Uhr mit der Reparatur begonnen wird. In den Ballungsräumen, also in Berlin, soll es während dieser Zeit maximal zwei Stunden dauern, in der Fläche innerhalb von vier Stunden. Und hauptsächlich werden Wartungsarbeiten in den Nachtstunden durchgeführt werden. Auch soll jede Anlage mit einer Fernüberwachung ausgestattet werden, die Störungen sofort weitermeldet.

Bisher hieß es immer, dass die Wiederinbetriebnahme nicht besser und schneller durchführbar sei und selbst Verschleißteile erst angefertigt und teilweise auf dem Seeweg aus Fernost zum Einbauort in Deutschland transportiert werden müssten. Der DBV-Landesverband Berlin-Brandenburg freut sich über den Sinneswandel bei der DB AG und hofft, dass es wirklich für die Fahrgäste spürbar wird, wenn die Aufzüge und auch Fahrtreppen noch schneller wieder instand gesetzt werden.

Dennoch nimmt der DBV gerne auch weiterhin Informationen von Fahrgästen per Mail entgegen, denen ein langer Ausfall von Aufzügen und Fahrtreppen auffällt.

Pressekontakt: Frank Böhnke, stv. Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94

Straßenverkehr + Radverkehr: Warschauer Straße Direkt nach dem Umbau gibt es schon die ersten Probleme – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/warschauer-strasse-direkt-nach-dem-umbau-gibt-es-schon-die-ersten-probleme-24675824

Für viele Auto- und #Radfahrer war es eine harte Zeit, und wie so oft dauerten die #Bauarbeiten länger als geplant. Doch nun ist es geschafft: Nach zwei Jahren ist die #Warschauer Straße keine Baustelle mehr. Am Donnerstag wollen Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) und Bezirksstadtrat Hans Panhoff (Grüne) die umgestaltete Fahrbahn symbolisch #eröffnen.

Weniger Platz für Autofahrer

So könnte auch für viele andere Hauptstraßen in Berlin die Zukunft aussehen: Für #Autos gibt es weniger, für #Fahrräder und den #Wirtschaftsverkehr mehr Platz. Für die Warschauer Straße in Friedrichshain heißt das konkret: Von den rund 120 Parkplätzen, die es einst gab, sind nicht mal 20 übrig geblieben.

Der Raum wurde größtenteils den Radlern zugeschlagen, für die beidseitig Radfahrstreifen auf den Fahrbahnen neu #markiert wurden. Ebenfalls neu: Auf der Ostseite sind #Ladezonen entstanden, dort dürfen Paketdienste und andere Lieferwagen zum Be- und Entladen halten.

Falschparker blockieren Radfahrstreifen und Ladezonen

Doch was in der Theorie gut aussieht, kann in der Praxis durchkreuzt werden. Die Radfahrstreifen und Ladezonen können längst nicht überall genutzt werden, weil sie oft von falsch haltenden und parkenden Fahrzeugen blockiert werden. Lieferwagen zwingen Radler zu einem gefährlichen Slalom in den Autoverkehr. Dort, wo Platz für Lieferfahrzeuge wäre, parken Privatautos.

Im Prinzip seien die Radspuren eine gute Sache, so der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC). Auf der Warschauer Straße seien sie mit 1,50 Metern plus Sicherheitsabstand „zwar regelkonform, aber für den zu erwartenden starken Radverkehr zu …

 

Flughäfen: Peinliches Jubiläum – Seit zehn Jahren wird der BER gebaut Am 5. September 2006 begannen die Bauarbeiten am BER. Das Projekt taufte man zunächst „BBI“. Eine Geschichte aus einer anderen Welt. aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/flughafen-berlin-brandenburg/article208158727/Peinliches-Jubilaeum-Seit-zehn-Jahren-wird-der-BER-gebaut.html

Viele Deutsche werden sich vielleicht gar nicht mehr daran erinnern, dass die Geschichte des Großflughafens #BER unter einem anderen Namen begann. "#BBI" – "Berlin-Brandenburg International", nannte man früher das Projekt. Vom "BER" sprach man erst, als 2011 im Zuge einer Marketingkampagne das nun wohlbekannte rote Logo und der neue Name eingeführt wurden – in Erwartung der baldigen Eröffnung. "BER" sollte nach funktionierendem Großflughafen klingen, nach einem Brückenkopf zur modernen deutschen Hauptstadt Berlin. Wer heute vom "BER" hört, denkt nur noch an Baustelle, Verzögerungen, Pannen, Peinlichkeiten.

