Straßenverkehr: Straßenbäume in Berlin – Wie nachhaltig ist die Stadtbaumkampagne?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele #Straßenbäume wurden im Rahmen der #Stadtbaumkampagne bisher gepflanzt? (bitte nach Monaten und Bezirken aufschlüsseln) Antwort zu 1: Seit Herbst 2012 wurden bislang im Rahmen der Stadtbaumkampagne insgesamt rund 3.600 Straßenbäume gepflanzt. Die Aufschlüsselung nach Jahren, Monaten und Bezirken ist folgender Tabelle zu entnehmen: … Frage 2: Welche Baumarten wurden gepflanzt und wer ist für deren Auswahl verantwortlich? (bitte nach gepflanzten Baumarten aufschlüsseln) Antwort zu 2: Die im Rahmen der Stadtbaumkampagne zu pflanzenden Baumarten werden von den Bezirken bestimmt. Bislang wurden folgende Baumarten/-sorten gepflanzt: … Frage 3: Wird auf bestäuberfreundliche Baumarten Wert gelegt? Wenn ja, in welchem Umfang?, wenn nein, warum nicht? Frage 4: Wird der Klimawandel bei der Auswahl der Baumarten berücksichtigt. Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3 und 4: Der Senat geht davon aus, dass die Bezirke bei der Auswahl der Baumarten auch die Kriterien des Natur- und Artenschutzes berücksichtigen, wozu auch beispielsweise die Ansprüche von Bienen gehören. In erster Linie ist aber die Eignung der Bäume für den Straßenstandort maßgeblich, da hier eine Vielzahl von negativen Einflussfaktoren wie Trockenheit, Hitze, Nährstoffmangel, Verdichtung, Versiegelung, Schadstoffe wirken. Einige dieser Faktoren werden durch den Klimawandel noch verstärkt, so dass eine diesbezügliche Auswahl der Baumarten besonders wichtig ist. Insbesondere spielen die Eignung für einen trockenen, heißen und strahlungsintensiven Standort einerseits sowie die Verträglichkeit von plötzlichen Wintereinbrüchen, Spätfrost und Tausalz andererseits eine überaus große Rolle bei der Auswahl der Baumarten für Straßenstandorte. Frage 5: Wie viele der seit 2012 gepflanzten Straßenbäume sind abgestorben? Was waren die Hauptursachen dafür? Antwort zu 5: Die bisherigen Ausfälle bei den im Rahmen der Stadtbaumkampagne gepflanzten Straßenbäumen sind mit rd. 40 (von 3.600) sehr gering. Vandalismus und Unfallschäden sind dabei aber nicht enthalten, weil dafür nicht die jeweilige Firma eintritt. Die Ursachen für das Absterben der Bäume waren überwiegend durch den Standort bedingt (z.B. Konkurrenzdruck durch Altbaumbestand, zu sonnige Standorte). Sowohl die Pflanzungen als auch die anschließende Pflege der Kampagnenbäume werden besonders fachlich qualifiziert durchgeführt. Die Kontrolle erfolgt durch einen eigens dafür beauftragten Landschaftsarchitekten. Frage 6: Treffen Beschwerden von BürgerInnen darüber zu, dass in den vergangenen Wochen auch an regenund schneefreien Tagen auf den öffentlichen Straßen Salz gestreut wurde? Wenn ja, warum erfolgte der Einsatz von Salz, obwohl dessen schädliche Wirkung auf Bäume bekannt ist? Antwort zu 6: Die Frage 6 betrifft Sachverhalte, die nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantwortet werden können. Darum wurden die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) um Stellungnahme gebeten, die in der Beantwortung wiedergegeben ist. Gemäß dem Straßenreinigungsgesetz beschränken die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) die Verwendung von Auftaumitteln (Feuchtsalz) bei der winterlichen Bearbeitung von Fahrbahnen auf ein unbedingtes Maß. Das heißt, je Einsatz dürfen nicht mehr als 25 Gramm je Quadratmeter gestreut werden. Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt mit 40 bis 50 Gramm Feuchtsalzausbringung je Quadratmeter ist die vorgeschriebene Ausbringmenge daher minimal. Der Einsatz von Feuchtsalz erfolgt zudem mit dem aktuellsten Stand der Technik. Über- bzw. Unterschreitungen der Grenzwerte werden mit Hilfe des Salzmonitoringsystems festgehalten. Bei Grenzwetterlagen verwenden die BSR statt des Feuchtsalzes eine Calcium-Chlorid-Lösung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Die BSR haben eine vertragliche Vereinbarung mit einem Wetterdienstleister, der die BSR zweimal am Tag einen Wetterbericht für die nächsten 24 Stunden erstellt. Darüber hinaus informiert er zeitnah über bevorstehende Wetterereignisse. Bei entsprechenden Prognosen führen die BSR durchaus auch vorbeugende Streumaßnahmen durch, also bevor der angekündigte Niederschlag einsetzt, um Glätte auszuschließen. Frage 7: Aus welchen Mitteln wird die Öffentlichkeitsarbeit der Stadtbaumkampagne (Flyer, Plakate, Werbeanzeigen, „Berliner Fenster“, Kampagnenseite im Internet, Beauftragung einer Werbeagentur) finanziert (bitte für die einzelnen Maßnahmen unter Angabe der jeweiligen Kosten aufschlüsseln)? Werden dabei auch Spendengelder eingesetzt? Wenn ja, in welcher Höhe? Antwort zu 7: Die Spendengelder werden vollständig für die eigentlichen Pflanzungen verwendet. Insofern erfolgt die Finanzierung der Öffentlichkeitsarbeit ausschließlich über Landesmittel. Dafür wird entweder eine Agentur beauftragt oder die Leistungen werden durch die Bediensteten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt selbst durchgeführt, wie beispielsweise die Erstellung und Aktualisierung der Internetseiten zur Stadtbaumkampagne. Die externen Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit für die Stadtbaumkampagne betrugen im Jahre 2012 rd. 45.000 Euro für: – Konzept – Buttons – Baumschilder – Flyer – Printanzeigen – Plakatwerbung – Logo – Videofilm – Leinwand – Unterstützung Pressekonferenz – Unterstützung Website. Die externen Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit für die Stadtbaumkampagne betrugen im Jahre 2013 rd. 50.000 Euro für: – Konzept – Buttons – Baumschilder – Flyer – Printanzeigen – Plakatwerbung – Spendendosen – Taschen – Aufkleber – T-Shirts – U-Bahn-Werbung – Postkarten – Veranstaltung für Spendende – Videofilm. Die externen Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit für die Stadtbaumkampagne betrugen im Jahre 2014 rd. 75.000 Euro für: – Konzept – Buttons – Baumschilder – Flyer – Printanzeigen – Plakatwerbung – U-Bahn-Werbung – Postkarten – Veranstaltung für Spendende – Aktualisierung des Videofilms – Hauswurfsendung – Infotafeln. Hinzu kommen die Ausgaben für die Hotline in Höhe von rd. 30.000 Euro pro Jahr. Berlin, den 16. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Feb. 2015)