S-Bahn + U-Bahn: Was tun Senat und BVG gegen überfüllte U-Bahnen?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Welche Vorkehrungen hat die #BVG A.ö.R. getroffen, um das gestiegene #Verkehrsaufkommen insbe-sondere in den -Bahnlinien 2, 6, 8 und 9 aufzufangen, das durch die #Sperrung der #Nord-Süd-S-Bahn zwischen Gesundbrunnen und Yorckstraße zu erwarten war? Antwort zu 1.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „In Vorbereitung der Sperrung des Nord-Süd-Tunnels gab es mehrere Gespräche der BVG mit der -Bahn zu den zu erwartenden Verlagerungen der #Fahrgastströme. Im Ergebnis vereinbarte die S-Bahn mit der BVG, auf die Zuglängenreduzierung in den Abend- und Wochen-endzeiten auf der U6 zu verzichten. Eine weitergehende Bestellung zusätzlicher Leistun-gen wurde von der S-Bahn für nicht erforderlich gehalten, da sie davon ausging, dass der Ersatzverkehr mit Bussen sowie die Verdichtung des Angebotes auf der Ringbahn ausreichend Alternativen bietet. Die BVG hat – unabhängig von der Bestellung der S-Bahn – eine Kapazitätserhöhung durch den vermehrten Einsatz von H-Zügen (ca. 15% höhere Kapazität gegen-über den älteren Fahrzeugen der F-Serie) auf der Linie U6 und U8 entsprechend Fahrzeugverfügbarkeit vorgenom-men.“ Ergänzend ist mitzuteilen, dass eine Taktverdichtung der U-Bahn-Linien in der Hauptverkehrszeit derzeit fahr-zeugseitig nicht realisierbar ist. In der Hauptverkehrszeit sind bereits alle verfügbaren Fahrzeuge im Einsatz und eine kurzfristige Bereitstellung zusätzlicher Fahrzeuge ist nicht möglich. Das Aussetzen der Ferienfahrpläne auf den U-Bahn-Linien U2 und U8 wurde durch die S-Bahn Berlin GmbH bei der BVG AöR angefragt. Diese Anfrage wurde seitens der BVG jedoch abschlägig beantwortet, da in dieser Zeit urlaubsbedingt weniger Personal zur Verfügung stehe und eine Verschiebung des Urlaubs zu Lasten der verkehrs-stärkeren Zeiten gehen würde. Frage 2: Wie bewertet der Senat die von der BVG A.ö.R. getroffenen Maßnahmen? Antwort zu 2.: Der Senat hätte sich ein Aussetzen der Ferienfahrpläne auf den Linien U2 und U8 gewünscht, um auf die höhere Nachfrage während der Sperrung des S-Bahn-Nord-Süd-Tunnels zu reagieren. Der Senat kann jedoch die von der BVG benannten Gründe der unzu-reichenden Personalverfügbarkeit nachvollziehen. Außerhalb der Ferienzeiträume kann derzeit durch die BVG bei der U-Bahn fahrzeugseitig keine Taktverdich-tung realisiert werden, somit konnte die BVG hier keine weiteren als die unter Antwort zu Frage 1 benannten Maßnahmen umsetzen. Frage 3: Mit maximal wie vielen Wagen können U-Bahnzüge auf den Großprofil- und auf den Kleinprofil-Linien jeweils eingesetzt werden? (Bitte nach U-Bahnlinien aufschlüsseln.) Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Auf den Linien U1, U2, U3 können U-Bahnzüge mit jeweils maximal 8 Wagen, auf der Linie U4 U-Bahnzüge mit max. 4 Wagen und auf den Linien U5, U6, U7, U8, U9 sowie U55 U-Bahnzüge mit jeweils max. 6 Wagen einge-setzt werden.“ Frage 4: Falls auf einigen U-Bahnlinien weniger als die übliche maximale Anzahl von Wagen eingesetzt wer-den können, worauf ist das zurück zu führen? Antwort zu 4.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Der Wagenpark der Berliner U-Bahn hat ein recht hohes Durchschnittsalter. Es beträgt bei den Zügen im Kleinpro-fil 27 und im Großprofil 25 Jahre. Die ältesten Wagen sind fast 50 Jahre in Betrieb. Trotz intensiver Pflege, Wartung und Wiederaufarbeitung der Wagen sind viele der U-Bahnwagen inzwischen sehr reparaturanfällig und müssen auch außerhalb der normalen Zyklen immer wie-der in die Werkstatt. So kann es vorkommen, dass in Ausnahmen nicht ausreichend Wagen zur Verfügung stehen.