Kaum vorstellbar in der Zeit, in der der Berliner Großflughafen noch nach Weltstadt und Zukunft klang. Erinnern Sie sich noch an 2006? Das iPhone gibt's noch nicht, bei der Fußball-WM heißt der Teamchef Jürgen Klinsmann und Barack Obama ist noch Senator in Illinois – lang, lang ist's her. In jenem Jahr #2006 rammen an einem Spätsommertag mehrere Männer mit dunklen Anzügen ihre Spaten in den sandigen Boden vor den Toren Berlins. #Baubeginn für "den modernsten Flughafen Europas", wie es heißt. Champagner-Stimmung. "Ein glücklicher Tag für die Region", jubelt Klaus Wowereit, damals Regierender Bürgermeister. Er wird sich noch umschauen, denn der Kater wird heftig.

Inzwischen bauen die Verantwortlichen schon doppelt so lang am drittgrößten deutschen Flughafen wie damals gedacht; 2011 sollte der Prestigebau in Betrieb gehen. Doch was heißt hier "bauen"? Mal wird gebaut, dann wieder abgerissen. Mal wird viel gearbeitet, dann wieder kaum – immer wieder begleitet von politischen Intrigen, offenem Streit und heftigem Wehklagen.

Die Kosten stiegen seit Baubeginn von 2 auf 5,4 Milliarden Euro

Eine Serie geplatzter Eröffnungstermine hat den Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt für viele zum Symbol gemacht für politische Traumtänzerei und Blauäugigkeit, für Planlosigkeit und …

barrierefrei + Schiffsverkehr: Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage 17/18 692: Einrichtung und Betrieb einer barrierefreien Spreefähre in Friedrichshagen (Bereich Spreetunnel), aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Gibt es eine konkrete #Bedarfserhebung für
die von der „Initiative #Spreefähre #Friedrichshagen“ geforderte
Fährverbindung am #Spreetunnel? Wenn nein, aus
welchen Erkenntnissen leitet der Senat seine Einschätzung
ab, dass es einen zu geringen Bedarf für diese Fähre
gebe?
Frage 4: Wurde von der Senatsverwaltung eine detaillierte
#Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unter Einbeziehung
von #Fahrgastprognosen und erwarteten Kosten durchgeführt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, woraus
ergibt sich die Einschätzung, dass die Fähre nicht
wirtschaftlich betrieben werden könne?
Antwort zu 1. und 4.: Eine konkrete Bedarfserhebung
oder Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Fährverbindung
Friedrichshagen ist nicht erstellt worden. Dafür
wurden in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage
17/18692 bereits ausführlich die Gründe sowie die zuvor
vorgenommenen Abschätzungen erläutert. Im Wesentlichen
waren und sind folgende Erkenntnisse maßgeblich:
 Eine Fährverbindung an dieser Stelle ist keine
Aufgabe der Daseinsvorsorge im öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV), wie bereits in der Antwort auf die
Schriftlichen Anfrage 17/18692 ausführlich erläutert
wurde. Alle Ziele rund um den Müggelsee sind in angemessener
Zeit entsprechend der Vorgaben des Nahverkehrsplans
mit dem heute vorhandenen ÖPNV-Angebot
in guter Qualität und barrierefrei erreichbar. Damit besteht
für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt kein Erfordernis für entsprechende weitere Untersuchungen
z.B. zum Bedarf oder zur Wirtschaftlichkeit
einer Fährverbindung.
 Eine exakte Bedarfserhebung für ein noch nicht
bestehendes und kostenpflichtiges Verkehrsangebot einer
Fährverbindung bei gleichzeitig vorhandener und weiter
für die meisten potenziellen Fahrgäste kostenlos und
zeitlich uneingeschränkt frei nutzbarer Alternative des
Spreetunnels erscheint zudem äußerst schwierig. Damit
besteht auch kaum eine exakte Basis für eine darauf aufbauende
detaillierte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.
 Angesichts der Charakteristik eines Fährbetriebs
mit typischerweise entstehenden Wartezeiten von bis zu
20 Minuten ist davon auszugehen, dass potenzielle Fahrgäste,
bei denen nicht wie bei Rollstuhlfahrerinnen und –
fahrern eine Nutzung des Tunnels ausgeschlossen ist, die
Fähre nur eingeschränkt nutzen werden, da sie bei Tunnelnutzung
die Wartezeiten vermeiden können. Aus dem
heutigen Anteil von Nutzern mit Fahrrädern, Kinderwagen
etc. oder körperlichen Einschränkungen, die eine
Tunnelnutzung zwar erschweren, aber nicht unmöglich
machen, ist eine brauchbare Prognose daher ebenfalls
nicht direkt ableitbar. Der Anteil solcher Nutzer an der
Gesamtheit aller Tunnelnutzer ist zudem nicht bekannt.
 Aufgrund der in Form des Spreetunnels vorhandenen
und für die meisten potenziellen Fahrgäste kostenlos
und zeitlich uneingeschränkt frei nutzbaren Alternative
lässt sich jedoch qualitativ eindeutig abschätzen, dass
die Wirtschaftlichkeit einer parallelen Fährverbindung
schlechter ausfällt, als bei vergleichbaren Fährverbindungen
ohne parallele Alternativangebote.
Frage 2: Welchen Finanzierungsbedarf sieht der Senat
für diesen konkreten Fährabschnitt am Spreetunnel?
Antwort zu 2.: Eine Finanzierung im Rahmen des bestehenden
Fährvertrags der Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) ist nicht möglich, da dieser nicht um den erforderlichen
Leistungsumfang erweitert werden kann. Das Fährschiff
der nach Inbetriebnahme der Minna-TodenhagenBrücke
entfallenden Fähre F11 ist im Besitz des Betreibers
und steht nicht für eine Verlagerung auf andere Fährlinien
zur Verfügung. Es wäre daher eine Neuausschreibung
der Fährleistungen einschließlich der Beschaffung
einer Fähre erforderlich. Auf Basis der 2012 erfolgten
Neuvergabe der Fährleistungen durch die BVG an die
Weiße Flotte Stralsund geht der Senat davon aus, dass
jährliche Kosten im deutlichen sechsstelligen Bereich zu
erwarten sind. Die Saisonfähren F21 und F23 erfordern
derzeit jährliche Bestellkosten von je ca. 110.000 bis
120.000 € im heutigen Saisonbetrieb, alle Elektrofähren
entlang der Spree (F11, F12, F21 und F23) erfordern rund
800.000 €. Die in der Vergabe erzielten Kostensätze sind
jedoch eine Mischkalkulation, die den teilweise saisonal
beschränkten Betrieb berücksichtigt, die Saisonfähren
werden von den Ganzjahresfähren damit in gewissen
Umfang mitfinanziert. Bei Einzelvergabe einer ausschließlich
in der Sommersaison bedienten Fährleistung
wären daher merkbar höhere Kosten als bei den Fähren
F21 oder F23 zu erwarten. Hinzu kommen die erforderlichen
Investitionskosten für einen oder zwei neue Anleger.
Frage 3: Welche Wirtschaftlichkeit erreichen die bestehenden
Fähren im Land Berlin?
Antwort zu 3.: Die im Auftrag der BVG betriebenen
Fähren wären alleine aus Fährgelderlösen und ohne öffentliche
Co-Finanzierung nicht zu betreiben. Welche
Wirtschaftlichkeit die nicht als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge
betriebenen und damit nicht co-finanzierten
Fähren aufweisen, wie bspw. die Fährverbindungen zur
Pfaueninsel und zur Schulfarm Scharfenberg oder die
Autofähre zwischen Hakenfelde und Tegelort, ist dem
Senat nicht bekannt.
Berlin, den 26. August 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Aug. 2016)

