BVG + Bus: Projekt „BVG-Schülerbegleiter“, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt öf-fentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde bei der Beantwortung be-rücksichtigt. 1. Wie bewertet der Senat die Arbeit des BVG-Schülerbegleiterprojekts? Zu 1.: Der Senat begrüßt das auf dem Engagement der BVG beruhende Projekt „#BVG #Schülerbegleiter“. 2. Welche Erfolge konnte das BVG-Schülerbegleiter-projekt verzeichnen? Zu 2.: Erfolge konnten anhand von positiven Rück-meldungen seitens des #Fahrpersonals verzeichnet werden. Vor der Einführung der Schülerbegleiterinnen und Schü-lerbegleiter gab es auf den Linien M27, 124, 125, 133 und 222 erhebliche #Störpotenziale (Verspätungen durch blo-ckierte Türen, Vandalismusschäden, erhebliche Ge-räuschkulissen, teilweise ausgelöst durch Streitigkeiten untereinander, kein geordnetes Einsteigen bzw. Durchrü-cken ins Wageninnere, woraus u. a. verlängerte Haltestel-lenaufenthaltszeiten resultieren). Zurzeit sind täglich ca. 600 Schülerbegleiterinnen und Schülerbegleiter aller Oberstufenklassen im Einsatz, die durch ihre Präsenz und Einflussnahmen auf regelabweichende Schülerinnen und Schüler aufklärend und deeskalierend einwirken und somit für die BVG nicht monetär erfasste Synergieeffekte erwirken. 3. Inwiefern soll das Projekt in Zukunft Unterstützung erfahren und wie sieht ein mögliches Zukunftskonzept aus? 4. Sind Gerüchte zutreffend, dass dem BVG-Schülerbegleiterprojekt die finanziellen Grundlagen ver-kürzt oder gar entzogen werden sollen? Zu 3. und 4.: Es handelt sich um ein von der BVG ei-genständig finanziertes Projekt, das auf dem bisherigen Niveau gesichert ist. 5. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben seitens der Berliner Verkehrsbetriebe für das BVG-Schülerbegleiter-projekt? Zu 5.: In 2014 beliefen sich die Kosten für 11 Ausbil-dungslehrgänge durch die Firma „dolife“ (Schulungs-zentrum für Körperbewusstsein, Sicherheit und Martial Art) auf 15.675 EUR. Zur Kenntlichmachung und besse-ren Hervorhebung wurden u. a. Käppis, Schulterschoner, T- und Sweat-Shirts im Wert von 6.213 EUR an die Schü-lerbegleiterinnen und Schülerbegleiter ausgegeben. Der gesamte Sachaufwand für die BVG belief sich auf 25.869 EUR. Der Personalaufwand für 2 feste Mitarbeiter betrug ca. 120.000 EUR. 6. Wie viele Schülerbegleiter wurden seit Beginn des Projektes ausgebildet, wie ist die Teilnehmerstruktur (männlich/weiblich/mit Migrationshintergrund) und wie ist die Entwicklung der Teilnehmerzahlen in den letzten Jahren? Zu 6.: Von 2002 bis heute wurden ca. 2000 Schülerin-nen und Schüler zur Schülerbegleiterin bzw. zum Schü-lerbegleiter ausgebildet. Das entspricht einer Ausbil-dungsquote von ca. 160 Schülerinnen und Schülern pro Jahr. Seit 2010 wurden die Schülerinnen und Schüler aus allen 7. Klassen der teilnehmenden 10 Schulen in den Ausbildungslehrgängen gemeinsam geschult, um schon im Vorfeld schulübergreifende Kontakte herzustellen. Um den Austausch unter den Schülerbegleiterinnen und Schülerbegleitern zu fördern und zu erhalten, findet an jedem 1. Montag im Monat ein gemeinsames Treffen statt. Das Verhältnis männlich/weiblich ist ausgeglichen. Der Anteil derer mit Migrationshintergrund beträgt ca. 60%. 7. Bestehen weiterhin die bisherigen Kooperationen zwischen der BVG und der Polizei, den Schulen und der Kampfkunstschule “Doolife” und wenn ja, werden diese Kooperationen erhalten bleiben? Zu 7.: Die Kooperation zwischen der Polizei Berlin und der BVG wurde im Jahr 2007 beendet. Es besteht derzeitig eine Zusammenarbeit mit 10 Schulen in Reini-ckendorf, Mitte und Wedding. Aktuell ist eine 11. Schule in Spandau hinzugekommen. An diesen Schulen besteht intensiver Kontakt mit Eltern, Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern. Teile der Ausbildung werden durch pensionierte Polizeibeamte (ehemaliger Präventionsbeauftragter der Polizeischule) und Polizeibe-amtinnen und dem Schulungszentrum für Körperbewusst-sein „dolife“ übernommen, das auch die Vergütung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten a.D. übernimmt. Berlin, den 23. Januar 2015 In Vertretung Henner B u n d e …………………………………………………. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jan. 2015)