S-Bahn: Wer fährt womit im S-Bahn-Netz ab 2017?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele #Betreiber sind aktuell an den #Vertragsverhandlungen beteiligt? Treffen Informationen zu, dass aktuell nur noch zwei #Bewerber im Rennen sind? Wie plant der Senat vorzugehen, falls auch noch der letzte Mitbewerber der Bahn aussteigen sollte? Zu welchem Zeitpunkt soll – nach jetzigem Planungsstand – der #Zuschlag an den künftigen Betreiber des -Bahn-Rings er-teilt werden?

Antwort zu 1: Die Länder dürfen sich im laufenden Vergabeverfahren aus vergaberechtlichen Gründen nicht zur Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber äußern. Die Bewerberinnen und Bewerber erstellen derzeit ihre Ange-bote, Abgabetermin ist im Februar 2015. Der Zuschlag soll nach jetzigem Planungsstand im Sommer 2015 erteilt werden. Frage 2: Wie plant der Senat sicherzustellen, dass ggf. entstehender #Mischbetrieb zwischen dem alten und dem neuen Betreiber der S-Bahn nicht zu Chaos führt? Antwort zu 2: Im Rahmen der operativen Verkehrs-abwicklung obliegt die Verantwortung für die Koordina-tion den Eisenbahnverkehrsunternehmen. Ein Mischbe-trieb verschiedener Betreiber auf ein und derselben Infra-struktur ist dabei tägliche Praxis im Eisenbahnverkehr, so u.a. im Regionalverkehr im Berliner Raum oder noch intensiver in den Eisenbahnnetzen im Rhein-Ruhr-Gebiet. Für die planerische Vorbereitung der Verkehre und Fahrpläne (Bestellprozess) ist im Auftrag der Länder die Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH (VBB) verantwortlich. Dort sind die Prozesse für die Fahrplanab-stimmung zwischen verschiedenen Eisenbahnverkehrsun-ternehmen etabliert. Die VBB GmbH führt bereits jetzt den jährlichen Bestellprozess für den S-Bahnverkehr (derzeit ein Betreiber) und den Regionalverkehr, hier mit mehreren Betreibern, im Auftrag der beiden Länder durch und stimmt auch die unterjährigen Veränderungen im Verkehrsangebot durch Baumaßnahmen oder Sonderver-kehre ab. Frage 3: Wann wird die DB Netz AG die Ausnahme-genehmigung für das von der Bahn geplante „ZSB-Migrationskonzept“ beantragen? Wann rechnet der Senat mit der Genehmigung durch das Bundesministerium für Verkehr? Antwort zu 3: Nach einer Information der S-Bahn Berlin GmbH hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Antrag auf Ausnahme-genehmigung für den Weiterbetrieb des Fahrsperrensys-tems und damit in Zusammenhang das Migrationskonzept ZBS, das den Ersatz der mechanischen Fahrsperren durch das Zugsicherungssystem ZBS bis Ende 2025 vorsieht, mit Schreiben vom 16.09.2014 genehmigt. Frage 4: Was sind die aktuellen Pläne für die weiteren Teilnetze der S-Bahn? Werden die Ost-West-linien sowie die Nord-Süd-Linien ebenfalls ausgeschrieben und wenn ja, wann und für welchen Zeitraum? Wenn nein, wie schätzt der Senat die europarechtliche Zulässigkeit einer Direktvergabe ein? Frage 5: Inwieweit plant der Senat die weiteren Teil-netze übergangsweise direkt an die DB zu vergeben? Wenn ja, für welchen Zeitraum? Wie schätzt der Senat die europarechtliche Zulässigkeit einer Direktvergabe ein? Wie wird diesbezüglich die Europäische Union befasst? Frage 6: Inwieweit wird der Senat aus der Ausschrei-bung des Rings Konsequenzen ziehen und die der Aus-schreibung der weiteren Teilnetze rechtzeitig vorbereiten? Wie plant der Senat bei der Ausschreibung der weiteren Teilnetze mit den bestehenden S-Bahn-Zügen der Baurei-he 481 umzugehen? Antwort zu 4, 5 und 6: Die Länder werden die Leis-tungen auf den weiteren Teilnetzen der Berliner S-Bahn im Einklang mit den Vorgaben des Vergaberechts beauf- tragen. Dabei ist im Interesse eines wirtschaftlichen und nachhaltigen Ressourceneinsatzes vorgesehen, dass die vorhandenen Fahrzeuge der Baureihe 481, die erst in den Jahren 1996 – 2004 beschafft wurden, zunächst weiterhin zum Einsatz kommen können. Diese werden derzeit mit dem neuen ZBS nachgerüstet. Eine Befassung „der Europäischen Union“ ist im Vor-feld dieser Vergaben weder rechtlich erforderlich noch üblich. Die beabsichtigten Auftragsvergaben werden entsprechend den europarechtlichen Vorgaben im Europä-ischen Amtsblatt vorab bekanntgemacht. Für die geplante Direktvergabe eines Übergangsvertrages im Teilnetz Ring ist dies bereits erfolgt. Die weitere Vorgehensweise zur Beauftragung der weiteren Teilnetze wird derzeit abge-stimmt. Berlin, den 02. Oktober 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Okt. 2014)