BVG + S-Bahn: Vandalismus und Gewalt in Bussen und Bahnen – welche Schäden haben Chaoten in der auslaufenden Wahlperiode verursacht?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage umfasst Fragen, die der Senat
überwiegend nicht in eigener Zuständigkeit beantworten
kann. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR und
die jeweils zuständigen Unternehmen der Deutsche Bahn
(DB) AG erstellen ihre Sicherheitskonzepte in eigener
unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der
geltenden Rechtsvorschriften. Die Unternehmen wurden
daher um Beantwortung der in ihrer Verantwortung liegenden
Fragestellungen gebeten. Die Antworten sind hier
entsprechend als Zitat wiedergegeben.
Zudem kann die Beantwortung im Hinblick auf die
Fragen 2 und 6, soweit sie die Arbeit der Polizei bzw.
Ermittlungsbehörden betreffen, nur für die Verkehre der
BVG erfolgen. Die Bundespolizei stellt im Zusammenhang
mit der Beantwortung von Schriftlichen Anfragen
klar, dass zu Angelegenheiten der Bundespolizei keine
Antwort für parlamentarische Anfragen eines Landesparlaments
übermittelt werden können. Die Bundesregierung
und damit die Bundespolizei unterliegen ausschließlich
dem Kontrollrecht und dem damit korrelierenden Fragerecht
des Deutschen Bundestages.
Frage 1: Wie hoch waren in den Jahren 2011 bis 2015
die Kosten die der #BVG und der -Bahn Berlin GmbH
zur Beseitigung von #Graffiti und anderen #Sachbeschädigungen
entstanden sind (bitte aufschlüsseln nach Jahr,
Fahrzeugart, Fahrzeugen und Bahnhöfen/Haltestellen)?
Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Im Betrachtungszeitraum
sanken die Kosten von rd. 6 Mio. EUR in
2011 auf rd. 4 Mio. EUR p.a.

