S-Bahn + Regionalverkehr + Straßenverkehr: TVO und/oder NVO – alle Grundlagen für Entscheidungen schon ausreichend präsentiert?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie hat sich der Senat bisher bei welchen Stellen für die Planung und Bauausführung zur Nahver-kehrstangente (NVO) als Schienenverbindung zur direk-ten Anbindung der östlichen Bezirke entlang der Trasse Springpfuhl, Biesdorf-Süd, Spindlersfeld, Grünau bis zum BER eingesetzt, die Bestandteil des demokratisch be-schlossenen Flächennutzungsplanes ist?
Antwort zu 1: Die Maßnahme zur Schaffung der infra-strukturellen Voraussetzungen eines Angebots für den Personenverkehr entlang des östlichen Berliner Eisen-bahnaußenringes ist sowohl im langfristigen Flächennut-zungsplan für Berlin als auch im vom Senat verabschiede-ten Stadtentwicklungsplan Verkehr 2025 (StEP Verkehr) berücksichtigt.
Im StEP Verkehr wird sie als Langfristmaßnahme, d.h. mit einem Realisierungszeitpunkt nach 2025 geführt („Bau einer SPNV1-„Nahverkehrstangente“ auf eigenem Gleis: Neubau der Strecke Springpfuhl – Grünauer Kreuz, inkl. Bahnhöfe“). Grundlage dieser Einstufung in die Langfristmaßnahmen waren die Erkenntnisse aus den Abstimmungen mit der Deutschen Bahn.
Der Senat hat sich insofern für die Realisierung einge-setzt, als durch die DB AG in Absprache mit der damali-gen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine „Kapazi-tätsbetrachtung zur Nahverkehrstangente auf dem östli-chen Berliner Außenring“ durchgeführt wurde. Ergebnis dieser Untersuchungen war, dass aufgrund der Vorhaltet-rasse für die transeuoropäischen Güterverkehrskorridore keine durchgängigen Kapazitätsreserven für ein zusätzli-ches Schienenpersonennahverkehrsangebot (z.B. für die Nahverkehrstangente) auf der bestehenden Infrastruktur vorhanden sind. Die zeitlichen Vorläufe von Infrastruk-turergänzungen für ein entsprechendes Angebot schließen einen Realisierungszeitpunkt vor 2025 aus.
1 Schienenpersonennahverkehr
Die Maßnahme wird auch weiterhin abgesichert. Auf-grund der bisherigen Prioriätensetzungen zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem StEP Verkehr (s. „Mobilitäts-programm 2016“ als Extrakt des StEP Verkehr mit den vorrangig in dieser Legislatur zu bearbeitenden Maßnah-men) konnten weitergehende Untersuchungen bisher nicht veranlasst werden.
Frage 2: Sind die Untersuchungen zum Ausbau des Knotenpunktes Wuhlheider Kreuz inzwischen beauftragt? Wenn ja, wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? Wenn nein, wie sind die Hemmnisse zur Beauftragung der Un-tersuchungen zu überwinden?
Antwort zu 2: Das Land Berlin hat die Maßnahme „Ausbau des Eisenbahnknotens Wuhlheider Kreuz“ als ein Vorhaben zur Bewertung für eine Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) angemeldet. Im Rahmen der Bewertung wurden von Bund und DB auch weitere Untersuchungen zum Wuhlheider Kreuz durchge-führt. Die Ergebnisse liegen dem Senat nicht vor. Der Kabinettsbeschluss zum derzeit in der Endphase befindli-chen BVWP wird bis Ende diesen Jahres erwartet.
Frage 3: Welche Untersuchungen liegen bisher zur Entlastung des motorisierten Verkehrs vor, die mit der Realisierung dieser Nahverkehrstangente erzielt werden kann?
Antwort zu 3: Im Rahmen der Erarbeitung des StEP Verkehr wurde die Wirkung unterschiedlicher Netzmaß-nahmen im öffentlichen Verkehr und in Kombination mit Maßnahmen im Straßennetz untersucht. Dabei war die Nahverkehrstangente ebenso als eine Infrastrukturmaß-nahme in die Verkehrsprognosen einbezogen wie bei-spielsweise auch die Tangentiale Verbindung Ost (TVO) oder die A 100.
Frage 4: Wie sind bei einer Kosten-Nutzen-Berech-nung bisher Auswirkungen der möglichen Nutzung von NVO und Tangentiale Verbindung Ost (TVO) auf Ver-kehrssicherheit, Gesundheit und Freizeit berücksichtigt?
Antwort zu 4: Nutzen-Kosten-Untersuchungen für notwendige Infrastrukturergänzungen zur Ermöglichung einer Nahverkehrstangente liegen nicht vor. Bei einer derartigen Maßnahme des Schienenpersonennahverkehrs würde gemäß der „Standardisierten Bewertung“ verfahren werden. Die Verfahrensvorschriften sehen u.a. auch die Errechnung von Nutzenwerten für Verkehrsverlagerungen (Verlagerungen vom motorisierten Individualverkehr auf den öffentlichen Personennahverkehr) und der Verkehrs-sicherheit (z.B. Verringerung der Unfallkosten) vor. Auswirkungen auf Gesundheit und Freizeit werden im Rahmen von weitergehenden vertiefenden planungsrecht-lichen Verfahren einbezogen. Dort werden beispielsweise Lärm-, Schall- und Erschütterungsgutachten durchgeführt.
Die Bewertung von Straßenbauvorhaben erfolgt übli-cherweise vor Erteilung des Planungsauftrags gemäß der „Empfehlungen für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von Straßen“ (EWS) von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Auch hierbei sind entspre-chende Beiträge zum Nutzen aufgrund von Verkehrssi-cherheit, Lärm-, Schadstoff- und CO²-Belastung sowie Flächenverfügbarkeit für Radfahrerinnen und Radfahrer und Fußgängerinnen und Fußgänger vorgesehen.
Frage 5: Ist beabsichtigt, die Kosten-Nutzen-Analyse dieser Verkehrstrassen nach dem ‚Total Economic Valu-e’-Ansatz (TEV) durchzuführen (z. B. als Kombination von Projekt- und Regionalwerten über einen Zeitraum von 20 Jahren)? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 5: Die Ausgestaltung möglicher Untersu-chungen zu einer Nahverkehrstangente ist noch nicht festgelegt. Siehe hierzu auch Antwort auch Frage 4.
Frage 6: Welche Zeitersparnis ist rechnerisch für Ver-kehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durch die Nutzung der Verkehrsmittel auf der geplanten Nahver-kehrstangente zwischen Springpfuhl und dem BER er-reichbar? In welchem Verhältnis stehen diese Einsparun-gen zu den bisher ermittelten 4-6 Minuten Zeitersparnis für motorisierte Verkehrsteilnehmer auf der geplanten TVO gegenüber der Nutzung von bisherigen Ver-kehrstrassen?
Antwort zu 6: Hierzu können zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden, da ein Angebot auf der bestehenden Infrastruktur nicht möglich ist. Die Funktion oder Bedeutung der TVO auf die Reisezeitersparnis zum Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) zu reduzieren, greift zu kurz und ist nicht sachgerecht.
Berlin, den 12. Oktober 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Okt. 2015)