Buslinie M41 (III) – Wann werden geplante Verbesserungen durchgesetzt?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben.
Frage 1: Wann wird die neu eingerichtete Busspur auf der Sonnenallee durch die Anbringung der Endbeschilde-rung in Betrieb genommen und durch wen wird diese Maßnahme erfolgen?
Antwort zu 1: Die Gültigkeit ist nach Auskunft der BVG ab dem 12.Oktober 2015 geplant. Die Beschilde-rung wird durch eine von der BVG AöR beauftragte Fir-ma auf Grundlage der straßenverkehrsrechtlichen Anord-nung durch die Verkehrslenkung Berlin vorgenommen werden.
Frage 2: Wann und durch wen wurde die zu begrü-ßende Fortführung der Busspur bis zur Elbestraße anstatt – wie ursprünglich geplant – bis zur Fuldastraße beschlos-sen?
Antwort zu 2: Im Zuge der Abstimmungsgespräche zwischen dem von der BVG AöR beauftragten Planer, der Verkehrslenkung Berlin (VLB), dem Straßenbaulastträger und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt zur verkehrstechnischen Planung der Lichtsignalan-lage (LSA) Sonnenallee / Fuldastr. wurde Anfang 2015 für die ohnehin geplante Verlängerung der Busspur der Beginn auf ca. 130 m vor Fuldastr. festgelegt.
Frage 3: Wie schätzt der Senat die Abstimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit dem Bezirksamt Neukölln über die ausgeführte Form der Busspur ein?
Antwort zu 3: Die Abstimmungsgespräche zur ver-kehrstechnischen Planung waren konstruktiv und einver-nehmlich.
Frage 4: Wie schätzt der Senat die Wirksamkeit der Busspur in Bezug auf die zu erhöhende Pünktlichkeit der Buslinie M41 sowie auf die Verbesserung der Verkehrssi-cherheit für Radfahrer*innen auf der Sonnenallee ein?
Antwort zu 4: Die genannte Busspur vor der Fulda-straße dient der ungehinderten Einfahrt der Busse in die Haltestelle auch bei einem erwarteten leichten Rückstau an der LSA. Die Wirksamkeit wird – Regeleinhaltungen und Regeldurchsetzung vorausgesetzt – insbesondere für die Stabilität der Linie in diesem Abschnitt als hoch ein-geschätzt. Angesichts des in der Hauptverkehrszeit um 25% verdichteten Angebots auf einen 4-Minuten-Takt ist aus Kundensicht nicht so sehr die Pünktlichkeit relevant als Qualitätsmerkmal, sondern die Vermeidung von Pulk-bildung, was zu einer höheren Regelmäßigkeit und Ver-lässlichkeit führt.
Für den Radverkehr bringt die Busspur Vorteile hin-sichtlich Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität, da die Gefahr, dass der Radverkehr vom Kfz-Verkehr zu dicht an die am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeuge gedrängt wird und es in der Folge zu den üblicherweise mit schwe-ren Folgen verbundenen Türöffner-Unfällen kommt, bei freier Busspur nicht mehr gegeben ist. Auch außerhalb der Geltungszeiten bzw. im Falle von Halten oder Parken auf der Busspur wird diese Gefahr durch die Busspur-Markierung deutlich reduziert, da die Busspur überwie-gend 4,50 m breit ist und daher ein ca. 2 m breiter Streifen zwischen ruhendem und fließendem Kfz-Verkehr ver-bleibt. Wenn die Spur nicht gerade von einem Bus, einem Taxi, einem Krankenfahrzeug oder verbotswidrig von einem anderen Kraftfahrzeug befahren wird, kann der Radverkehr zudem an einigen lichtsignalgeregelten Kno-tenpunkten durch die Markierung der Busspur eine vom motorisierten Individualverkehr freie Spur nutzen und so zum motorisierten Individualverkehr einen größeren Ab-stand als bisher einhalten, ohne dass es dabei wie bei vielen herkömmlichen baulichen Radwegen zu Sichtbe-hinderungen kommen kann.
Frage 5: Wie soll die Nutzung der Busspur durch par-kende und fahrende PKW verhindert und so die Wirk-samkeit der Busspur sichergestellt werden?
Antwort zu 5: Für die Einhaltung der angeordneten Maßnahmen sind das Ordnungsamt und die Polizei zu-ständig. Die BVG wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten diese Organisationen mit den Busspurbetreuern unterstüt-zen.
Die Polizei unterstützt die Maßnahmen des Freima-chens des Bussonderfahrstreifens insbesondere bei kon-kreter Anforderung durch die BVG nach Maßgabe freier Ressourcen und überwacht darüber hinaus den Busson-derfahrstreifen auch in eigener Zuständigkeit.
Berlin, den 14. Oktober 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Okt. 2015)