2011 2012 2013 2014 2015
Fahrzeuge 3,3 2,1 2,2 1,7 1,8
U-Bahn 2,3 1,2 1,2 1,2 1,2
Straßenbahn 0,3 0,4 0,6 0,3 0,3
Omnibus 0,8 0,6 0,4 0,2 0,2
Bahnhöfe/Haltestellen 2,8 1,8 1,8 1,9 2,3
Sonstiges 0,0 0,0 0,0 0,2 0,1
Summe 6,1 4,0 4,0 3,9 4,2

Die DB AG teilt hierzu mit: „Die Beseitigung von
Vandalismus- und Graffitischäden bei der Berliner SBahn
kostet jährlich rund sieben Millionen Euro. Die Zahl
der Vandalismus-Taten inkl. Graffiti ist mit leichten
Schwankungen über die vergangenen zehn Jahre konstant
geblieben.“
Frage 2: Wie viele Fälle von Sachbeschädigungen sind
von BVG und S-Bahn in den Jahren 2011 bis 2015
angezeigt worden, in wie vielen Fällen wurden die Täter
ermittelt, in wie vielen Fällen erfolgte eine Verurteilung
und in welcher Höhe ist Schadenersatz geleistet worden
(bitte für jedes Jahr angeben)?
Antwort zu 2: Sachbeschädigungen, die bei der BVG
erfolgen, werden sowohl vom Unternehmen erfasst, als
auch von der Landespolizei. Die im Folgenden ersichtlichen
Unterschiede in den Zahlen resultieren u.a. daraus,
dass die Zuordnung eines Sachverhalts als „ein Fall“ aus
unternehmerischer Sicht nicht mit der Einordnung als
„eine Tat“ im juristischen Sinne durch die Ermittlungsbehörden
korrespondieren muss.

Die BVG teilt hierzu mit:

Aus den letzten Jahren sind noch Forderungen offen.“
Die Landespolizei hält die angefragten Daten nicht als Teil der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) vor. Inso-fern werden verlaufsstatistische Daten herangezogen, welche erst ab dem Jahr 2013 dargestellt werden können, weil sich die Datenbasis zur statistischen Erhebung ÖPNV-relevanter Vorgänge aufgrund einer POLIKS1-Anpassung im Jahr 2012 grundlegend änderte und die Möglichkeit eines stichhaltigen Vergleichs von davor und danach gewonnenen Zahlen nicht gegeben ist.
Für die Landespolizei Berlin können daher verlaufs-statistische Daten aufgeliefert werden, diese sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.
Daten zu Verurteilungen und zu Schadenersatzleistun-gen werden durch die Polizei Berlin nicht erhoben.

Erfasste Fälle von Sachbeschädigung bei der BVG 2013 bis 2015
Jahr BVG
Bus Tram U-Bahn Gesamt
2013 216 155 1.587 1.958
2014 272 127 1.757 2.156
2015 238 148 1.551 1.937
Quellen: Verlaufsstatistik der Landespolizei Berlin, DataWarehouse-(DWH-FI)-Recherche vom 15.08.2016
Aufgeklärte Fälle von Sachbeschädigung bei BVG 2013 bis 2015
Jahr BVG
Bus Tram U-Bahn Gesamt
2013 54 66 271 391
2014 83 39 342 464
2015 97 61 246 404
Quellen: Verlaufsstatistik der Landespolizei Berlin, DataWarehouse-(DWH-FI)-Recherche vom 15.08.2016