“ Ergänzend ist gemäß Informationen der BVG gegen-über dem ÖPNV-Aufgabenträger mitzuteilen, dass auf-grund einer umfangreichen Baumaßnahme die Betriebs-werkstatt Friedrichsfelde seit April 2014 für die Instand-haltung der U-Bahn-Großprofil-Fahrzeuge nicht bzw. nur merkbar eingeschränkt zur Verfügung steht. Der Umfang und der Zeitraum der Baumaßnahme haben sich hierbei nach Angaben der BVG aufgrund zutage getretener un-vorhersehbarer Schäden der Infrastruktur gegenüber der ursprünglichen Planung deutlich verlängert. Dementspre-chend müssen die Großprofil-Fahrzeuge der Linien U5 bis U9 derzeit in der Betriebswerkstatt Britz Süd gewartet und über das Streckennetz überführt werden. Dieser Sachverhalt ist mit einem deutlich erhöhten logistischen Aufwand sowohl im Bereich der Fahrzeugzuführung, aber auch mit großen Herausforderungen an die Werkstattka-pazität der Betriebswerkstatt Britz Süd verbunden. Trotz des von der BVG angepassten Einsatzes des Werkstatt-personals resultiert allein aus den Grenzen des Systems, dass die Stabilität im U-Bahn-Großprofil zurzeit nicht vollständig gegeben ist. Die Baulichkeiten auf der Linie U5 und auf dem Werkstattgelände der Betriebswerkstatt Friedrichsfelde sollen gemäß Mitteilung der BVG voraussichtlich spätes-tens Ende des Jahres 2015 abgeschlossen werden, so dass dann der Werkstattbetrieb wieder planmäßig aufgenom-men werden könne und sich die angespannte Fahrzeugsi-tuation wieder verbessern werde. Frage 5: Auf welchen U-Bahnlinien der Großprofil-Linien werden zu welchem Anteil Züge mit weniger als den maximal möglichen Wagen eingesetzt? (Bitte auf-schlüsseln nach U-Bahnlinie sowie Haupt-, Früh-, Spät- sowie Wochenendverkehrszeiten.) Frage 6: Auf welchen U-Bahnlinien der Kleinprofil-Linien werden zu welchem Anteil Züge mit weniger als den maximal möglichen Wagen eingesetzt? (Bitte auf-schlüsseln nach U-Bahnlinie sowie Haupt-, Früh-, Spät- und Wochenendverkehrszeiten.) Antwort zu 5. und 6.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Siehe nachfolgende Tabelle: … Frage 7: Auf welchen U-Bahnlinien kommt es seit Beginn der Baumaßnahmen im Tunnel der Nord-Süd-S-Bahn zu Verzögerungen und ungeplanten Taktzeitverlän-gerungen? (Bitte aufschlüsseln nach U-Bahnlinie und Anzahl der Verspätungen.) Antwort zu 7.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Ob-wohl die BVG durch die S-Bahn-Baumaßnahmen insbe-sondere im Bereich der Linien U2, U6, U8 und U9 deut-lich mehr Fahrgäste hat, kommt es bislang auf den U-Bahnlinien zu keinen Verzögerungen oder Taktzeitver-längerungen.“ Dem Aufgabenträger liegen bislang noch keine Werte für den Januar aus der regelmäßigen Berichterstattung der BVG im Rahmen des verkehrsvertraglichen Controllings vor. Diese sind frühestens Ende Februar zu erwarten. Frage 8: Warum werden insbesondere trotz der aktuell unzureichenden Kapazitäten U-Bahn-Kurzzüge auch in Hauptverkehrszeiten eingesetzt? Antwort zu 8.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Um bei Schäden den Ausfall ganzer Züge zu vermeiden, wer-den von einem Zug nur die zu reparierenden Wagen ab-gekoppelt. So kommt dann außerplanmäßig ein Kurzzug zum Einsatz.“ Frage 9: Was tun der Senat und die BVG A.ö.R., um künftig Kurzzugeinsätze und Taktzeitverzögerungen in Hauptverkehrszeiten zu vermeiden? Antwort zu 9.: Der Senat hat die BVG aufgefordert, alle vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen um fahrzeug-seitige Einschränkungen weitestgehend zu reduzieren und einen stabilen Betriebsablauf zu gewährleisten. Um die Einschränkungen bei der U-Bahn zu bewälti-gen, stellt die BVG AöR u. a. derzeit das Schichtsystem in den Werkstätten auf einen Mehrschichtbetrieb um. Frage 10: Ist eine Anschaffung zusätzlicher Wagen geplant? Wenn ja, wie viele Wagen sollen angeschafft werden, und wann werden diese einsatzbereit sein? Antwort zu 10.: Die aktuell laufende Beschaffung von Zügen der Baureihe IK für das U-Bahn-Kleinprofil ist als Ersatzbeschaffung für die Züge der Baureihe A3L71 vorgesehen. Derzeit werden von der BVG AöR die ersten beiden Vorserienzüge (4-Wagen-Züge) der Baureihe IK getestet. Bewähren sich die Züge, soll ab 2017 die Serien-lieferung von 24 weiteren 4-Wagen-Zügen beginnen. Das Thema künftiger zusätzlicher Schienenfahrzeug-beschaffungen (U-Bahn und Straßenbahn) wird derzeit intensiv zwischen Senat und BVG AöR