Die DB AG teilt hierzu mit: „Es werden grundsätzlich
alle bekannt gewordenen Sachverhalte zur Anzeige gebracht.
In den Jahren 2011 – 2015 wurden durch die SBahn
Berlin GmbH Strafanzeigen wie folgt gestellt:
2011: 2.031
2012: 1.869
2013: 1.614
2014: 2.003
2015: 1.731
Die S-Bahn Berlin GmbH erfasst die Verurteilungsquote
der Strafverfahren nicht. Da die Geltendmachung
zivilrechtlicher Ansprüche regelmäßig abhängig vom
Ausgang des Strafrechtsverfahrens ist, vergehen in der
Regel ein bis drei Jahre, bis aus einer gerichtsfesten zivilrechtlichen
Forderung vollstreckt werden kann. Im Bereich
der Sachbeschädigungen belaufen sich die jährlich
durchsetzbaren Schadensersatzforderungen auf bis zu
hunderttausend Euro. Dabei liegen die Einzelforderungen
regelmäßig zwischen sechzig und zweitausend Euro, im
Einzelfall aber auch deutlich höher. Eine jahresscharfe
Zuscheidung der Tilgungszahlungen ist nicht möglich, da
diese oft über mehrere Jahre laufen.“
Frage 3: Wie viele Mitarbeiter der BVG und der SBahn
wurden in den Jahren 2011 bis 2015 im Dienst
durch Dritte verletzt (#Übergriffe auf Personal, bitte
aufschlüsseln nach Jahr und Stadtbezirk)?
Frage 4: Wie oft waren bei BVG und S-Bahn in den
Jahren 2011 bis 2015 durch Dritte verletzte Mitarbeiter
krankgeschrieben (bitte aufschlüsseln nach Jahr sowie: a)
Übergriffen ohne Arbeitsunfähigkeit, b) leichten
Übergriffen, c) schweren Übergriffen)?
Antwort zu 3 und 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
Häufigkeit Angriffe auf Beschäftigte 2011 2012 2013 2014 2015
nach Kategorien 501 1004 944 661 642
ohne Arbeitsunfähigkeit 338 831 782 510 484
<= 3 Tage Arbeitsunfähigkeit 61 131 118 109 106
> 3 Tage Arbeitsunfähigkeit 102 42 44 42 52
nach Bezirken 1004 944 661 642
Charl.-Wilm. (Charl.) 152 183 129 102
Friedr.-Kreuzb. (Friedr.) 134 174 89 99
Licht. (Alt-Hohenschönh.) 23 13 8 12
Marz.-Hellersd. (Biesdorf) 28 17 18 11
Mitte 201 187 125 116
Neukölln 64 60 26 52
Pankow 47 37 22 20
Reinickendorf 136 109 101 59
Spandau 75 51 52 43
Steglitz-Zehlend. (Dahlem) 46 37 35 49
Tempelh.-Schöneb. (Friedenau) 66 60 40 57
Trept.-Köp. (Adlershof) 13 9 9 7
ohne Angabe 19 7 7 15
Eine Auswertung der Angriffe auf Beschäftigte aufgeteilt
nach Bezirken liegt der BVG für das Jahr 2011 nicht
vor.“
Die DB AG teilt hierzu mit: „In den Jahren 2011 –
2015 wurde durch die S-Bahn Berlin GmbH folgende
Übergriffe auf Mitarbeiter und beauftragte Dritte (z.B.
Sicherheitsdienste und Kontrolleure) registriert:
2011: 143 Fälle
2012: 160 Fälle
2013: 183 Fälle
2014: 176 Fälle
2015: 156 Fälle
Berücksichtigt wurden verbale und körperliche Übergriffe,
wobei auch versuchte Übergriffe erfasst werden.
Jedoch erfolgt eine Erfassung weder nach Stadtbezirken
noch nach Schwere des Übergriffs (leicht, schwer).“
Frage 5: Wie viele Fahrzeuge/Wagen und Bahnhöfe
von BVG und S-Bahn verfügten in den Jahren 2011 bis
2015 über die Möglichkeit der #Videoaufzeichnung für 24
bzw. 48 Stunden und/oder anlassbezogenen
Aufzeichnungen (bitte aufschlüsseln nach Jahr und auch
Gesamtzahl aller Fahrzeuge/Wagen bzw. Bahnhöfe
angeben)?
Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu mit: „Seit 1995
verfügen alle 173 U-Bahnhöfe über eine Videoaufzeichnung,
seit Mai 2012 über die Möglichkeit der Videoaufzeichnung
für 48 Stunden. 

Die DB AG teilt hierzu mit: „In den von Regionalund
S-Bahnverkehr gemeinsam genutzten Stationen Ostbahnhof,
Alexanderplatz, Friedrichstraße, Hauptbahnhof,
Zoologischer Garten, Spandau, Gesundbrunnen, Potsdamer
Platz und Südkreuz sind Bahnsteige und Zugangsbereiche
mit Überwachungskameras ausgestattet. Die
Überwachungsschwerpunkte werden in Abstimmung mit
der Bundespolizei an den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten
ausgerichtet und definiert. Zugang zu den Aufzeichnungen
hat ausschließlich die Bundespolizei. Zusätzlich
wurden 2014 die Stationen Hackescher Markt
und der Bahnsteig der Ringbahn am Ostkreuz mit Videotechnik
ausgestattet. Auf weiteren Bahnhöfen kommen
Kamerasysteme zum Einsatz, die in erster Linie betriebliche
Aufgaben unterstützen, bspw. die Situation vor oder
in Aufzügen aufnehmen. etc. Dabei werden Videoanlagen
genutzt, ohne dass es sich dabei um spezifische Überwachungskameras
handelt.“
Darüber hinaus wurden in den Jahren 2011 – 2015
keine Videoaufzeichnungen auf S-Bahnhöfen getätigt.
Das im Einsatz befindliche Wagenmaterial der S-Bahn
Berlin ist nicht mit Videotechnik ausgestattet.“
Frage 6: Wie hoch war in den Jahren 2011 bis 2015
die Gesamtzahl der Anfragen der Ermittlungsbehörden
nach Videoaufzeichnungen und die Anzahl der
ausgehändigten Videoaufzeichnungen (bitte aufschlüsseln
nach Jahr sowie nach: a) Fällen in Fahrzeugen/Wagen und
b) Fällen auf Bahnhöfen)?
Antwort zu 6: Die BVG teilt hierzu mit:
Jahr Anfragen
2011 3876
2012 4377
2013 5309
2014 6194
2015 7051
Frage 7: Wo ist eventuell geplant, (weitere)
#Aufzeichnungsanlagen einzurichten und wann stehen
diese zur Verfügung?
Antwort zu 7: Die BVG teilt hierzu mit: „Die vorgesehene
Erweiterung der bereits auf allen U-Bahnhöfen
vorhandenen Aufzeichnungsanlagen erstreckt sich mittel
bis langfristig auf den Großteil der U-Bahnhöfe.“ Hinsichtlich
der Antwort der DB AG wird auf die Antwort zu
Frage 8 verwiesen.
Frage 8: Welche Maßnahmen sind bisher von BVG
und S-Bahn geplant bzw. realisiert worden, um Gewalt
und Vandalismus in Verkehrsmitteln und auf Bahnhöfen
zu verhindern?
Antwort zu 8: Die BVG teilt hierzu mit: Bei der Beantwortung
nimmt die BVG Bezug auf den im August
erschienenen Sicherheitsbericht 2015.
Durch die BVG wurden seit dem Jahr 2011 alle Fahrzeuge
der Bereiche Straßenbahn, U-Bahn und Bus mit
einer 48-stündigen Videoaufzeichnung ausgestattet,
wodurch die Vandalismuskosten von 2008 bis 2015 um
43,30 % gesenkt werden konnten.
Auf insgesamt 45 U-Bahnhöfen werden bis Ende 2016
zusätzliche Videokameras installiert sein. Seit Beginn der
Erweiterung der Videotechnik auf U-Bahnhöfen im Jahre
2011 sind die Vandalismuskosten um 68,85 % gesunken.
Neben den technischen Bemühungen sind auch personelle
Maßnahmen erfolgt, beispielsweise die Einstellung
von 60 zusätzlichen Sicherheitskräften sowie der Einsatz
von 18 Videobeobachtern in der Betriebsleitstelle Sicherheit.
Zudem wurden die technischen Voraussetzungen geschaffen,
um den Einsatz eines Polizeibeamten in der
Betriebsleitstelle Sicherheit an einem vollfunktionsfähigen
Arbeitsplatz zu erlauben.
Zusätzlich wurden auch präventive Themen ausgeweitet,
z. B. die Unterstützung der Berliner Stadtmission, das
Projekt „Schadenswiedergutmachung bei Ersttätern“, die
in 2013 mit der DB AG getroffene Hausrechtsübertragung
auf Schwerpunktbahnhöfen sowie die Unterstützung der
präventiven Kampagnen der Polizei Berlin und der Bundespolizei.
Insgesamt konnte somit seit 2012 die Anzahl der Angriffe
auf Kunden um 12 % und die Anzahl der Angriffe
auf Mitarbeiter um 65,55 % gesenkt werden.“
Antwort zu 7 und 8: Die DB AG teilt hierzu mit:
„Bundesweit investieren DB AG und Bundespolizei bis
2023 mehr als 85 Millionen Euro in den Ausbau der Videotechnik
auf Bahnhöfen. Bereits heute sind in ganz
Deutschland etwa 700 Bahnhöfe mit rund 5.000 Kameras
ausgerüstet. Weitere 27.000 Kameras sind in Zügen des
Regional- und S-Bahnverkehrs installiert. Damit verfügt
bundesweit die Hälfte aller Nahverkehrszüge über Videotechnik,
in Berlin/Brandenburg sind es drei Viertel aller
Regionalzüge.
Die S-Bahn Berlin GmbH setzt ein umfangreiches
Maßnahmenpaket zum Schutz der Betriebsmittel und
Fahrzeuge vor Beschädigungen ein. Hierzu gehören zum
Beispiel die Kratzfolien an den Fahrgastfensterscheiben
zum Schutz vor dem so genannten Scratching, die Lackversiegelung,
damit Graffitis leichter entfernt werden
können, und Kontaktschleifen für Nothilfemittel, wie die
Entnahmeüberwachung für Feuerlöscher. Ergänzt werden
diese technischen Maßnahmen durch ein Bestreifungsund
Bewachungskonzept durch Sicherheitskräfte. Darüber
hinaus arbeitet die S-Bahn Berlin GmbH zur Abwehr und
Verfolgung von Straftaten eng mit der zuständigen Bundespolizei
zusammen.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der S-Bahn
Berlin GmbH sind in das integrierte Sicherheitskonzept
eingebunden.
Bis Ende 2016 ist die Ausstattung von 82 SBahnhöfen
mit Videoanlagen für die Zugabfertigung von
S-Bahnen vorgesehen. Diese sind mit einer Aufzeichnungsfunktion
ausgestattet, um im Auftrag der Bundespolizei
für 48 Stunden aufzuzeichnen. Diese Maßnahme ist
seit Juli mit Ausnahme weniger Stationen umgesetzt.
Außerdem besitzen die für das Teilnetz Ring bestellten
Fahrzeuge im Innenraum eine Videoüberwachung, deren
Bilder aufgezeichnet werden. Diese Spezifikationen sind
Bestandteil der Anforderungen der Aufgabenträger und in
dem zugrunde liegenden Verkehrsvertrag hinterlegt.“
Frage 9: Wie beurteilt der Senat die Maßnahmen von
BVG und S-Bahn, um Gewalt und Vandalismus zu reduzieren
und welche weiterführenden Maßnahmen schlägt
der Senat vor oder ergreift diese selbst?
Antwort zu 9: Der Senat begrüßt das Engagement der
Verkehrsunternehmen, um Gewaltvorfälle und Vandalismusschäden
zu reduzieren. Die verstärkten Investitionen
der BVG in mehr Sicherheit werden seit dem Jahr 2013
durch entsprechend erhöhte Ausgleichszahlungen an das
Unternehmen vom Aufgabenträger finanziell unterstützt.
Neben dem von den DB Infrastrukturunternehmen zu
verantwortenden weiteren Ausbau der Videotechnik an
Bahnhöfen kann bei der S-Bahn Berlin GmbH der Einsatz
von Videotechnik in Fahrzeugen mit der Inbetriebnahme
der Neufahrzeuge auf dem Ring erfolgen, für die die
Länder eine Ausstattung mit Kameras bei der Vergabe
vorgegeben haben.
Berlin, den 29. August 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Aug. 2016)