abgestimmt. Hierbei werden sowohl der Bedarf an Ersatzbeschaffun-gen für altersbedingt ausscheidende Fahrzeuge sowie die Erweiterung des Fahrzeugparks zur Bewältigung von Nachfragewachstum in der wachsenden Stadt einschließ-lich des Finanzierungsbedarfs erörtert. Aufgrund der laufenden Abstimmungen können zum jetzigen Zeitpunkt aber noch keine konkreten Aussagen in Bezug auf Anzahl und Inbetriebnahmezeiträume neuer Fahrzeuge gemacht werden. Der Senat hat sich in seiner Sitzung am 10. Februar 2015 in Bezug auf die Umsetzung des Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA) gemäß Ge-setz über die Errichtung eines Sondervermögens Infra-struktur der Wachsenden Stadt (SIWA ErrichtungG) darauf verständigt, dass bis zu 58 Mio. € der SIWA-Mittel für die Beschaffung neuer U-Bahnfahrzeuge verwendet werden sollen. Mit diesen Mitteln könnte die Beschaffung erster Züge einer neuen Fahrzeugserie im U-Bahn-Großprofil eingeleitet werden (ca. 7 Züge mit je 6 Wa-gen). Es sind jedoch noch Änderungen bei den einzelnen Vorhaben möglich. Die endgültige Entscheidung des Senats soll im Zusammenhang mit der Einbringung des Nachtragshaushaltes 2015 in der Senatssitzung am 3. März 2015 getroffen werden. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Im Zuge der zu-kunftssicheren kontinuierlichen U-Bahn-Fahrzeugneu-beschaffung sind derzeit neben der Ersatzbeschaffung für auszumusternde Altbaufahrzeuge für das U-Bahn Klein-profil (U1-U4) bis zu 44 Wagen und das U-Bahn Groß-profil (U5-U9) bis zu 170 Wagen zusätzlich für angebots-verbessernde Maßnahmen für den Langfristzeitraum in Planung. Die gesamte U-Bahn-Fahrzeugneubeschaffung wird zurzeit umfassend betrachtet, exakte Angaben zu den Wagenzahlen können jetzt noch nicht festgeschrieben und benannt werden.“ Frage 11: Wann ist damit zu rechnen, dass die BVG A.ö.R. U-Bahnzüge mit ausreichend Wagen und ange-messenen Taktzeiten zur Verfügung stellt, damit keine Fahrgäste aufgrund von Überfüllung auf den Bahnsteigen zurück bleiben? Antwort zu 11.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Auch aufgrund der Bauarbeiten am Nord-Süd-Tunnel der S-Bahn und der damit zusammenhängenden vermehrten Nutzung der U-Bahn insbesondere auf den Linien U2, U6, U8 und U9 kommt es in diesem Bereich insbesondere im Berufsverkehr zu z.T. sehr vollen Zügen, in die dann Fahrgäste nicht mehr zusteigen möchten. Dabei ist zu beachten, dass in den verkehrsstarken Zeiten die U-Bahn hier in so kurzen Takten fährt, dass die Mitfahrt im fol-genden Zug möglich war.“ Frage 12: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass derzeit Fahrgäste aufgrund von Überfüllung auf den Bahnsteigen zurück bleiben? Antwort zu 12.: Gemäß der mit der BVG AöR ver-kehrsvertraglich vereinbarten Kapazitätsstandards sollen im Regelfall alle an den Haltestellen und Stationen war-tenden Fahrgäste mit den regelmäßig eingesetzten Fahr-zeugen befördert werden können. Zurückbleibende Fahr-gäste auf den Bahnsteigen sollten daher nur in Ausnahme-fällen auftreten. Der Senat bewertet die derzeitigen höheren Auslas-tungen der U-Bahn-Linien, die zur Umfahrung des ge-sperrten S-Bahn-Nord-Süd-Tunnels genutzt werden, als temporäre Qualitätseinschränkung für die Fahrgäste. Die temporär auftretenden Komforteinschränkungen und Reisezeitverlängerungen sind vor dem Hintergrund der für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb zwingend erforderlichen Modernisierungs- und Instandhaltungsar-beiten im S-Bahn-Nord-Süd-Tunnel zu betrachten. Zudem besteht wie in Antwort zu Frage 1 dargestellt derzeit kei-ne Möglichkeit eine Taktverdichtung der U-Bahn-Linien in der Hauptverkehrszeit zu realisieren. Die derzeitige Einschränkung der U-Bahn-Werkstatt-infrastruktur der BVG AöR, die zu zusätzlichen fahrzeug-seitigen Einschränkungen führt, wird durch den Senat kritisch bewertet. Hier drängt der Senat gegenüber der BVG AöR auf eine möglichst baldige Verbesserung und Stabilisierung. Berlin, den 19. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Feb. 2015)