Bahnhöfe + Güterverkehr: Feststellung der außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung für Flächen des ehemaligen Kohlebahnhofes in Adlershof aus Senat

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Aus der Sitzung des Senat am 30. August 2016:

Die erfolgreiche Entwicklung des Technologiestandortes Adlershof soll zukünftig auch auf den angrenzenden Flächen des #ehemaligen #Kohlebahnhofs weitergeführt werden. Das 5,3 ha große, nach der Einstellung des Bahnbetriebes bisher ungenutzte Gebiet südöstlich des S-Bahnhofs #Adlershof schließt unmittelbar an das städtebauliche Entwicklungsgebiet Berlin-Johannisthal/Adlershof an. Nun soll entsprechend der bereits erfolgten Nutzungen in der Nachbarschaft auch dieses Gelände zur weiteren Steigerung der Attraktivität des Wissenschafts- und Technologiestandortes entwickelt werden.

Das Land Berlin hat die Flächen des ehemaligen Kohlebahnhofs im Frühjahr 2016 aus einer Insolvenz erworben. Zur Sicherung einer qualifizierten Entwicklung der Flächen muss nun entsprechendes Planungsrecht geschaffen werden.

Vor diesem Hintergrund hat der Senat in der heutigen Sitzung die Vorlage des Stadtentwicklungs- und Umweltsenators Andreas Geisel über die Feststellung von Flächen des ehemaligen Kohlebahnhofes im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof, zum „Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 AG BauGB zur Kenntnis genommen. Das Vorhaben ist mit dem Bezirk Treptow- Köpenick abgestimmt.

Die Vorlage wird vor Beschlussfassung durch den Senat zunächst dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.

Rückfragen: Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Telefon: (030) 9025-1090

Bus + Elektromobilität: Emissionsfreier Stadtbusverkehr. Berlin und Hamburg gemeinsam, aus Senat

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Im #Busverkehr von Deutschlands beiden größten Städten stehen die Zeichen auf #Nachhaltigkeit: Am heutigen Dienstag, den 30. August 2016 haben der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, und sein Amtskollege Olaf Scholz, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, den Startschuss für eine gemeinsame Beschaffungsinitiative für #emissionsfreie #Linienbusse im #ÖPNV gegeben. Auf dem Platz des 18. März unterschrieben die beiden Regierungschefs einen entsprechenden Letter of Intent. Er stellt eine gemeinsame Beschaffung von zusammen bis zu rund 200 Bussen pro Jahr durch die jeweiligen landeseigenen Verkehrsunternehmen in Aussicht. Selbstverständlich steht die Partnerschaft für weitere Verkehrsunternehmen offen. Für die Fahrzeughersteller schafft sie einen Anreiz, die Entwicklung emissionsfreier Linienbusse mit innovativen Antrieben stärker als bisher voranzutreiben.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller: “Berlin und Hamburg sind wachsende Metropolen mit großer Strahl- und Anziehungskraft. Beide Städte haben gemeinsam über 5,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger, von denen viele jeden Tag, morgens und abends den ÖPNV benutzen. Wir setzen darauf, dass der ÖPNV auch in Zukunft eine bedeutende Säule des innerstädtischen Verkehrs ist. Deshalb muss er sauber und ökologisch verträglich werden, denn nur so schaffen wir die Lebensqualität, die unsere Metropolen attraktiv macht. Es geht uns darum, Vorreiter in der Klimapolitik zu sein. Berlin etwa hat sich das Ziel, bis 2050 eine klimaneutrale Stadt zu werden, gesetzt. Dazu gehört ein modernes Verkehrskonzept in dem der öffentliche Personennahverkehr eine zentrale Rolle spielt. Wir brauchen dafür Elektromobilität und dafür setzen wir heute ein Zeichen. Wir wollen zusammen Anreize für die Industrie schaffen, hier zu investieren. Unser gemeinsames Ziel ist es, so den Bürgerinnen und Bürgern mehr Lebensqualität zu sichern.“

„Berlin und Hamburg stehen als moderne Großstädte gemeinsam vor der Aufgabe, innerstädtische Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger und saubere Luft zusammenzubringen. Beide Städte verbindet die Überzeugung, dass wir diese Aufgabe durch technischen Fortschritt lösen wollen und können“, erklärte Olaf Scholz. „Dabei hat ein klimaschonender Nahverkehr eine große Bedeutung. Deshalb fordern die beiden größten Städte Deutschlands in einer gemeinsamen Initiative die Fahrzeugbranche auf, die Entwicklung emissionsfreier Antriebe bei Bussen mit noch mehr Nachdruck voranzutreiben. Und wir geben ihnen die Gewissheit, dass sie für ihre Fahrzeuge auch einen Absatzmarkt finden. Dafür bündeln wir unsere Beschaffungsressourcen und laden weitere Städte und Kommunen in Deutschland ein, sich dem Vorhaben anzuschließen. Wir suchen den Schulterschluss mit der Industrie und vermitteln ihr die klare Botschaft: Gebt uns saubere Busse. Wir wollen sie, wir brauchen sie, wir kaufen sie“, führte der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg fort.

Höchste Fahrgastzahlen, größte Flotten, grüne Vorreiter

Mit Hamburg und Berlin haben sich nicht nur die einwohnerstärksten Städte der Republik zusammengefunden. Auch das Nahverkehrsangebot an Elbe und Spree sucht deutschlandweit seinesgleichen. Allein die Busse auf den 189 Buslinien der Hamburger Verkehrsunternehmen HOCHBAHN und VHH nutzten im vergangenen Jahr über 318 Millionen Fahrgäste. Bei den Berliner Verkehrsbetrieben waren es auf 151 Linien sogar über 418 Millionen Fahrten. Und natürlich geht das nur mit entsprechend großen Fuhrparks: Zusammen zählen BVG, Hochbahn und VHH rund 2.900 Busse. Damit gehören die Unternehmen zu den größten Abnehmern von Linienbussen in Europa.

„Zwei Drittel unserer Fahrgäste sind schon heute elektrisch und mit grünem Strom unterwegs, nämlich mit unseren U- und Straßenbahnen. Damit sorgen wir dafür, dass die berühmte Berliner Luft sauber bleibt“, sagte Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Vorstandsvorsitzende und Vorstand Betrieb der BVG. „Im Busbereich haben wir bereits den Wasserstoffantrieb getestet und testen derzeit auf der Innenstadtlinie 204 kabellos geladene Elektrobusse. Wir sind überzeugt: Emissionsfreien Antrieben gehört auch beim Bus die Zukunft. Doch noch ist die Technik zu teuer. Dass wir nun zusammen mit den Hamburger Partnern Druck auf die Hersteller machen können, sich noch mehr ins Zeug zu legen, freut mich wirklich sehr“, so Nikutta weiter.

Der Vorstandsvorsitzende der HOCHBAHN, Henrik Falk, fügte als Vertreter der Hamburger Verkehrsunternehmen anlässlich der Unterzeichnung hinzu: „Modernste Bustechnologie mit null Emissionen wird die Innenstädte entlasten und noch lebenswerter machen. In Hamburg beweisen wir das nicht zuletzt auf der Linie 109, der Innovationslinie der Hochbahn. Hier testen wir alle zurzeit relevanten innovativen Antriebe in der alltäglichen Praxis – vom dieselelektrischen Hybridbus über den Batteriebus bis zum Brennstoffzellenbus. Gleichzeitig bauen wir in Hamburg aktuell den ersten Betriebshof für eine komplett emissionsfreie Busflotte.“ Weiter erklärte Falk: „Unser Ziel ist es, auch in Zukunft komfortable und zuverlässige Mobilität zu bieten und dabei noch mehr für die Umwelt zu tun. Dafür stehen wir schon heute im Erfahrungsaustausch mit den anderen Verkehrsunternehmen. Gemeinsam können wir nun noch offensiver am Markt agieren, um die politisch gesetzten Ziele zu erreichen.“

Details der Zusammenarbeit von BVG, HOCHBAHN und VHH im Rahmen der Initiative werden im Herbst erarbeitet. Nächste Schritte werden eine technologieoffene Marktsondierung und eine funktionelle Bewertung der Leistungsfähigkeit sein.

Rückfragen: Presse- und Informationsamt des Landes Berlin, Telefon: (030) 9026-2411